Wenig Neues zum Thema Wolf hat die Umweltministerkonferenz (UMK) gebracht, die am 12. Mai in Königswinter zu Ende gegangen ist. Über den weiteren Umgang mit dem Raubtier solle auf der UMK-Herbstsitzung Ende November in Münster beraten werden, beschlossen die Minister.
Landnutzer fordern eine unverzügliche und unbürokratische Entnahme von Problemwölfen.
Als Grundlage der geplanten Beratungen solle der Bund unter Beteiligung der Länder vor der Herbst-UMK eine wissenschaftliche Analyse zur Gesamtpopulation des Wolfes und dessen Erhaltungszustand vorlegen.
Der Vorsitzende der UMK, Nordrhein-Westfalens Umweltminister Oliver Krischer, verteidigte das Tagungsergebnis gegenüber der Presse. Die Sorgen der heimischen Weidetierhalter wegen des Wolfes würden ernst genommen, versicherte der Grünen-Politiker. Entscheidungen bräuchten aber eine substanzielle Grundlage. Von Bundesumweltministerin Steffi Lemke kam Kritik an der Debatte rund um den Wolf. Darin werde die bereits vorhandene Möglichkeit, Problemwölfe zu entnehmen, zu wenig berücksichtigt. Außerdem geht es Lemke auch um Gerechtigkeit im internationalen Vergleich. Schließlich erwarte Deutschland, dass andere Länder zum Beispiel den Tiger schützten. Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Till Backhaus berichtete, dass die Positionen der Bundesländer zum Wolf „je nach Betroffenheit weit auseinander” lägen. Er mahnte zügiges Handeln an. Bereits jetzt müsse ein Plan für den Fall aufgestellt werden, dass laut der angekündigten Untersuchung der günstige Erhaltungszustand erreicht oder vielleicht sogar überschritten sei.
Bauernkundgebung
Medial war der Wolf eines der Hauptthemen der jüngsten
UMK. Dazu trug auch eine Kundgebung des Rheinischen
Landwirtschafts-Verbands (RLV) unter dem Motto „Wolfspolitik: Jetzt
ändern!” bei. Das Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) und Verbände von
Weidetierhaltern übergaben Krischer eine gemeinsame Erklärung mit
Forderungen zur Wolfspolitik.
Der Schutz von Weidetieren sei nicht allein mit Herdenschutz zu
realisieren, heißt es in der Erklärung der Landnutzer. Zudem sei die
Akzeptanz des Wolfes in der Bevölkerung nicht mit „Beschwichtigungen” zu
erreichen. Die bereits erfolgten Änderungen des
Bundesnaturschutzgesetzes zur Entnahme von Problemwölfen werden vom AFN
und den Verbänden als unzureichend gewertet. Ihre Umsetzung werde in den
Bundesländern nicht vorangebracht oder durch Bürokratie und Klagen von
Umweltschutzverbänden ausgebremst. Gebraucht werde eine unverzügliche
und unbürokratische Entnahme von Problemwölfen. Außerdem müsse der
Wolfsbestand insgesamt reguliert werden. Das im Koalitionsvertrag der
Regierungsfraktionen im Bund vorgesehene Bestandsmanagement sei zu
schaffen und eine Entnahmequote festzulegen.
Ausschlussareale gefordert
Daneben wird mit der Erklärung die Ausweisung von
„Wolfsausschlussarealen” gefordert, in denen die Ansiedlung des Wolfes
verhindert wird. Der gute Erhaltungszustand des Beutegreifers in
Deutschland sei an die EU-Kommission zu melden. An Brüssel appellieren
das AFN und die Verbände, den Wolf von Anhang IV in Anhang V der
FFH-Richtlinie umzustufen.