Politik | 04. März 2021

Mehr für erste Hektare und Prämien ab 60000 Euro abschmelzen

Von AgE
Das Bundeslandwirtschaftsministerium will die Förderung kleiner und mittlerer Betriebe ausbauen. Das geht aus den Eckwerten für die nationale Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) hervor, die das Ministerium am Montag dieser Woche präsentierte.
Das BundesLandwirtschaftsministerium hat für die Umsetzung der GAP-Reform in Deutschland einen Aufschlag gemacht, der kleinere und mittlere Betriebe stärker berücksichtigt.
Nach diesen  Eckwerten für die nationale Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) soll zum einen die Umverteilung innerhalb der Ersten Säule zugunsten der ersten Hektare erhöht und zum anderen die Basisprämie oberhalb von 60000 Euro degressiv gestaltet werden.
Die Umverteilung zugunsten der ersten 60 ha soll künftig zehn Prozent der Direktzahlungsmittel umfassen. Bislang liegt dieser Anteil bei rund sieben Prozent. Bis 40 ha soll der Zuschlag jeweils 62 Euro, von 41 ha bis 60 ha rund 37 Euro betragen. Betriebe mit mehr als 300 ha sollten keine Zuschläge für ihre ersten Hektare mehr bekommen.
Süden und Südwesten profitieren, Osten verliert
Im Ergebnis dieser Vorschläge würden den neuen Ländern nach Ministeriumsangaben insgesamt rund 40 Millionen Euro verloren gehen und vor allem Betrieben im Süden und Südwesten Deutschlands zugutekommen.
Die Basispräme soll laut dem Ministeriumsvorschlag oberhalb von 60000 Euro je Betrieb um fünf Prozent, ab 100000 ha um zehn Prozent gekürzt werden. Die dabei frei werdenden Summen verbleiben in den jeweiligen Ländern und können für Förderprogramme in der Zweiten Säule eingesetzt werden. Ausgebaut werden soll die Junglandwirteförderung. So soll diese künftig für bis zu 120 ha anstatt bislang 90 ha gezahlt werden.
Die Umschichtung von der Ersten in die Zweite Säule soll den Ministeriumseckwerten zufolge ab 2023 von derzeit sechs Prozent auf acht Prozent angehoben werden. Für das Übergangsjahr 2022 will das Ministerium  an den sechs Prozent festhalten. Begründet wird das damit, dass im kommenden Jahr noch erhebliche zusätzliche EU-Mittel aus dem Brüsseler Corona-Paket für die Zweite Säule zur Verfügung stünden, sodass keine Notwendigkeit für eine Erhöhung bestehe.
Sechs Maßnahmen für Eco-Schemes
Für die Eco-Schemes schlägt das Bundeslandwirtschaftsministerium sechs Maßnahmen vor. Das sind eine Erhöhung des Umfangs der nichtproduktiven Flächen und Landschaftselemente über die in der Konditionalität vorgeschriebenen drei Prozent hinaus, eine Aufwertung dieser nichtproduktiven Flächen durch die Anlage von Blühstreifen, Blühinseln oder Altgrasstreifen, ferner der Anbau vielfältiger Kulturen im Ackerbau einschließlich Leguminosen und die Extensivierung von Dauergrünland. Eingeführt werden sollen Weideprämien für Schafe, Ziegen oder Mutterkühe sowie eine Förderung von Agroforstsystemen auf Ackerland oder Dauergrünland.
Die nationale    Umsetzung der GAP erfordert im Wesentlichen drei Gesetzesvorhaben, eine Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes und des Gesetzes zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) sowie ein „Konditionalitäten-Gesetz” anstelle des bisherigen Agrarzahlungen-Verpflichtungen-Gesetzes, und zwar jeweils mit den entsprechenden Verordnungen. Zu einigen der geplanten Neuregelungen gibt es noch keine Einigung mit den anderen Ressorts, insbesondere dem Bundesumweltministerium. Termine für die Kabinettsbefassungen stehen daher noch nicht fest.
DBV verstimmt wegen Umverteilungsplänen
Nur bedingt zufrieden ist der Deutsche Bauernverband (DBV) mit den Plänen des Bundeslandwirtschaftsministeriums für die nationale Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). DBV-Präsident Joachim Rukwied sprach in einer ersten Reaktion von Licht und Schatten. Positiv wertet Rukwied die Ansätze bei den Eco-Schemes, die grundsätzlich in die richtige Richtung gingen. Scharfe Kritik übte er hingegen an den vorgesehenen Umverteilungen bei den Direktzahlungen.
„Zusätzliche Kürzungs- und Umverteilungsmechanismen durch die Neueinführung einer betrieblichen Degression, eine Regelung für verbundene Unternehmen und die erhöhte Umschichtung von der Ersten in die Zweite Säule schwächt die Betriebe und schafft zusätzliche Nachweisbürokratien”, warnte der Bauernpräsident. Der DBV bleibe  bei der Forderung, statt Kappung und Degression auf einen maßvollen Zuschlag für die ersten Hektare zu setzen.
Einen Vorgeschmack auf die zu erwartende Kritik aus den neuen Ländern gab der Präsident des Landesbauernverbandes Brandenburg (LBV), Henrik Wendorff. Seiner Auffassung nach gefährden die Vorschläge das unternehmerische Handeln und die Wettbewerbsfähigkeit der meisten Brandenburger Landwirtschaftsbetriebe und schaden erheblich dem ländlichen Raum. Bereits heute erhalte ein kleinerer Landwirtschaftsbetrieb pro Hektar eine höhere Förderung als ein größerer Betrieb. Durch die nochmals zusätzliche Umverteilung von Mitteln hin zu kleinen Strukturen würden die ostdeutschen Unternehmensstrukturen zusätzlich massiv geschwächt. Wendorff wandte sich zudem gegen weitere Kürzungen ohne Berücksichtigung der vollen Anrechnung von Lohn- und Arbeitskosten.
Aber auch die Arbeitsgemeinschaft Bäuerliche Landwirtschaft (AbL) ist nicht zufrieden mit den Eckwerten. Sie kritisiert unter anderem einen zu geringen Budgetanteil für Ökoregelungen und das Fehlen einer Gemeinwohlprämie. Auch die Förderung der Junglandwirte sei unzureichend.
Kritisch werten zudem Umweltverbände die  Eckwerte. Der Vorsitzende des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Olaf Bandt, nannte die Vorschläge angesichts der enormen Herausforderungen für die Landwirtschaft „ärmlich”.