Politik | 23. Mai 2019

Minus 20 Prozent sollen betriebsbezogen gelten

Von AgE
Das Bundeslandwirtschaftsministerium sucht nach Alternativen zu den bisherigen Brüsseler Vorgaben für eine Verschärfung der Düngeverordnung.
Dem Vernehmen nach will das Ministerium zwar an dem von der Europäischen Kommission geforderten, viel kritisierten 20-Prozent-Abschlag vom Bedarf bei der Stickstoffdüngung in den roten Gebieten festhalten. Die Vorgabe soll nach seinen Vorstellungen jedoch nicht mehr schlagbezogen, sondern im Durchschnitt der Flächen eines Betriebes umgesetzt werden müssen. Zudem sollen nach dem Vorschlag des Agrarressorts Betriebe, die im Durchschnitt der Flächen in den roten Gebieten nicht mehr als 170 kg Gesamtstickstoff je Hektar ausbringen, sowohl von dem 20-Prozent-Abschlag als auch von der geforderten schlagbezogenen Obergrenze für organische Düngemittel in Höhe von 170 kg N/ha ausgenommen werden. Auch für Grünland sollen die beiden Verpflichtungen nicht gelten.
Darüber hinaus soll es Ausnahmen vom bislang vorgesehenen Verbot der Herbstdüngung bei Winterraps und bei Zwischenfrüchten in den roten Gebieten geben. Dem Bundeslandwirtschaftsministerium zufolge soll eine Düngung zulässig sein, wenn gemäß Nmin-Probe nur ein bestimmter Umfang an Stickstoff je Hektar pflanzenverfügbar ist. Schließlich will man für alle Gebiete erreichen, dass Flächen, die Beschränkungen der Stickstoffdüngung unterliegen, in die Berechnung der N-Obergrenze von 170 kg im Betriebsdurchschnitt einbezogen werden können.
Die Bundesregierung will Anfang Juni der EU-Kommission ein kompromissfähiges Angebot vorlegen. Für kommende Woche hat Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner ihre Länderkollegen nach Berlin eingeladen, um darüber zu beraten. Die Länder hatten das bisherige Vorgehen des Ministeriums in der Auseinandersetzung mit der Kommission scharf kritisiert und beklagt, dass sie nicht einbezogen worden waren.
Tierhaltung generell an die Fläche binden
In der vergangenen Woche fand bereits eine Zusammenkunft der zuständigen Abteilungsleiter im Bundeslandwirtschaftsministerium und den Agrarressorts der Länder statt. Dem Vernehmen nach hat sich dabei noch kein eindeutiges Meinungsbild zu den Vorschlägen aus Berlin ergeben. Sollte sich dies bei der Zusammenkunft der Minister in der nächsten Woche ändern, müsste das Bundesumweltministerium der Position noch zustimmen, mit der die Bundesregierung in Brüssel in die Verhandlungen gehen will.
Unterdessen haben die Grünen am  Freitag voriger Woche ihren Antrag „Grundwasser schützen, Überdüngung stoppen” in den Bundestag eingebracht. Darin wird gefordert, die von der EU-Kommission geforderten Verschärfungen der Düngeverordnung unverzüglich umzusetzen. Der agrarpolitische Sprecher der Fraktion, Friedrich Ostendorff, übte erneut scharfe Kritik am Vorgehen der Bundesregierung.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Kees de Vries forderte am 17. Mai im Bundestag eine sachliche Diskussion zur Lösung des Nitratproblems im Grundwasser. Die pauschale Forderung nach Abbau der Tierbestände und einer flächengebundenen Tierhaltung sei dabei „unsinnig”. Stattdessen müsse es darum gehen, regional hohe Viehdichten durch eine bessere Verteilung der Tierhaltung in der Fläche zu reduzieren.