Tierhaltung | 09. April 2021

Neue Fälle von Geflügelpest in Baden-Württemberg

Von Maria Wehrle
Nachdem kurz vor Ostern noch unsicher war, wie viele Geflügelhaltungen tatsächlich von der Geflügelpest betroffen sind, herrscht nun mehr Klarheit. Mittlerweile wurden zahlreiche Restriktionsgebiete eingerichtet.
Im Regierungsbezirk Freiburg wurden bislang neun Sperrbezirke eingerichtet.
In Baden-Württemberg wurden bisher  über 180 Haltungen ermittelt, die nachweislich Kontakt zu einem Junghennenaufzüchter aus dem Raum Paderborn hatten. In dessen Betrieb wurde das hochpathogene aviäre Influenza-Virus (HPAI) festgestellt, nachdem er bereits zahlreiche Tiere im Land verkauft hatte. Das teilte das Stuttgarter Landwirtschaftsministerium (MLR) auf Anfrage der BBZ mit. Die Kontaktverfolgung der zuständigen Behörden sei mittlerweile weitestgehend abgeschlossen.
Bis Mittwoch, 7. April 2021, wurden laut MLR 49 Laborbefunde aus Baden-Württemberg vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt. 14 Verdachtsfälle müssten noch geklärt werden. Bei den betroffenen Geflügelhaltungen handelt es sich nach Aussage des Ministeriums überwiegend um Klein- und Kleinsthaltungen mit fünf bis 30 Tieren und vereinzelt um Haltungen mit über 100 Tieren.
Auf dieser Grundlage wurden in Baden-Württemberg bislang 14 Sperrbezirke mit einem Radius von drei Kilometern um die Ausbruchshaltungen eingerichtet. Davon befinden sich allein neun im Regierungsbezirk Freiburg.  Folgende Land- und Stadtkreise sind betroffen: Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Schwarzwald-Baar-Kreis, Ortenaukreis, Waldshut und Landkreis Lörrach. Im Ortenaukreis wurden zwar Fälle bestätigt, jedoch wurden keine Sperrbezirke eingerichtet. Trotzdem befinden sich Teile mehrerer Gemeinden in einem Beobachtungsgebiet, das um einen Ausbruchsbetrieb im benachbarten Schwarzwald-Baar-Kreis gezogen wurde. Die genauen Grenzen der Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete können in den Allgemeinverfügungen des jeweiligen Landkreises nachgelesen werden. Auf der Internetseite des BLHV unter www.blhv.de/gefluegelpest-in-suedbaden sind die Links dazu hinterlegt.
Virus von Wildvögeln übertragen
Laut MLR gibt es bisher keine Hinweise darauf, dass das HPAI-Virus in Baden-Württemberg von gehaltenen Vögeln auf Wildvögel übertragen wurde. Dadurch wären nicht nur die Kontaktbetriebe zum Jungehennen-aufzüchter in Nordrhein-Westfalen gefährdet, sondern auch alle anderen Haltungen. Allerdings scheint es in Bad Wurzach im Landkreis Ravensburg zu einem Ausbruch der Seuche bei einem privaten Geflügelhalter gekommen zu sein, der keine Junghennen vom Ausbruchbetrieb in Nordrhein-Westfalen bezogen hatte. Einer Pressemitteilung des Landratsamtes Ravensburg zufolge müsse deshalb davon ausgegangen werden, dass das Virus in diesem Fall über Wildvögel in den Bestand gelangt ist. 
Neue Allgemeinverfügung im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Nachdem im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald weitere Ausbrüche der Geflügelpest amtlich festgestellt wurden, hat das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald am Donnerstag, 8. April 2021, eine weitere Allgemeinverfügung erlassen und einschließlich einer Karte auf der Homepage des Landkreises veröffentlicht. Diese ersetzt die Allgemeinverfügung vom 27. März 2021 und tritt am 9. April in Kraft.
Situation in Deutschland
Der aktuelle Seuchenzug der Geflügelpest in Deutschland ist so schlimm wie nie zuvor. Das geht aus Recherchen des Pressedienstes Agra-Europe hervor. Der Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG), Friedrich-Otto Ripke, habe Ende März angegeben, dass bundesweit seit Anfang November 2020 bereits rund 1,4 Millionen Tiere in Nutzgeflügelbeständen gekeult werden mussten; beim vorherigen Seuchenzug 2016/2017 seien es insgesamt etwa 880000 Stück gewesen. Besonders hart ist laut Ripke Niedersachsen mit Verlusten von rund einer Million Tiere betroffen.