Tierhaltung | 07. Oktober 2020

MLR startet Früherkennung für ASP

Von MLR/red
Seit Anfang Oktober können schweinehaltende Betriebe freiwillig am ASP-Früherkennungsprogramm des Landes teilnehmen. Das teilte das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) heute mit.
Bei einem ASP-Ausbruch bei Wildschweinen sind alle Verbringungen von Hausschweinen aus dem gefährdeten Gebiet bzw. aus der Pufferzone genehmigungspflichtig und an die Einhaltung bestimmter Voraussetzungen geknüpft. Die virologische Untersuchungspflicht der Schweine der jeweiligen Sendung und die klinische Untersuchung können durch ein betriebsbezogenes Kontrollprogramm ersetzt werden. Dafür sind unter anderem pro Jahr mindestens zwei veterinärbehördliche Betriebskontrollen im Abstand von mindestens vier Monaten notwendig.
Außerdem müssen fortlaufend mindestens die ersten beiden in jeder  Kalenderwoche verendeten Schweine, die älter als 60 Tage sind, auf ASP untersucht werden. Auf diese Weise wäre eine Genehmigungserteilung frühestens vier Monate nach Ausbruch der Seuche möglich.
Nach Mitteilung der EU-Kommission können die Betriebskontrollen und die Untersuchung der Falltiere jedoch bereits im Rahmen eines Früherkennungsprogramms durchgeführt werden. Somit hätten Betriebe die Möglichkeit, die im Vorfeld eines Seuchenausbruchs erzielten Kontrollergebnisse für die Verbringungsgenehmigungen ihrer Schweine in freie Gebiete anerkennen zu lassen. Diese Ausnahmegenehmigungen im Tierseuchenfall würden im Einzelfall durch die zuständige Behörde erteilt, sofern alle weiteren Voraussetzungen erfüllt seien.
Land übernimmt Kosten für Untersuchungen
 
Das Risiko ist derzeit hoch, dass die ASP über Wildschweinbestände eingetragen wird.
Je nach zeitlichem Abstand der ersten Betriebsinspektion zum Ausbruch der ASP wird dadurch eine Zeitersparnis von bis zu vier Monaten erreicht. Vor dem Hintergrund des bestehenden hohen ASP-Eintragsrisikos in Wildschweinepopulationen wird empfohlen, mit dem freiwilligen Programm zeitnah zu beginnen.
Das Land Baden-Württemberg übernimmt zunächst bis zum Jahresende 2021 die Kosten für die wöchentlichen virologischen Untersuchungen der verendeten Schweine in den Landesuntersuchungsämtern. Die übrigen Kosten für die tierärztliche Probenahme bei den verendeten Schweinen, die amtlichen Betriebskontrollen auf Einhaltung der Biosicherheit und der Dokumentationspflichten sowie die klinischen Untersuchungen der gehaltenen Schweine hat der Betrieb zu tragen.
„Betriebe, die an dem Programm teilnehmen möchten, können sich an die untere Tiergesundheitsbehörde bei dem für sie zuständigen Landratsamt bzw. Bürgermeisteramt in einem Stadtkreis wenden”, teilte Landwirtschaftsminister Peter Hauk mit. Weitere Infos gibt es auf der Website des MLR.