Milch gibt immer mehr Informationen
Dr. Konrad Rühl, Abteilungsleiter Landwirtschaft im Stuttgarter Landwirtschaftsministerium, lobte die Verständigung bei der sogenannten Kombinationshaltung. Hier gibt es für die Betriebe mit Anbindehaltung die 120-Tage-Regelung in Verbindung mit Weide, Laufhof und Trockensteherbucht. In Ausnahmefällen wird auch eine 90-Tage-Regelung erlaubt sein. Die freie Abkalbung in einer Abkalbebucht ist auf jeden Fall in beiden Varianten verpflichtend vorgesehen. „Ich glaube, diese Definition ist eine verlässliche Grundlage, mit der alle arbeiten können”, so Rühl. In der Diskussion wurde deutlich, dass den Milchbauern das Thema Kälbertransporte unter den Nägeln brennt. „Da sind wir dran”, versprach Rühl.
Der Milchprüfring mit Hauptsitz in Kirchheim/Teck unterhält sechs Außenstellen im Land, angesiedelt in den Molkereien. Die Zahl der Untersuchungen insgesamt ging 2018 um 1,8 % zurück. Daueraufgabe seit 2011 sei die Vorbereitung auf die neue Milchgüteverordnung, die vermutlich 2020/21 in Kraft treten werde. Erweitert werden sollen die Hemmstoffuntersuchungen, hier gibt es einen neuen Test, für den die Molkereien gerade geschult werden. Im Januar soll hier ein Abgleich mit der Milchgüteverordnung erfolgen, um anschließend das Verfahren in Brüssel genehmigen zu lassen. Es gibt hier einen Zusatzaufwand fürs Labor, von dem die Milcherzeuger wenig merken werden.
In Sachen Abzüge ändert sich bei Keimzahl und Zellzahl nichts, bei Hemmstoff werden künftig drei statt bisher fünf Cent pro kg abgezogen, was sich in Wiederholungsfällen auch erhöhen kann. Neu beim Hemmstoffnachweis ist, dass bei einem positiven Ergebnis optional eine Differenzierung zwischen rund 30 Einzelsubstanzen durchgeführt werden kann. „Wir sind deutschlandweit derzeit noch das einzige Milchlabor, das in der Lage ist, eine Differenzierung der Hemmstoffe in dieser Breite vorzunehmen”, so Albrecht.
Weiter laufe das Programm Pestizide und Reinigungsrückstände. Die Molkereien erhalten hierzu einen Rückstandskontrollbericht. „Das verlangen auch die Kunden von ihnen. Die Ergebnisse sind so aufbereitet, dass man sie auch an Dritte weitergeben kann”, so Albrecht.
Beim Milchprüfring möchte man im kommenden Jahr zusammen der Firma Geno-Zell GmbH an den Start gehen. Geschäftsmodell ist die genomanalytische Zellgehaltsbestimmung aus der Milchprobe heraus. Aus einer einzigen Hoftankprobe lassen sich bis zu 400 Einzelzellgehaltsbestimmungen durchführen. Mithilfe dieser speziellen Diagnostik können Betriebe in die genomische Zuchtwertschätzung einsteigen – das wird kostengünstiger als bisher.
Nach Jahren der Konstanz haben die Mitglieder beschlossen, die Gebühren für den Milchprüfring anzuheben. Es wurde beschlossen, den Mitgliedsbeitragssatz von 0,13 pro kg Milch auf 0,14 pro kg anzuheben. Auch bei der Milchprüfring GmbH wird der Hebesatz leicht erhöht. Er beträgt künftig 0,04 Cent pro kg. Grund ist eine Erhöhung der Zertifizierungsaufträge.