Land und Leute | 22. April 2020

Masken korrekt benennen, sonst droht Abmahnung

Von der BBZ-Redaktion
Selbstgenähte Masken dürfen nicht Mundschutz oder Mund-Nasen-Schutz genannt werden. Darauf weist das Land Baden-Württemberg hin.
Selbstgenähte Masken dürfen nicht als Mundschutz oder Mund-Nasen-Schutz in den Verkehr gebracht werden.
Demnach gab es in den vergangenen Tagen Meldungen, dass Abmahnanwälte freiwillige Helferinnen und Helfer abgemahnt haben sollen, weil sie ihre Masken entsprechend genannt haben. Dies ist nach dem Medizinproduktegesetz nicht erlaubt. Entsprechend hat das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte Hinweise veröffentlicht: So lasse sich dem Risiko Abmahnung vorbeugen durch Bezeichnungen wie Behelfs-Mund-Nasen-Maske, Community-Maske oder DIY-Maske