Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat jetzt Details zur Gewährung der Krisenhilfe von 180 Millionen Euro zur Abmilderung der Folgen des Ukraine-Krieges für die Landwirtschaft vorgelegt.
Die Folgen des Ukraine-Krieges für die Landwirtschaft sollen in Deutschland mit einer Krisenhilfe von 180 Millionen Euro abgemildert werden.
Anspruchsberechtigt sollen demnach Betriebe des Freilandgemüsebaus, des Obst- und Weinbaus sowie der Geflügel- und Schweinehaltung sein. Einzelheiten regelt der Entwurf der „Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren”, der den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet worden ist. Vorbereitet wird daneben ein Kleinbeihilfeprogramm für Obst- und Gemüsebetriebe mit geschützter Produktion sowie flächenlose Tierbetriebe aus dem Geflügel- und Schweinebereich.
Dem Verordnungsentwurf zufolge soll die Anpassungsbeihilfe auf maximal 15000Euro pro Unternehmen begrenzt werden. Eine Auszahlung soll bis spätestens 30. September 2022 erfolgen. Die individuelle Beihilfe soll sich nach den Flächen- und Tierzahlen richten, die bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hinterlegt sind. Die SVLFG soll die Anpassungsbeihilfe deshalb auch an die Landwirte auszahlen.
Die Anpassungsbeihilfe ist gemäß dem Verordnungsentwurf an Nachhaltigkeitskriterien geknüpft. Als Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Hilfe müssen die Betriebe im Jahr 2021 eine Greening-Prämie erhalten haben. Dadurch könnten der Kreis der berechtigten Betriebe eindeutig bestimmt und die Gelder ohne Antragsverfahren ausgezahlt werden, erläuterte das Landwirtschaftsministerium.
Wer wie viel bekommen soll
Die Höhe der Beihilfe beträgt 386 Euro/ha für Betriebe
mit Freilandgemüsebau, 126 Euro/ha für Obstbau und 64 Euro/ha für
Weinbau. Je 100 durchschnittlich gehaltener Tiere erhalten
Schweinemastbetriebe 128 Euro und Ferkelaufzuchtbetriebe 32 Euro.
Sauenhalter bekommen 99Euro je durchschnittlich gehaltener Sau. In der
Gefügelmast beträgt die Beihilfe je 100 durchschnittlich gehaltener
Tiere für Mastputen 135Euro, Mastenten 57 Euro und Masthühner 48 Euro.
Programm für Kleinbeihilfen
Das angekündigte Kleinbeihilfenprogramm ist vorgesehen
für Betriebe, die keine Greening-Prämie erhalten haben und daher die
Voraussetzung für eine Anpassungsbeihilfe nicht erfüllen. Unterstützt
werden sollen auch mit diesem Programm ausschließlich Betriebe aus einem
Sektor, der von den wirtschaftlichen Folgen des russischen
Angriffskriegs gegen die Ukraine besonders betroffen ist.
Von den insgesamt 180 Millionen Euro, die für die Anpassungsbeihilfe und
das Kleinbeihilfeprogramm bereitstehen, kommen zwei Drittel aus dem
Haushalt des Bundeslandwirtschaftsministeriums. 60 Millionen Euro
steuert die Europäische Union bei. Das Bundeslandwirtschaftsministerium
geht davon aus, dass mit der Fördersumme etwa 40 Prozent der vom
Thünen-Institut ermittelten Gewinnveränderungen ausgeglichen werden
können.