Politik | 02. Februar 2017

Neues Düngerecht auf der Zielgeraden

Von AgE/Elsner
Union und SPD haben ihre Auffassungsunterschiede zur Novelle des Düngegesetzes doch noch ausgeräumt. Vorausgesetzt, die Länder stimmen der neuen Fassung zu, will die Koalition die Novelle Mitte Februar im Bundestag beschließen.
Spätestens am 31. März soll das Düngepaket im Bundesrat verabschiedet werden.
Unter Federführung ihrer agrarpolitischen Sprecher Franz-Josef Holzenkamp und Wilhelm Priesmeier haben sich beide Seiten am 26. Januar auf einen abgestimmten Entwurf für die Gesetzesänderung verständigt.
Bis zuletzt strittig waren insbesondere die Details zur Stoffstrombilanz. Nunmehr sollen ab 2018 zunächst Betriebe mit mehr als 30 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF), einer Tierbesatzdichte von 2,5 Großvieheinheiten (GVE) pro Hektar oder mit mehr als 2000 Schweinemastplätzen eine solche Bilanz durchführen müssen. Ab 2023 soll die Regelung dann für alle Betriebe oberhalb der 20-ha-Grenze oder bei mehr als 50 GVE je Hof verbindlich werden. Unabhängig von Größe und Viehbesatz sollen sämtliche Betriebe ab dem nächsten Jahr eine Stoffstrombilanz durchführen müssen, wenn ihnen Wirtschaftsdünger aus anderen Betrieben zugeführt wird. Geeinigt hat man sich zudem unter anderem auf weitere Einzelheiten zum Datenabgleich zwischen den Behörden und zur Höhe des Bußgeldes bei Ordnungswidrigkeiten. Nunmehr soll klargestellt werden, dass die für die Einhaltung des Düngerechts zuständigen Stellen auch auf Daten der bau- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbehörden zurückgreifen können, wenn dies für eine wirksame Überwachung notwendig ist.
Eine Geldbuße von bis zu 150000 Euro soll verhängt werden können, wenn Landwirte gegen das Aufbringungsverbot während der Sperrzeiten sowie für wassergesättigte, überschwemmte, gefrorene oder schneebedeckte Böden verstoßen. Auch Verstöße gegen die Mindestlagerkapazität sollen bis zu dieser Höhe geahndet werden können.
Zu Wochenbeginn waren Holzenkamp und Priesmeier übereingekommen, entgegen den ursprünglichen Plänen die Verabschiedung des Düngegesetzes auf Februar zu verschieben. Gleichzeitig hatte man jedoch das Ziel bekräftigt, am 31. März 2017 als spätestem Termin für die Verabschiedung des Düngepakets im Bundesrat festzuhalten. Zur Begründung für den Aufschub bis zur nächsten Sitzungswoche wurde auf einige offene Punkte bei der Umsetzung des Düngekompromisses verwiesen, die noch endgültig geklärt werden müssten. Die Verschiebung erfolge nicht zuletzt aus Rücksicht auf das parlamentarische Verfahren. Offenbar wollte man die Opposition nicht verärgern, wenn ihr der Entwurf erst kurz vor der Ausschusssitzung am Mittwoch vorgelegt würde. Aus der Opposition kam dennoch Kritik. Die agrarpolitische Sprecherin der Linksfraktion,  Kirsten Tackmann, wies der Union die Verantwortung für die Verzögerung zu. Unzufrieden zeigte sich auch Grünen-Agrarsprecher Friedrich Ostendorff. Nach dem „x-ten Anlauf” sei das Düngegesetz erneut in letzter Minute von der Tagesordnung genommen worden, kritisierte der Grünen-Politiker zur Wochenmitte.
Der BLHV sieht Chancen in der Düngeverordnung
Der südbadische Bauernverband begrüßt, dass eine Einigung bei der Revision der Düngeverordnung endlich greifbar ist, denn zu lange gab es keine Rechts- und Planungssicherheit für die landwirtschaftlichen Betriebe.
Zufrieden ist der BLVH mit der Regelung, dass vorerst Betriebe bis 30 Hektar von einer Stoffstrombilanz befreit sind. Auch der Verbleib der  „Länderoption” ist ein Erfolg des BLHV. Er hat sich von Anfang an für eine Entlastung kleinerer und mittlerer Betriebe in der Düngeverordnung eingesetzt.  Die Länderoption wird der Verband nun nutzen, um Höfe in Gebieten mit geringen Nitratgehalten generell von der Stoffstrombilanz zu befreien. Dafür werde man intensiv auf das Land einwirken, so dass das Ministerium im Sinne der Bäuerinnen und Bauern die Länderoption gestaltet, kündigt der BLHV an.
Insbesondere im Schwarzwaldgebiet gebe es keinen negativen Einfluss der Landwirtschaft auf die Qualität des Grundwassers, daher müsse man dort die Betriebe nicht mit unnötiger Bürokratie gängeln, so der BLHV. So beschreibt Verbandspräsident Werner Räpple den Sachverhalt wie folgt: „Die Landwirte stehen für sauberes Trinkwasser, so werden viele Maßnahmen ergriffen, wie zum Beispiel der Anbau von Zwischenfrüchten, um die Nitratauschwaschung in das Grundwasser zu verhindern. Und man muss auch deutlich sagen, dass  in Südbaden überwiegend geringe Nitratgehalte im Grundwasser gemessen werden.”