Landtag stimmt Änderung des Naturschutzgesetzes zu
Das Biodiversitätsstärkungsgesetz ist aus dem Volksbegehren „Artenschutz - Rettet die Bienen", das im Februar 2019 veröffentlicht wurde, entstanden. Gemeinsam mit den Initiatoren und Unterstützern des Volksbegehrens sowie mit den Bauern- und Naturschutzverbänden wurde ein Eckpunktepapier erarbeitet, welches im Dezember 2019 veröffentlicht wurde. Auch Forderungen des Volksantrags "Gemeinsam unsere Umwelt schützen in Baden-Württemberg" flossen in den Entwurf ein. Es ist der erste Volksantrag in der Geschichte des Landes. Auf Basis dessen entstand das heute verabschiedete Gesetz.
Wesentliche Punkte der Novellen sind:
- Ausbau des Anteils der ökologischen Landwirtschaft auf 30 bis 40 Prozent bis zum Jahr 2030
- Reduktion der chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel um 40 bis 50 Prozent bis 2030
- Umsetzung des Verbots von Pestiziden in ausgewiesenen Naturschutzgebieten und Einhaltung der landesspezifischen Vorgaben des Integrierten Pflanzenschutzes in den übrigen Schutzgebieten
- Aufbau eines landesweiten Biotopverbunds auf 15 Prozent der Landesfläche bis 2030
- Erhalt von Streuobstbeständen
- Verbot von Schottergärten auf Privatgrundstücken
- Minimierung der Lichtverschmutzung
- Schaffung von Refugialflächen auf 10 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen
Für Verbandspräsident Werner Räpple ist jedoch klar, dass man jetzt noch keinen Strich unter den Volksantrag machen kann: „Wir haben einen Gesinnungswandel herbeigeführt, denn die Landwirtschaft ist jetzt nicht mehr nur ein Teil des Problems, sondern ein fester Teil der Lösung.” Lösungen, so betont Räpple, können aber nur auf wissenschaftlicher Grundlage entwickelt und mit einer starken Beratung in die Praxis gebracht werden. „Wir erwarten daher, dass die mit dem Volksantrag erkämpfte Zusage, mehr in die praxisorientierte Forschung zu investieren, zeitnah umgesetzt wird”, so Räpple.
Auch der 1. Vizepräsident des BLHV, Bernhard Bolkart, sieht in dem Volksantrag den Beginn eines neuen Weges und betont, dass man die heimische Landwirtschaft schützen müsse, indem man den Import von Lebensmitteln erschwere, die unter niedrigen Umweltstandards erzeugt worden seien. „Und weil letztendlich der Verbraucher entscheidet, woher unsere Lebensmittel kommen, müssen wir in die Allgemeinbildung investieren. Jeder muss von der Pike auf lernen, was gute, nachhaltige Lebensmittel ausmacht und woher man sie bekommt”, so Bolkart.
„Wir haben erreicht, dass jetzt beim Artenschutz gesamtgesellschaftlich gehandelt wird. Mit Gesetzentwürfen zur Stärkung der Biodiversität wird nun auch, wie wir im Volksantrag forderten, die Lichtverschmutzung angegangen, unnötige Schottergärten sollen verboten und landwirtschaftliche Flächen besser geschützt werden”, erklärt BLHV-Präsident Werner Räpple und fügt hinzu, dass es entscheidend für das Gelingen einer Biodiversitätsstrategie sei, ob man den Betrieben eine sichere Zukunftsperspektive bieten könne oder nicht.
„Leider finden wir in der aktuellen Biodiversitätsstrategie noch zu viele existenzgefährdende Risiken, insbesondere bei dem Reduktionsziel für Pflanzenschutzmittel. Trotz aller Warnungen des BLHV gibt es hier immer noch juristische Auslegungsfragen. Deren Offenlassen darf jedenfalls nicht dazu führen, dass das Land zur Abkehr vom kooperativen und somit gemeinsamen Weg mit der Landwirtschaft gezwungen werden kann”, so Räpple.
Ein wichtiger Punkt der Gesetzesänderungen sei die Lastenverteilung auf praktisch alle gesellschaftlichen Bereiche. Es seien eben nicht nur die Landwirte, die einen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt zu leisten hätten. Vielmehr sei jeder gefordert, sich einzubringen. „Mit Blick auf die Landwirtschaft arbeiten wir nicht mit Druck und Ordnungsrecht, sondern setzen gezielt Anreize, um die gesetzten Ziele zu erreichen”, erklärte Hauk.
Das gemeinsame Vorgehen von Landwirtschafts- und Umweltministerium in Baden-Württemberg sei bislang bundesweit einmalig. „Der Weg, wie wir unsere Ziele erreichen wollen, könnte auf Bundesebene ein Vorbild sein. Ich schlage dem Bund vor, unserem Beispiel zu folgen, sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen und gemeinsam nach tragfähigen Lösungen zu suchen, die auf gemeinsamen Zielvereinbarungen und nicht auf Geboten und Verboten beruhen”, betonte Hauk.
„Mit Blick auf den Klimawandel steht die Gesellschaft und mit ihr die Landwirtschaft vor großen Herausforderungen. Fragen des 21. Jahrhunderts erfordern auch Antworten des 21. Jahrhunderts. Wir müssen weiter offen sein bei Fragen des integrierten Pflanzenschutzes, der Digitalisierung und der Forschung. Auch, wenn es um neue Züchtungstechniken geht, müssen wir die Chancen ausloten, die sich dort bieten”, betonte der Minister.