Politik | 22. Dezember 2016

Neues Waldgesetz verabschiedet

Von AgE
Das Dritte Gesetz zur Änderung des Bundeswaldgesetzes ist unter Dach und Fach. Der Bundesrat hat am 16. Dezember der Gesetzesnovelle zugestimmt.
Mit der Neuregelung reagiert der Gesetzgeber auf eine Entscheidung des Bundeskartellamts zur gebündelten Rundholzvermarktung in Baden-Württemberg.
Zuvor hatte der Bundestag den Regierungsentwurf unverändert beschlossen. Mit der Neuregelung reagiert der Gesetzgeber auf eine Entscheidung des Bundeskartellamts zur gebündelten Rundholzvermarktung in Baden-Württemberg. Danach steht die zentrale Vermarktung unter dem Dach der staatlichen Forstverwaltung im Widerspruch zum Wettbewerbsrecht.
Dienstleistung sichern
Aufgrund der Gesetzesänderung fallen künftig bestimmte forstliche Dienstleistungen, die nicht der Holzvermarktung im engeren Sinne zuzurechnen sind, nicht mehr unter das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Dazu zählen der Waldbau, das Holzauszeichnen, die Holzernte und die Bereitstellung des Rohholzes einschließlich seiner Registrierung. Ziel ist es, auf diese Weise die Beratung und Betreuung des Privat- und Kommunalwaldes durch staatliche Forstverwaltungen in den Ländern auch in Zukunft zu gewährleisten. Die Neuregelung war im Bundestag mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen worden.
Als ihr zentrales Anliegen nannte die Union, dass die Forstverwaltungen auch in Zukunft ihr Dienstleistungsangebot für Waldbesitzer aufrechterhalten können. Agrarsprecher Franz-Josef Holzenkamp und der zuständige Berichterstatter Alois Gerig betonten zugleich, es bleibe dabei, dass die Holzvermarktung dem Kartellrecht unterliege. Marktbeherrschende Stellungen der Landesforstverwaltungen beim Holzverkauf müssten der Vergangenheit angehören. Lediglich bestimmte Forstdienstleistungen würden mit der Novelle vom Kartellrecht ausgenommen.
Staatliche Forststrukturen leisten den CDU-Politikern zufolge einen wichtigen Beitrag zu einem ausreichenden Angebot an Forstdienstleistungen für alle Waldbesitzer. Besonders in Bundesländern mit kleinstrukturierten Waldbesitzverhältnissen profitierten Kleinwaldbesitzer von den staatlichen Forstämtern. Deren fachkundige Beratungs- und Betreuungsdienstleistungen sorgten dafür, dass auch Kleinwaldbesitzer Zugang zum Holzmarkt hätten. Holzenkamp und Gerig betonten, dass die Inanspruchnahme staatlicher Forstdienstleister auch nach der Gesetzesänderung fakultativ bleibe. Die Wahlfreiheit der Waldbesitzer, Forstarbeiten selbst vorzunehmen, sich in Forstbetriebsgemeinschaften zusammenzuschließen oder private Anbieter zu beauftragen, werde in keiner Weise beeinträchtigt.
Die SPD-Fraktion stimmte dem Gesetz nach den Worten ihrer Berichterstatterin Petra Crone trotz vorhandener Bedenken zu. „Wir hätten es daher für legitimer und besser befunden, wenn das vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf anhängige Beschwerdeverfahren von Baden-Württemberg gegen den Beschluss des Bundeskartellamtes abgewartet worden wäre”, betonte die SPD-Politikerin.