Pflanzenbau | 08. April 2020

Maiswurzelbohrer: Sanktionen bei Fruchtfolge-Verstößen

Von RP Freiburg/red
Um eine weitere explosive Vermehrung des Maiswurzelbohrers (MWB) zu verhindern, gilt seit 2017 im Oberrheingraben von Lörrach bis Rastatt eine Einschränkung des Maisanbaus.
Die Larven des Maiswurzelbohrers haben die Wurzeln der Maispflanze einseitig abgefressen, die Pflanze verliert die Standfestigkeit
Mais darf auf derselben Fläche maximal in zwei von drei aufeinander folgenden Jahren angebaut werden. Anders ausgedrückt: Nach zweimal Mais muss einmal eine andere Kultur wie Getreide, Soja oder Kartoffeln in die Fruchtfolge integriert werden. Die Regelung wurde 2019 verlängert und ist verbindlich bis zum Jahr 2022 festgelegt worden. Sie gilt nicht für den Saatmaisanbau bei Anbau in Folge.
Die Umsetzung der Fruchtfolgevorgabe wird seit dem Jahr 2019 kontrolliert. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet und als Cross-Compliance-Verstoß sanktioniert.
Das Ziel einer Vermeidung von erheblichen Ertragsschäden durch den MWB und Sicherung des Maisertrags scheint mit den konsequent eingehaltenen Fruchtfolgemaßnahmen im Schnitt der Jahre erreichbar zu sein, das zeigen die Auswertungen der Fallenfänge der vergangenen Jahre.
Mit der verpflichtenden Fruchtfolge verminderte sich im Jahr 2019 der Anstieg der Kurve der gefangenen Käfer. Jedoch hat die Gesamtzahl weiter zugenommen und es wurden über 150000 Käfer an 498 Fundorten im Land mit den Fallen erfasst.
Eine Beschränkung des Maisanbaus ist also weiterhin erforderlich.