Politik | 07. Oktober 2021

Leistungen zum Dumpingpreis?

Von AgE
Vor falschen Weichenstellungen bei der Ausgestaltung der Eco-Schemes im Rahmen der Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik warnt der Deutsche Bauernverband (DBV).
Blühstreifen und andere Leistungen für die Biodiversität müssen ordentlich vergütet werden, mahnt der DBV.
DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken kritisierte vergangene Woche die bislang bekannt gewordenen Überlegungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL). Sie liefen auf ein Preisdumping bei den Eco-Schemes hinaus, konterkarierten die Ziele der EU-Agrarreform und gefährdeten  Agrarumweltprogramme in den Ländern.
Die vorgesehenen Prämiensätze seien für die meisten Betriebe wirtschaftlich nicht attraktiv. Das gelte insbesondere für den Anbau vielfältiger Kulturen mit mindestens fünf Fruchtarten und mindestens 10 % Leguminosen sowie die Extensivierung des Dauergrünlandes.
Klarer Widerspruch
Ebenso kritisch wird die stark degressive Prämienstaffelung für Brachen, Blühstreifen und Ackergrasstreifen gesehen. Krüsken verwies auf einen klaren Widerspruch zu dem in der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) erzielten Grundkonsens, dass sich die geforderte stärkere Umweltorientierung für die Betriebe lohnen müsse.  Die Maßnahmen müssten so kalkuliert werden, dass sie auch an Gunststandorten für die Landwirte wirtschaftlich attraktiv seien.
Der Vorschlag des BMEL unterschreite die Fördersätze der GAK zum Teil deutlich. Ein solches Fördergefälle sei nicht nachvollziehbar.
Für dringlich hält der DBV  eine Erweiterung des Förderangebots für Grünland- und Futterbaubetriebe. Vorgeschlagen werden ein Klimabonus für die Grünlandbewirtschaftung, weitere Angebote für vielfältige Grünlandnutzung und Feldfutterbau, ein Zuschlag für kleinstrukturierte Flächen sowie praktikablere Regelungen für Öko- und Dauerkulturbetriebe.
Sichergestellt werden muss laut DBV, dass mit der Einführung der Eco-Schemes keine Gefährdung von Agrarumweltmaßnahmen in der Zweiten Säule einhergeht. Voraussetzung dafür sei eine bessere Koordinierung zwischen  Bund und Ländern. An die Länder appelliert der Bauernverband, die Möglichkeit von fünfjährigen attraktiven Agrarumweltmaßnahmen parallel zu einjährigen Eco-Schemes zu nutzen.
Bekräftigt werden außerdem die Forderungen nach einem verlässlichen Antragsverfahren bei der Honorierung von Umweltleistungen.  Nach dem jetzigen Stand sollen die Eco Schemes untereinander saldiert und im Falle einer Über- beziehungsweise Unterbeantragung um bis zu plus beziehungsweise minus 10 % korrigiert werden. Fällt die Überbeantragung höher aus, wird die Basisprämie gekürzt. Für die Landwirte sei dieser Mechanismus nicht akzeptabel. Die Honorierung von Umweltleistungen würde zu einem guten Teil zu einem jährlichen Lotteriespiel degradiert. Auch die mit dem Erhalt der Basisprämie eingegangenen Verpflichtungen würden unkalkulierbar.
Mit Augenmaß
Die Anforderungen für die Konditionalität sollten mit Augenmaß gesetzt werden. Dem Vernehmen nach soll beim Fruchtwechsel (GLÖZ 8) unter anderem  der Anbau von Zwischenfrüchten als „Zweitfrucht”  angesehen werden. Dies wird unterstützt und sollte sowohl für Sommer- und Winterzwischenfrüchte als auch für Untersaaten gelten. Eine Anwendung der bisherigen Fruchtartendiversifizierung für Situationen, in denen fachlich ein Anbau gleicher Kultur unproblematisch ist, müsse offengehalten werden.  Die Ausnahmemöglichkeiten für Betriebe mit mehr als 75 % Grünland, Futterbau, Brache usw. an der Betriebs- bzw.  Ackerfläche sowie für Betriebe mit bis zu 10 ha Ackerfläche bei GLÖZ 8  müssten fortgeführt werden.
Krüsken rief Bund und Länder dazu auf, die noch ausstehenden rechtlichen Voraussetzungen für die GAP-Umsetzung insbesondere im Hinblick auf die Eco-Schemes zügig zu schaffen. Die Landwirte brauchten spätestens Mitte kommenden Jahres Klarheit, um eine Grundlage für ihre Anbauplanungen 2023 als erstem Jahr der neuen Förderperiode zu bekommen. Bislang sei völlig unsicher, ob dieser Zeitplan eingehalten werden könne.