Tierhaltung | 14. April 2021

Neue Vorschriften bei Geflügelpest in Baden-Württemberg

Von Maria Wehrle
Das Stuttgarter Landwirtschaftsministerium (MLR) hat auf den Vorfall mit dem mobilen Geflügelhändler aus Nordrhein-Westfalen reagiert: Reisende Verkäufer müssen nun nachweisen, dass ihre Tiere das Virus nicht in sich tragen.
Frühestens vier Tage vor dem Verkauf muss Geflügel von mobilen Händlern auf die Geflügelpest untersucht werden.
Da in den kommenden Wochen wieder Verkäufe von Geflügel im Reisegewerbe angekündigt sind, hat das Land Baden-Württemberg eine Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht. Das MLR teilt mit, dass danach Geflügel im Reisegewerbe nur dann verkauft werden darf, wenn die Tiere längstens vier Tage vor der Abgabe insbesondere auf Geflügelpest untersucht wurden. Dies diene dem Schutz der Geflügelhaltungen im Land. Die Allgemeinverfügung soll am Samstag, 17. April, in Kraft treten.
Neue Sperrbezirke
Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald wurden weitere Ausbrüche bestätigt, sodass die Restriktionsgebiete erweitert werden mussten. Das betrifft nun auch den Landkreis Emmendingen: Zwei Restriktionsgebiete aus benachbarten Landkreisen sind übergeschwappt. Deshalb wurde auch dort eine Allgemeinverfügung erlassen. Zudem wurde das Virus im Landkreis Emmendingen bei einem tot aufgefundenen Gänsesäger mittlerweile amtlich bestätigt. Alle Links zu den Landratsämtern in den betroffenen Kreisen sind hinterlegt unter www.blhv.de/gefluegelpest-in-suedbaden. Das MLR hat zudem eine Karte veröffentlicht, auf der die Grenzen der Restriktionsgebiete eingezeichnet sind.
Das Regierungspräsidium Freiburg erinnert daran, dass mit der Bekanntgabe der Sperrbezirke Tierhalterinnen und Tierhalter dazu verpflichtet sind, dem zuständigen Veterinäramt unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts anzuzeigen. Zudem müsse die Zahl der verendeten Vögel und jede Änderung gemeldet werden. Die Veterinärämter würden überprüfen, ob die in den Sperrbezirken gelegenen Bestände, in denen Vögel zu Erwerbszwecken gehalten werden, die Vorgaben der Allgemeinverfügung einhalten.
Hotline
Das Stuttgarter Ministerium weist zudem darauf hin, dass in Europa nach wie vor Ausbrüche der Geflügelpest festgestellt werden. Die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen sei daher weiterhin zwingend erforderlich, um einen Seucheneintrag in die Geflügelbestände bestmöglich zu verhindern. Das MLR hat für das Seuchengeschehen im gesamten Land ein Expertentelefon eingerichtet, bei dem sich Tierhalterinnen und Tierhalter zum aktuellen Vogelgrippegeschehen melden können. Die Experten stehen Auskünften täglich zwischen 8 und 18 Uhr zur Verfügung unter der Telefonnummer 0711/1262233.