Vogelgrippe-Nachweis bei Hobbyhaltung
Im Hinblick auf den Vogelgrippefall in Bretzfeld sagte Landwirtschaftsminister Peter Hauk am Mittwoch dieser Woche in Stuttgart: „Für alle Halter von Geflügel und Vögeln im Land besteht die Notwendigkeit zu erhöhter Wachsamkeit und strikter Einhaltung der Biosicherheits- beziehungsweise Hygienemaßnahmen, um einer Ansteckung ihrer Hausgeflügel- und Vogelbestände mit dem Vogelgrippevirus zu verhindern.” Mit dem jetzigen Fall sei die Geflügelpest erstmals seit dem umfangreichen Seuchengeschehen im Winter 2016/2017 wieder in Baden-Württemberg nachgewiesen worden.
Geflügel und gehaltene Vögel dürfen keinen direkten Kontakt zu Wildvögeln haben oder sich über Futter, Einstreu, Tränkewasser oder andere Gegenstände mit dem aviären Virus anstecken können. Dazu sind Futter und Einstreu so zu lagern, dass sie nicht durch Wildvögel mit dem Virus kontaminiert werden können. Wildvögel dürfen zudem keinen Zugang zu Futterstellen und Tränken von Geflügel und gehaltenen Vögeln haben. Die Nutzung von Oberflächenwasser muss aufgrund der Übertragungsgefahr ebenfalls unterbleiben.
Auch in Haltungen mit weniger Tieren müssen geeignete vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden, um die Einschleppung des Virus in die Geflügel- und Vogelbestände zu verhindern. Besonders wichtig ist, dass der Kontakt gehaltener Tiere zu Wildvögeln weitestgehend verhindert wird und eine indirekte Erregerübertragung über Gegenstände ebenfalls ausgeschlossen ist. Sofern Vögel im Freien gehalten werden, gewähren Schutzvorrichtungen, welche Einträge von Wildvögeln von oben sowie das Eindringen von Wildvögeln verhindern, einen guten Schutz.
Um eine Ansteckung der Tiere in einem Geflügelbestand frühzeitig zu erkennen und einer Ausbreitung der Geflügelpest entgegenzuwirken, sind eine Verringerung der Futter- und/ oder Wasseraufnahme bei mehreren Tieren gleichzeitig, ein Rückgang der Legeleistung, eine Gewichtsabnahme und plötzliche Todesfälle unter Hinzuziehen eines Tierarztes zum Ausschluss der Geflügelpest abzuklären.