Begriffe geklärt
Allerdings habe jeder Mensch mit einer Lebensmittelunverträglichkeit eine ganz persönliche Toleranzschwelle, ab der Beschwerden auftreten, sagte Bauer. Deshalb sei es bei einer Unverträglichkeit oft nicht notwendig, komplett auf bestimmte Nahrungsmittel zu verzichten. Stattdessen gelte es, die verträgliche Menge individuell herauszufinden. Bedeutend bei einer Unverträglichkeit könnten auch Faktoren wie Stressabbau oder entsprechende Essgewohnheiten sein. Während Allergien schon im Kindesalter zu beobachten seien, würden Unverträglichkeiten meist erst im Erwachsenenalter bemerkt. In beiden Fällen ist es wichtig, zusammen mit Ärztinnen oder Ärzten und Ernährungsfachkräften einen individuellen Ernährungsplan zu erstellen, wie Bauer erklärte. Die Ernährungsberaterin unterstrich zudem, dass es für gesunde Menschen keinen Sinn mache, vorsorglich auf laktose- und glutenfreie Produkte zu verzichten.
Birgitta Klemmer, Geschäftsführerin des Landfrauenverbands Südbaden, gab einen Einblick in das Förderprogramm Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (IMF). In diesem Rahmen konnten zwölf Absolventinnen der IMF-Qualifizierung „Erfolg mit gastronomischen Angeboten im ländlichen Raum” ihr Wissen in Sachen Straußenwirtschaft, Land- oder Bauernhofcafé oder Halbpension bei Urlaub auf dem Bauernhof erweitern. Zudem sammelten sie Ideen zur Optimierung ihres Angebots und zum Umgang mit Gästen. Gleichzeitig lernten sie, wie sie gesetzliche, steuer- und versicherungsrechtliche Regelungen einhalten. An diesem Nachmittag erhielten folgende Absolventinnen ihre Zertifikate: Monika Bader, Rosa Maria Fehrenbach, Katharina Hettich, Gertrud Huber, Ulrike Mayer, Julia Müller, Veronika Neumaier, Silvia Rauer, Birgit Schütz, Carina Schütz, Agnes Schweiger und Ingrid Wörner.