Politik | 14. Juli 2016

Neues EEG mit Licht und Schatten

Von AgE
Das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist unter Dach und Fach. Mit der großen Mehrheit von Union und SPD beschloss der Bundestag am 8. Juli die Novelle. Der Bundesrat billigte sie im Anschluss ebenfalls. Die Bioenergiebranche sieht allerdings weiteren Handlungsbedarf.
Dem Gesetz waren zähe Verhandlungen vorangegangen. Vor allem für die Biomasse war von der Branche ein Todesstoß prophezeit worden.
Im Bundestag gab es bei 574 abgegebenen Stimmen 444 Ja-Stimmen, darunter auch die vom Vorstandsvorsitzenden des Bundesverbandes Bioenergie (BBE), Artur Auernhammer, und die vom Vorsitzenden des Bundestagsernährungsausschusses, Alois Gerig. Beide hatten sich bis zum Schluss sehr kritisch zu dem Gesetzentwurf geäußert. Mit der Novelle, die kurzfristig noch in EEG 2017 umbenannt wurde, werden die Einspeisevergütungen für Sonne-, Wind- und Biomassestrom ab dem nächsten Jahr auf Ausschreibeverfahren umgestellt.
Dem Gesetz waren zähe Verhandlungen vorangegangen. Vor allem für die Biomasse war ein Todesstoß von der Branche prophezeit worden. Zuletzt hatte der zuständige Bundestagswirtschaftsausschuss die vorgesehene Mindestgröße für Bestandsanlagen zur Teilnahme an den Ausschreibungen aufgehoben und somit eine zehnjährige Anschlussförderung für diese Anlagen ermöglicht. Eine weitere Verlängerung wird derzeit ausgeschlossen.
Das vorgesehene Höchstgebot darf im Jahr 2017 bei 16,9 Cent/kWh liegen. Der Wert verringert sich ab 1. Januar 2018 um jeweils ein Prozent pro Jahr. Für neue Anlagen gilt ein Gebotshöchstwert von 14,88 Cent/kWh. Abgemildert wurde zudem die Errichtung von Solaranlagen auf Acker- und Grünlandflächen. Damit Gebote für solche Anlagen möglich sind, müssen die Länder Verordnungen erlassen, die  diesen Bau erlauben. Das bayerische Wirtschaftsministerium hatte bereits signalisiert, diese Möglichkeit nutzen zu wollen.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) und die Verbände der Bioenergiebranche sehen Licht und Schatten bei der Novelle. Die geladenen Sachverständigen hatten im Wirtschaftsausschuss des Bundestages am 4. Juli noch reichlich Handlungsbedarf aufgezeigt.
Stolpersteine
Für Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel wurden nun „alle wesentlichen Rahmenbedingungen geschaffen”, um die nächste Phase der Energiewende zu beginnen. Trotz „mancher Erfolge im Detail” sieht der CSU-Bundestagsabgeordnete Josef Göppel hingegen Anlass zu grundsätzlicher Kritik am gebremsten Verlauf der Energiewende. Nach Auffassung des Grünen-Abgeordneten Harald Ebner wurde die Chance auf ein „dringend notwendiges Umsteuern bei der Bioenergie” vertan. Aus Sicht der Solarwirtschaft ist das EEG 2017 „Ausdruck zaghafter Korrekturen und verpasster Chancen”. Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar), Carsten Körnig, warf der Bundesregierung vor, den Ausbau der Photovoltaik kilowattweise zu steuern. Der Wirtschaftsrat der CDU wetterte erneut gegen „preistreibende Regionalisierungsinstrumente und Bagatellgrenzen sowie überzogene Vorgaben für einzelne Technologien”. Die zunehmende staatliche Steuerung und fehlende Technologieoffenheit im EEG stünden dem Industrialisierungsprozess der erneuerbaren Energien und einer kosteneffizienten, verlässlichen Energiewende entgegen.
Gebotshöchstpreise unrealistisch
Bauernverband, BBE sowie der Fachverband Biogas (FvB) und der Fachverband Holzenergie (FVH) begrüßten in einer gemeinsamen Pressemeldung die Verbesserungen für Bestandsanlagen. Es gebe erstmals einen Ansatz, einen massiven Rückbau von Bioenergieanlagen zu verhindern, stellten die Verbände fest.
Weiterhin kritisch sehen sie allerdings die Gebotshöchstpreise bei den Bioenergieausschreibungen. Mittelfristig fordern die Verbände zudem eine deutliche Anhebung des Ausschreibungsvolumens. Gepocht wird auch weiterhin auf eine Berücksichtigung der Anlagengröße mittels Korrekturfaktoren. Was bei anderen Erneuerbaren-Technologien gang und gäbe sei, habe für die Bioenergie bisher nicht durchgesetzt werden können, resümierte der stellvertretende DBV-Generalsekretär Udo Hemmerling. An dieser Stelle müsse im Gesetz dringend nachgebessert werden. FVH-Sprecher Frank Scholl begrüßte, dass sich Bioenergieanlagen, die mit Frischholz und Industrierestholz betrieben werden, künftig an Ausschreibungen beteiligen können. Regelungen für Altholzanlagen fehlten dagegen bislang.