Pflanzenbau | 21. April 2016

Nach einem Tag Verweildauer abgestorben

Von örg Messner, LAZBW Aulendorf
Wie der Biogasprozess die Keimfähigkeit von Wasserkreuzkrautsamen beeinflusst, wurde am LAZBW in Aulendorf untersucht. Hier die Ergebnisse.
Blühendes Wasserkreuzkraut
Wasserkreuzkraut (WKK, lat. Senecio aquaticus) gehört zu den Giftpflanzen, die unseren Nutztieren schaden können. Schon eine Pflanze auf 10 m² kann das Mähgut für die Verfütterung unbrauchbar machen. Deshalb wird empfohlen, Aufwüchse von Flächen, die WKK enthalten, zu einer Biogasanlage zu bringen und dort zu verwerten.
 Die Frage ist, ob durch die Biogasvergärung die Keimfähigkeit der Samen vollständig inaktiviert wird. Von dem verwandten Jakobskreuzkraut (JKK) ist bekannt, dass bereits die Silierung oder eine Verweilzeit von einem Tag (mesophiler Temperaturbereich, 37°C) ausreichend sein kann, um  die Samen abzutöten.
Versuchsanordnung
Samentragende Blütenstände des Wasserkreuzkrautes
Um zu prüfen,  wie es sich mit der Keimfähigkeit von WKK-Samen im Biogasprozess  verhält,  wurden  von Mitarbeitern des LAZBW in Aulendorf im Herbst 2015 samentragende Blütenkörbe von WKK-Pflanzen im Wurzacher Ried gesammelt und bei Zimmertemperatur getrocknet. Jeweils 100 Samen wurden dann in kleine Säckchen eingefüllt und in dreifacher Wiederholung dem Biogasprozess zugegeben. Dies erfolgte  im Hohenheimer Biogasertragstest (HBT). Um einen aktiven Biogasprozess zu
gewährleisten, wurde den einzelnen Kolbenfermentern neben der Impfgülle zuerst eine Menge an getrocknetem und gemahlenem Gras zugegeben. Drei  Tage später wurden die WKK-Samen zugegeben. Die Verweilzeit betrug einen Tag, zwei Tage, drei Tage, eine Woche, zwei und drei Wochen. Der Biogasprozess erfolgte im mesophilen Temperaturbereich bei 37 °C.
Anschließend wurde vom Referat Saatgutuntersuchung des LTZ Augustenberg die Keimfähigkeit der Samen geprüft. Dabei zeigte sich, dass bereits nach einer Verweilzeit im Biogasfermenter  von einem Tag die WKK-Samen abgestorben waren, das heißt die Keimfähigkeit lag bei 0 %. Die Keimfähigkeit der unbehandelten Samen des Ausgangsmaterials lag hingegen zwischen 42 und 62 %.
Da die meisten Biogasanlagen eine Verweilzeit von mehreren Wochen aufweisen, sollte in der Regel  eine Inaktivierung der WKK-Samen gewährleistet sein. Da zudem mittlerweile fast alle Anlagen mehrstufig sind (Fermenter, Nachgärer  und/oder gasdichtes Gärrestelager) ist auch die Gefahr von Kurzschlussströmungen, bei denen ein Teil des frisch zugeführten Materials den Fermenter in kürzester Zeit wieder verlässt, als äußerst gering einzuschätzen.