Tierhaltung | 13. Februar 2020

Vogelgrippe-Nachweis bei Hobbyhaltung

Von MLR/AgE
In Baden-Württemberg ist die hochpathogene aviäre Influenza vom Typ H5N8 ausgebrochen. Wie das zuständige Landratsamt des Hohenlohekreises am Montag mitteilte, wurde die Tierseuche in einem Kleinbestand von rund 30 Tieren auf einem Hof in Bretzfeld nachgewiesen.
Das Vogelgrippe-Virus ist wieder da: Wichtig ist nun, die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen lückenlos und sorgfältig umzusetzen.
Der Bestand sei gekeult und unschädlich entsorgt worden. Um den betroffenen Betrieb würden ein Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens 3 km sowie ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von mindestens 10 km eingerichtet. Als wahrscheinliche Infektionsursache wird nach Angaben des Landratsamtes derzeit ein Kontakt mit wildlebenden Wasservögeln vermutet, da sich der betroffene Geflügelbestand in Auslaufhaltung in der Nähe eines Fließgewässers befunden habe. Das Veterinäramt werde diesbezüglich weitere epidemiologische Ermittlungen und Untersuchungen anstellen sowie die Betriebe im Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet kontrollieren.
Im Hinblick auf den  Vogelgrippefall in Bretzfeld sagte Landwirtschaftsminister Peter Hauk am Mittwoch dieser Woche in Stuttgart: „Für alle Halter von Geflügel und Vögeln im Land besteht die Notwendigkeit zu erhöhter Wachsamkeit und strikter Einhaltung der Biosicherheits- beziehungsweise Hygienemaßnahmen, um einer Ansteckung ihrer Hausgeflügel- und Vogelbestände mit dem Vogelgrippevirus zu verhindern.” Mit dem jetzigen Fall sei die Geflügelpest erstmals seit dem umfangreichen Seuchengeschehen im Winter 2016/2017 wieder in Baden-Württemberg nachgewiesen worden.
Die Vorsorgemaßnahmen
Für Geflügelbestände mit mehr als 1000 Tieren gelten die Anforderungen der Geflügelpest-Verordnung an die Biosicherheit, wie beispielweise das Tragen von betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung im Geflügelbestand, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, kein unbefugtes Betreten oder Befahren der Ställe durch betriebsfremde Personen, eine Schadnagerbekämpfung und die Benutzung von Schleusen beim Betreten und Verlassen der Ställe mit Handwaschgelegenheit, Einrichtungen zum Wechseln der Kleidung und Desinfektion der Stallschuhe.
Geflügel und gehaltene Vögel dürfen keinen direkten Kontakt zu Wildvögeln haben oder sich über Futter, Einstreu, Tränkewasser oder andere Gegenstände mit dem aviären Virus anstecken können. Dazu sind Futter und Einstreu so zu lagern, dass sie nicht durch Wildvögel mit dem Virus kontaminiert werden können. Wildvögel dürfen zudem keinen Zugang zu Futterstellen und Tränken von Geflügel und gehaltenen Vögeln haben. Die Nutzung von Oberflächenwasser muss aufgrund der Übertragungsgefahr ebenfalls unterbleiben.
Auch in Haltungen mit weniger Tieren müssen geeignete vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden, um die Einschleppung des Virus in die Geflügel- und Vogelbestände zu verhindern. Besonders wichtig ist, dass der Kontakt gehaltener Tiere zu Wildvögeln weitestgehend verhindert wird und eine indirekte Erregerübertragung über Gegenstände ebenfalls ausgeschlossen ist. Sofern Vögel im Freien gehalten werden, gewähren Schutzvorrichtungen, welche Einträge von Wildvögeln von oben sowie das Eindringen von Wildvögeln verhindern, einen guten Schutz.
Um eine Ansteckung der Tiere in einem Geflügelbestand frühzeitig zu erkennen und einer Ausbreitung der Geflügelpest entgegenzuwirken, sind eine Verringerung der Futter- und/ oder Wasseraufnahme bei mehreren Tieren gleichzeitig, ein Rückgang der Legeleistung, eine Gewichtsabnahme und plötzliche Todesfälle unter Hinzuziehen eines Tierarztes zum Ausschluss der Geflügelpest abzuklären.
Mehr im Internet
Weitere Informationen zur Vogelgrippe gibt es auf der Website des MLR.