Nach einem Tag Verweildauer abgestorben
Die Frage ist, ob durch die Biogasvergärung die Keimfähigkeit der Samen vollständig inaktiviert wird. Von dem verwandten Jakobskreuzkraut (JKK) ist bekannt, dass bereits die Silierung oder eine Verweilzeit von einem Tag (mesophiler Temperaturbereich, 37°C) ausreichend sein kann, um die Samen abzutöten.
gewährleisten, wurde den einzelnen Kolbenfermentern neben der Impfgülle zuerst eine Menge an getrocknetem und gemahlenem Gras zugegeben. Drei Tage später wurden die WKK-Samen zugegeben. Die Verweilzeit betrug einen Tag, zwei Tage, drei Tage, eine Woche, zwei und drei Wochen. Der Biogasprozess erfolgte im mesophilen Temperaturbereich bei 37 °C.
Anschließend wurde vom Referat Saatgutuntersuchung des LTZ Augustenberg die Keimfähigkeit der Samen geprüft. Dabei zeigte sich, dass bereits nach einer Verweilzeit im Biogasfermenter von einem Tag die WKK-Samen abgestorben waren, das heißt die Keimfähigkeit lag bei 0 %. Die Keimfähigkeit der unbehandelten Samen des Ausgangsmaterials lag hingegen zwischen 42 und 62 %.
Da die meisten Biogasanlagen eine Verweilzeit von mehreren Wochen aufweisen, sollte in der Regel eine Inaktivierung der WKK-Samen gewährleistet sein. Da zudem mittlerweile fast alle Anlagen mehrstufig sind (Fermenter, Nachgärer und/oder gasdichtes Gärrestelager) ist auch die Gefahr von Kurzschlussströmungen, bei denen ein Teil des frisch zugeführten Materials den Fermenter in kürzester Zeit wieder verlässt, als äußerst gering einzuschätzen.