Politik | 17. Mai 2023

Minister haben es beim Wolf nicht eilig

Von AgE
Wenig Neues zum Thema Wolf hat die Umweltministerkonferenz (UMK) gebracht, die am 12. Mai in Königswinter zu Ende gegangen ist. Über den weiteren Umgang mit dem Raubtier solle auf der UMK-Herbstsitzung Ende November in Münster beraten werden, beschlossen die Minister.
Landnutzer fordern eine unverzügliche und unbürokratische Entnahme von Problemwölfen.
Als Grundlage der geplanten Beratungen solle der Bund unter Beteiligung der Länder vor der Herbst-UMK eine wissenschaftliche Analyse zur Gesamtpopulation des Wolfes und dessen Erhaltungszustand vorlegen.
Der Vorsitzende der UMK, Nordrhein-Westfalens Umweltminister Oliver Krischer, verteidigte das Tagungsergebnis gegenüber der Presse. Die Sorgen der heimischen Weidetierhalter wegen des Wolfes würden ernst genommen, versicherte der Grünen-Politiker. Entscheidungen bräuchten aber eine substanzielle Grundlage. Von Bundesumweltministerin Steffi Lemke kam Kritik an der Debatte rund um den Wolf. Darin werde die bereits  vorhandene Möglichkeit, Problemwölfe zu entnehmen, zu wenig berücksichtigt. Außerdem geht es Lemke auch um Gerechtigkeit im internationalen Vergleich. Schließlich erwarte Deutschland, dass andere Länder zum Beispiel den Tiger schützten. Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Till Backhaus berichtete, dass die Positionen der Bundesländer zum Wolf „je nach Betroffenheit weit auseinander” lägen. Er mahnte zügiges Handeln an. Bereits jetzt müsse ein Plan für den Fall aufgestellt werden, dass laut der angekündigten Untersuchung der günstige Erhaltungszustand erreicht oder vielleicht sogar überschritten sei.
Bauernkundgebung
Medial war der Wolf eines der Hauptthemen der jüngsten UMK. Dazu trug auch eine Kundgebung des Rheinischen Landwirtschafts-Verbands (RLV) unter dem Motto „Wolfspolitik: Jetzt ändern!” bei. Das Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) und Verbände von Weidetierhaltern übergaben Krischer eine gemeinsame Erklärung mit Forderungen zur Wolfspolitik.
Der Schutz von Weidetieren sei nicht allein mit Herdenschutz zu realisieren, heißt es in der Erklärung der Landnutzer. Zudem sei die Akzeptanz des Wolfes in der Bevölkerung nicht mit „Beschwichtigungen” zu erreichen. Die bereits erfolgten Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes zur Entnahme von Problemwölfen werden vom AFN und den Verbänden als unzureichend gewertet. Ihre Umsetzung werde in den Bundesländern nicht vorangebracht oder durch Bürokratie und Klagen von Umweltschutzverbänden ausgebremst. Gebraucht werde eine unverzügliche und unbürokratische Entnahme von Problemwölfen. Außerdem müsse der Wolfsbestand insgesamt reguliert werden. Das im Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen im Bund vorgesehene Bestandsmanagement sei zu schaffen und eine Entnahmequote festzulegen.
Ausschlussareale gefordert
Daneben wird mit der Erklärung die Ausweisung von „Wolfsausschlussarealen” gefordert, in denen die Ansiedlung des Wolfes verhindert wird. Der gute Erhaltungszustand des Beutegreifers in Deutschland sei an die EU-Kommission zu melden. An Brüssel appellieren das AFN und die Verbände, den Wolf von Anhang IV in Anhang V der FFH-Richtlinie umzustufen.