Politik | 26. Januar 2023

Maßnahmen reichen für Umbau nicht aus

Von AgE
Die Borchert-Kommission hält die vom Bundeslandwirtschaftsministerium geplanten Gesetzesvorhaben und Programme zum Umbau der Nutztierhaltung für unzureichend und unzulänglich. Sie lässt die Mitarbeit weiter ruhen.
Für unerlässlich hält es die Borchert-Kommission, eine Koexistenz mit bestehenden privatwirtschaftlichen Kennzeichnungssystemen zu gewährleisten.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen seien „in ihrer jeweiligen Ausgestaltung und im Zusammenwirken nicht in der Lage, den Umbau des gesamten Sektors zu bewerkstelligen”, heißt es in einer Stellungnahme des Kompetenznetzwerks von vergangener Woche. Darin macht das Expertengremium seine weitere Mitarbeit bei der Weiterentwicklung einer Gesamtstrategie für die Tierhaltung und der Vorbereitung einzelner Gesetzesvorhaben davon abhängig, dass die Bundesregierung eine umfassende Transformation des Nutztiersektors anstrebt und die Einführung „langfristiger, verlässlicher und ausreichend bemessener staatlicher Tierwohlprämien” beschließt. Bereits zuvor hatte der Vorsitzende Jochen Borchert die bisherigen Vorhaben als unzureichend kritisiert.
Özdemir will prüfen
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir bescheinigte der Borchert-Kommission gute Argumente, die man sorgfältig prüfen werde. Der Grünen-Politiker zeigte sich gegenüber Agrarjournalisten offen, den Fördersatz bei den laufenden Mehrkosten anzuheben. Özdemir wies zugleich darauf hin, dass sein Ansatz grundsätzliche Unterstützung beim Kompetenznetzwerk finde. Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion,  Matthias Miersch, kündigte eine Verabschiedung des notwendigen Gesetzespakets zum Umbau der Tierhaltung für das erste Halbjahr 2023 an. „Wir werden das hinbekommen”, gab sich Miersch beim Agrarpolitischen Jahresauftakt des Deutschen Bauernverbandes (DBV) zuversichtlich.
Tierwohlprämie zu niedrig
Nach Auffassung der Borchert-Kommission sollte die geplante Tierwohlprämie auf 80 bis 90 Prozent der laufenden Kosten angehoben werden. Bislang sind 65 Prozent vorgesehen. Die Laufzeit der Verträge sei von zehn auf 20 Jahre auszudehnen. Eventuelle Obergrenzen bei der Förderung seien so zu bemessen, dass der Großteil der Schweinebestände einbezogen werde. Die Investitionsförderung solle über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK) anstatt über das Bundesprogramm durchgeführt werden, um den finanziellen Spielraum zu erhöhen. Nachbesserungen mahnen die Fachleute auch bei der geplanten Anpassung des Baurechts an. Zwingend notwendig sei, deckungsgleiche Anpassungen im Baurecht auch in weiteren Rechtsbereichen vorzunehmen.
Darüber hinaus führt die Borchert-Kommission die vielfach diskutierten Mängel im Entwurf für ein Tierhaltungskennzeichnungsgesetz auf.  Für unerlässlich hält es die Borchert-Kommission, eine Koexistenz mit bestehenden privatwirtschaftlichen Kennzeichnungssystemen zu gewährleisten.
Nicht allein Markt
Das gesellschaftliche Ziel einer tierwohlgerechten Landwirtschaft werde mit den bislang geplanten Maßnahmen nicht erreicht, warnte Borchert auf einer Veranstaltung der SPD-Bundestagsfraktion zum Umbau der Tierhaltung vor der Grünen Woche. Notwendig seien klare Zielvorgaben für eine tierwohlgerechte Haltung. Zentral sei die Erkenntnis, dass die Transformation nicht allein über den Markt finanziert werden könne, sondern öffentliche Mittel eingesetzt werden müssten.