Vor falschen Weichenstellungen bei der Ausgestaltung der Eco-Schemes im Rahmen der Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik warnt der Deutsche Bauernverband (DBV).
Blühstreifen und andere Leistungen für die Biodiversität müssen ordentlich vergütet werden, mahnt der DBV.
DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken kritisierte vergangene Woche die bislang bekannt gewordenen Überlegungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL). Sie liefen auf ein Preisdumping bei den Eco-Schemes hinaus, konterkarierten die Ziele der EU-Agrarreform und gefährdeten Agrarumweltprogramme in den Ländern.
Die vorgesehenen Prämiensätze seien für die meisten Betriebe wirtschaftlich nicht attraktiv. Das gelte insbesondere für den Anbau vielfältiger Kulturen mit mindestens fünf Fruchtarten und mindestens 10 % Leguminosen sowie die Extensivierung des Dauergrünlandes.
Klarer Widerspruch
Ebenso kritisch wird die stark degressive
Prämienstaffelung für Brachen, Blühstreifen und Ackergrasstreifen
gesehen. Krüsken verwies auf einen klaren Widerspruch zu dem in der
Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) erzielten Grundkonsens, dass
sich die geforderte stärkere Umweltorientierung für die Betriebe lohnen
müsse. Die Maßnahmen müssten so kalkuliert werden, dass sie auch an
Gunststandorten für die Landwirte wirtschaftlich attraktiv seien.
Der Vorschlag des BMEL unterschreite die Fördersätze der GAK zum Teil
deutlich. Ein solches Fördergefälle sei nicht nachvollziehbar.
Für dringlich hält der DBV eine Erweiterung des Förderangebots für
Grünland- und Futterbaubetriebe. Vorgeschlagen werden ein Klimabonus für
die Grünlandbewirtschaftung, weitere Angebote für vielfältige
Grünlandnutzung und Feldfutterbau, ein Zuschlag für kleinstrukturierte
Flächen sowie praktikablere Regelungen für Öko- und Dauerkulturbetriebe.
Sichergestellt werden muss laut DBV, dass mit der Einführung der
Eco-Schemes keine Gefährdung von Agrarumweltmaßnahmen in der Zweiten
Säule einhergeht. Voraussetzung dafür sei eine bessere Koordinierung
zwischen Bund und Ländern. An die Länder appelliert der Bauernverband,
die Möglichkeit von fünfjährigen attraktiven Agrarumweltmaßnahmen
parallel zu einjährigen Eco-Schemes zu nutzen.
Bekräftigt werden außerdem die Forderungen nach einem verlässlichen
Antragsverfahren bei der Honorierung von Umweltleistungen. Nach dem
jetzigen Stand sollen die Eco Schemes untereinander saldiert und im
Falle einer Über- beziehungsweise Unterbeantragung um bis zu plus
beziehungsweise minus 10 % korrigiert werden. Fällt die Überbeantragung
höher aus, wird die Basisprämie gekürzt. Für die Landwirte sei dieser
Mechanismus nicht akzeptabel. Die Honorierung von Umweltleistungen würde
zu einem guten Teil zu einem jährlichen Lotteriespiel degradiert. Auch
die mit dem Erhalt der Basisprämie eingegangenen Verpflichtungen würden
unkalkulierbar.
Mit Augenmaß
Die Anforderungen für die Konditionalität sollten mit
Augenmaß gesetzt werden. Dem Vernehmen nach soll beim Fruchtwechsel
(GLÖZ 8) unter anderem der Anbau von Zwischenfrüchten als
„Zweitfrucht” angesehen werden. Dies wird unterstützt und sollte sowohl
für Sommer- und Winterzwischenfrüchte als auch für Untersaaten gelten.
Eine Anwendung der bisherigen Fruchtartendiversifizierung für
Situationen, in denen fachlich ein Anbau gleicher Kultur unproblematisch
ist, müsse offengehalten werden. Die Ausnahmemöglichkeiten für
Betriebe mit mehr als 75 % Grünland, Futterbau, Brache usw. an der
Betriebs- bzw. Ackerfläche sowie für Betriebe mit bis zu 10 ha
Ackerfläche bei GLÖZ 8 müssten fortgeführt werden.
Krüsken rief Bund und Länder dazu auf, die noch ausstehenden rechtlichen Voraussetzungen für die GAP-Umsetzung insbesondere im
Hinblick auf die Eco-Schemes zügig zu schaffen. Die Landwirte brauchten
spätestens Mitte kommenden Jahres Klarheit, um eine Grundlage für ihre
Anbauplanungen 2023 als erstem Jahr der neuen Förderperiode zu bekommen.
Bislang sei völlig unsicher, ob dieser Zeitplan eingehalten werden
könne.