Pflanzenbau | 01. Dezember 2022

Neuausweisung der Nitratgebiete beschlossen

Von MLR Stuttgart
Die Landesregierung hat bei der Kabinettssitzung am 29. November die Gebiete mit erhöhter Stickstoff- und Phosphat-Belastung neu abgegrenzt.
Wenn über die Düngung mehr Stickstoff und Phosphat in den Boden gelangen, als die Kulturpflanzen ihm wieder entziehen, kann sich über die Jahre ein Nährstoffüberschuss hochschaukeln.
Wegen mangelnder Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie in Deutschland hatte die EU von der Bundesregierung gefordert, die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Gebietsausweisung” nachzuschärfen, teilt das Landwirtschaftsministerium in Stuttgart mit. Im August 2022 sei man dieser Anforderung nachgekommen.
Auf dieser Grundlage hat die Landesregierung in ihrer jüngsten Kabinettssitzung am 29. November die Änderung der Verordnung zu Anforderungen an die Düngung in bestimmten Gebieten, zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen (VODüVGebiete) beschlossen.
Damit kommt das Land Baden-Württemberg der Verpflichtung des Bundes nach, die mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebiete erneut zu überprüfen. Zudem werden die Vorgaben der Düngeverordnung zum Schutz des Grundwassers vor Nitrateinträgen und zum Schutz von Fließgewässern umgesetzt. 
Erfolg der CDU-Politik
„Der geringe Anteil belasteter Gebiete im Land ist ein Erfolg und das Ergebnis konsequenter Grundwasserschutzpolitik der vergangenen Jahrzehnte in Baden-Württemberg”, stellt Peter Hauk dazu fest.
Der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz machte Ende November deutlich, Baden-Württemberg habe bereits seit Ende der 1980er-Jahre mit der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) und Anfang der 1990er-Jahre mit dem Agrarumweltprogramm zur Marktentlastung und zum Kulturlandschaftsausgleich (MEKA), später Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT), frühzeitig eine vorsorgende Grundwasserschutzpolitik umgesetzt.
„Den positiven Effekt sehen wir heute. Bisher waren etwa 1,8 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche in Baden-Württemberg von einem mit Nitrat belasteten Gebiet betroffen, nun sind es rund 1,9 Prozent – obwohl die jetzige Ausweisung den strengeren bundeseinheitlichen Vorgaben unterliegt”, sagte er.
Kaum Veränderungen
Von der bisher möglichen emissionsbasierten Abgrenzung über die sogenannte Modellierung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung habe man bisher in Baden-Württemberg nur in wenigen Einzelfällen Gebrauch gemacht. Damit unterscheide sich die jetzige Ausweisung nur in geringem Umfang vom bisherigen Vorgehen.
Hauk betont: „Den neuen mit Nitrat belasteten Gebieten liegen die aktuellen Messwerte zugrunde. Dabei kann Baden-Württemberg auf ein sehr dichtes Messnetz von rund 4000 Messstellen im sogenannten Ausweisungsmessnetz zurückgreifen – im Bundesvergleich ein Spitzenwert.” Teilweise fallen bisherige Gebiete aus der Kulisse, da sich die Messwerte deutlich verbessert haben. Teilweise kommen neue Gebiete dazu.
„In den mit Nitrat belasteten Gebieten brauchen wir differenzierte, zielgerichtete Lösungen zum Schutz des Grundwassers, andererseits aber auch Entlastungen für Betriebe, die offensichtlich gewässerschonend wirtschaften. Deshalb werde ich mich weiterhin auf Bundesebene dafür einsetzen, dass landwirtschaftliche Betriebe in Zukunft von einzelnen düngerechtlichen Maßnahmen befreit werden können”, unterstrich Minister Hauk.
Bei den eutrophierten, also mit Phosphat belasteten Gebieten ist ein leichter Flächenzuwachs zu verzeichnen. Während bisher rund 12 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen betroffen waren, sind es nun etwa 13 Prozent.
Die mit Nitrat und Phosphat belasteten Gebiete können nach Angaben des MLR in Kürze im Kartendienst der Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und Ländlichen Raum Schwäbisch Gmünd unter Infodienst abgerufen werden.