Der gesetzliche Mindestlohn soll zum 1.Januar 2024 auf 12,41 Euro und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro brutto je Stunde angehoben werden. Das hat die Mindestlohnkommission in ihrer Sitzung am Montag mit Mehrheit und gegen die Stimmen der Arbeitnehmerseite beschlossen.
Die Arbeitgeberseite zeigte sich erleichtert, dass in der
Mindestlohnkommission eine Mehrheit für eine maßvolle
Steigerung des gesetzlichen Mindestlohns zustande kam.
Der Gesamtverband der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) zeigte sich erleichtert. Dennoch werde auch die maßvolle Erhöhung für die Landwirtschaft zu einer neuerlichen Belastungsprobe. Für den Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, ist selbst die moderate Anhebung „unzumutbar”.
Die Mindestlohnkommission begründet ihre Empfehlung mit dem gegenwärtig schwachen Wirtschaftswachstum und der anhaltend hohen Inflation in Deutschland. Beides stelle für Betriebe und Beschäftigte gleichermaßen große Herausforderungen dar. Für das Gesamtjahr 2023 werde eine Stagnation des Wirtschaftswachstums erwartet. Für das Jahr 2024 gingen die aktuellen Prognosen von einer moderaten wirtschaftlichen Erholung aus. Die Inflation habe im Jahr 2022 mit einer Höhe von 6,9 Prozent einen historisch hohen Wert erreicht.
Der Bundestag hatte im Oktober 2022 beschlossen, den Mindestlohn von damals 10,45 Euro auf 12 Euro zu erhöhen. Dadurch war das regelmäßige Anpassungsverfahren durch die Mindestlohnkommission vorübergehend ausgesetzt worden. Die Mehrheit der Mindestlohnkommission hat nun den Anstieg des Tarifindex auf den Wert der letzten Entscheidung der Mindestlohnkommission von 10,45 Euro angewandt und zugleich den durch den Gesetzgeber veranlassten Anstieg von 1,55 Euro berücksichtigt.
Das Gleiche unterschiedlich vertont
Durch die frühzeitige Ankündigung
der Anpassungsstufen bis ins Jahr 2025 hätten die Tarifvertragsparteien
die Möglichkeit, die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns bei der
Fortentwicklung ihrer Tarifverträge zu berücksichtigen, teilte die
Mindestlohnkommission mit.
„Auch wenn die vorgeschlagene Steigerung
auf den ersten Blick moderat ausfällt, wird sie zu einer nicht tragbaren
Belastung für unsere Betriebe”, sagte Bauernpräsident Rukwied. Die Zahl
der arbeitsintensiven Betriebe im Obst-, Gemüse- und Weinbau werde
weiter zurückgehen; noch mehr Erzeugung werde ins Ausland verlagert.
Deutschland müsse sich in Brüssel für einen europäischen Mindestlohn
einsetzen, um weitere Ungleichgewichte zu vermeiden.
„Wir begrüßen es
außerordentlich, dass die Mehrheit der Mindestlohnkommission dem
massiven Druck der Politik, Gewerkschaften und Sozialverbände, den
Mindestlohn auf 13,50Euro oder gar 14,00 Euro anzuheben, nicht
nachgegeben hat”, erklärte GLFA-Präsident Hans-Benno Wichert. Man
erwarte nun, „dass die Politik diese besonnene und maßvolle Entscheidung
der Mindestlohnkommission anerkennt und nicht erneut durch
gesetzgeberische Maßnahmen untergräbt”, so Wichert.
Er wies darauf
hin, dass die Sonderkulturbetriebe schon jetzt unter einem enormen
Wettbewerbsdruck durch ausländische Ware stünden, die zu deutlich
geringeren Mindestlöhnen und Sozialstandards produziert werde. Dieser
Druck werde sich mit der vorgeschlagenen Mindestlohnanhebung noch
erhöhen. Damit drohe eine weitere Abwanderung der Produktion ins
europäische und nichteuropäische Ausland.
Betriebe von Kosten entlasten
„Zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit muss die Politik dringend
für eine Kostenentlastung der Unternehmen sorgen”, mahnte der
Arbeirgeberpräsident. Dies gelte vor allem bei den Lohnnebenkosten.
Ständige Beitragserhöhungen wie zu Jahresbeginn in der Kranken- und
Arbeitslosenversicherung und zum 1. Juli in der Pflegeversicherung
führten neben der Anpassung des Mindestlohns zu einem weiteren Anstieg
der Arbeitskosten und einer Schwächung des Standorts Deutschland. Hier
müsse mit grundlegenden Strukturreformen entgegengewirkt werden.