Aufgrund der Gesetzesänderung fallen künftig
bestimmte forstliche Dienstleistungen, die nicht der Holzvermarktung im
engeren Sinne zuzurechnen sind, nicht mehr unter das Verbot
wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen nach dem Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen. Dazu zählen der Waldbau, das Holzauszeichnen,
die Holzernte und die Bereitstellung des Rohholzes einschließlich
seiner Registrierung. Ziel ist es, auf diese Weise die Beratung und
Betreuung des Privat- und Kommunalwaldes durch staatliche
Forstverwaltungen in den Ländern auch in Zukunft zu gewährleisten. Die
Neuregelung war im Bundestag mit den Stimmen aller Fraktionen
beschlossen worden.
Als ihr zentrales Anliegen nannte die Union, dass die
Forstverwaltungen auch in Zukunft ihr Dienstleistungsangebot für
Waldbesitzer aufrechterhalten können. Agrarsprecher Franz-Josef
Holzenkamp und der zuständige Berichterstatter Alois Gerig betonten
zugleich, es bleibe dabei, dass die Holzvermarktung dem Kartellrecht
unterliege. Marktbeherrschende Stellungen der Landesforstverwaltungen
beim Holzverkauf müssten der Vergangenheit angehören. Lediglich
bestimmte Forstdienstleistungen würden mit der Novelle vom Kartellrecht
ausgenommen.
Staatliche Forststrukturen leisten den CDU-Politikern zufolge einen
wichtigen Beitrag zu einem ausreichenden Angebot an
Forstdienstleistungen für alle Waldbesitzer. Besonders in Bundesländern
mit kleinstrukturierten Waldbesitzverhältnissen profitierten
Kleinwaldbesitzer von den staatlichen Forstämtern.
Deren fachkundige Beratungs- und Betreuungsdienstleistungen sorgten
dafür, dass auch Kleinwaldbesitzer Zugang zum Holzmarkt hätten.
Holzenkamp und Gerig betonten, dass die Inanspruchnahme staatlicher
Forstdienstleister auch nach der Gesetzesänderung fakultativ bleibe. Die
Wahlfreiheit der Waldbesitzer, Forstarbeiten selbst vorzunehmen, sich
in Forstbetriebsgemeinschaften zusammenzuschließen oder private Anbieter
zu beauftragen, werde in keiner Weise beeinträchtigt.
Die SPD-Fraktion stimmte dem Gesetz nach den Worten ihrer
Berichterstatterin Petra Crone trotz vorhandener Bedenken zu. „Wir
hätten es daher für legitimer und besser befunden, wenn das vor dem
Oberlandesgericht Düsseldorf anhängige Beschwerdeverfahren von
Baden-Württemberg gegen den Beschluss des Bundeskartellamtes abgewartet
worden wäre”, betonte die SPD-Politikerin.