Lindner will erneut Vorsteuersatz senken
Von AgE
Gemäß dem Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness” soll die Vorsteuerpauschale für Landwirte von derzeit 9,0 Prozent auf 8,4 Prozent gesenkt werden.
Aus dem Bundesfinanzministerium kommt schlechte Kunde für pauschalierende Landwirte. Das Bild entstand bei einem Tag der offenen Tür im Ministerium.
Bundesfinanzminister Christian Lindner will offensichtlich die pauschalierenden Landwirte stärker zur Kasse bitten. Laut Angaben des Bundesfinanzministeriums (BMF) ist der neue Satz, der ab dem 1. Januar 2024 gelten soll, ein Ergebnis der jährlichen Überprüfung. Zu Beginn des vorigen Jahres war dieser von 9,5 Prozent auf 9,0 Prozent gekürzt worden; 2021 hatte der Satz noch bei 10,7 Prozent gelegen.
Obergrenze soll bleiben
An der Obergrenze, bis zu der die
Vorsteuerpauschale genutzt werden darf, soll offenbar festgehalten
werden, denn dazu findet sich in dem „Wachstumschancengesetz” keine neue
Vorgabe. Die Schwelle liegt aktuell bei netto 600000 Euro im
Kalenderjahr. Dabei gilt allerdings der sogenannte „konsolidierte”
Gesamtumsatz aller Tätigkeiten desselben Unternehmers. Deshalb können
auch sehr kleine landwirtschaftliche Betriebe aus der Pauschalierung
herausfallen, wenn hohe andere Umsätze, zum Beispiel durch den Betrieb
einer Biogas- oder Photovoltaikanlage, generiert werden.
Pauschalierende Landwirte nehmen die Umsatzsteuer als Mehrwertsteuer ein
und brauchen diese nicht an das Finanzamt abzuführen. Im Gegenzug
müssen sie aber die Umsatzsteuer, die bei Vorleistungen anfällt, selbst
tragen. Bei dem vom BMF berechneten Durchschnittssatz sollen sich die
betreffenden Einnahmen und Ausgaben insgesamt die Waage halten. Für die
landwirtschaftlichen Betriebe resultiert aus der erneuten Senkung der
Vorsteuerpauschale laut der Schätzung des BMF eine steuerliche
Mehrbelastung von 45 Millionen Euro im Jahr 2024. Für die Folgejahre
geht das Ministerium von 50 Millionen Euro aus.
Rückblick
Der heutigen Regelung, wonach der Durchschnittssatz für die
Umsatzsteuerpauschalierung jährlich überprüft werden muss, war ein
jahrelanger Streit zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission
vorausgegangen. Brüssel hatte die Pauschalierung, die 2021 zu einem Satz
von 10,7 Prozent erfolgte, als versteckte Beihilfe gewertet, die den
deutschen Landwirten im europäischen Wettbewerb einen Vorteil
verschaffe. Mit der Ende 2021 vom Bundestag beschlossenen Neuregelung
wurde der Durchschnittssatz ab 1.Januar 2022 auf 9,5 Prozent gesenkt.
Zudem wurde die Anwendung auf Betriebe mit einem Umsatz von weniger als
600000Euro im Jahr beschränkt. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte
seinerzeit beklagt, dass die Berechnung nicht auf den Daten derjenigen
Betriebe beruhe, die von der neuen, ab dem 1. Januar 2022 geltenden
Regelung zur Pauschalierung Gebrauch machten, sondern auf den Zahlen
sämtlicher Betriebe, die vor der Änderung des Anwendungsbereichs
pauschaliert hätten.