Land und Leute | 28. Mai 2015

Hofabgabeklausel anpassen

Von red
Im Gespräch mit dem Bundestagsabgeordneten Peter Weiß (CDU) im Museumscafé Zeisset in Weisweil (Kreis Emmendingen) forderte Landfrauenpräsidentin Rosa Karcher, die Gewährung der Bäuerinnenrente von der Hofabgabe abzukoppeln.
 
Im Gespräch (v.l.): Abgeordneter Peter Weiß mit den Landfrauen Jutta Zeisset, Rosa Karcher und Monika Schnaiter.
„Wir begrüßen die Bestrebungen der Regierungskoalition, die Hofabgabeklausel im Interesse aller Generationen gerecht anzupassen. Mit der Erhöhung des Rückbehalts und Stärkung der eigenständigen Rentenansprüche der Ehegatten werden gerade für kleinere Betriebe, wie sie in Südbaden vielfach vorkommen, Lösungen aufgezeigt”, sagte sie.  „Die Stärkung eigenständiger Rentenansprüche muss aber auch beinhalten, dass die Bäuerin ihre Rente erhält, unabhängig davon, ob der Ehegatte den Hof mit Erreichen der Regelaltersgrenze abgibt oder weiterführt”, forderte Karcher eine Nachbesserung des Reformvorschlags. „Uns erreichen immer wieder Klagen, dass sich Bäuerinnen diskriminiert fühlen, weil sie trotz 45 Jahren Rentenanwartschaft keine Rente erhalten. Mit der vorgesehenen Neugestaltung der Hofabgabeklausel besteht die Chance, diese aus Sicht der Frau gravierende Ungerechtigkeit zu beheben”, betonte die Präsidentin. Weiß sagte zu, sich in Berlin dafür einzusetzen, dass Ehegatten unabhängig von der Hofabgabe durch den Betriebsinhaber oder die Betriebsinhaberin ihre Rente erhalten. Die Beteiligten waren sich einig, dass die Hofabgabeklausel erhalten bleiben soll, da sie eine wichtige agrarstrukturelle Funktion erfüllt, jedoch an veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen angepasst werden muss, um die Bäuerinnen und Bauern zu stärken.