Politik | 06. Juli 2023

Leichter zu neuen Züchtungsverfahren

Von AgE/pk
Mit neuen gentechnischen Verfahren erzeugte Pflanzensorten sollen unter bestimmten Bedingungen von den derzeitigen Auflagen des europäischen Gentechnikrechts weitgehend befreit werden.
Die EU-Kommission will die Vorschriften für neue Züchtungsverfahren wie CRISPR/Cas (Genschere) lockern.
Das geht aus dem Vorschlag zur Überarbeitung des EU-Gentechnikrechts hervor, den die Europäische Kommission am Mittwoch veröffentlicht hat. Der offizielle Entwurf weist im Vergleich zur vorab bekanntgewordenen Version keine grundlegenden Änderungen auf und bezieht sich ausschließlich auf Sorten, die durch gezielte Mutagenese oder Cisgenese erzeugt wurden.
Einteilung in zwei Kategorien
Kernpunkt des Vorschlags ist die Einteilung der durch die neuen Verfahren erzeugten Pflanzen in zwei Kategorien, wobei für die erste eine weitgehende Gleichstellung mit den Produkten konventioneller Züchtung vorgeschlagen wird. Maßgeblich für die Einstufung soll ein Verifizierungsverfahren auf Basis objektiver Kriterien sein. Wesentliche Voraussetzung ist, dass die betreffende Pflanze beziehungsweise die fragliche Veränderung in der gleichen Form auch mit den altbekannten Methoden hätte erzeugt werden können; also beispielsweise durch Einkreuzung.
Außerdem darf die Anzahl der Veränderungen ein bestimmtes Maß nicht überschreiten. Das Saatgut der Pflanzen aus der Kategorie 1 soll entsprechend gekennzeichnet werden, um die weiterhin verbotene Verwendung im Ökolandbau zu verhindern. Für Transparenz soll zudem eine Datenbank zu allen neuartigen Sorten sorgen.
Für Pflanzen der Kategorie 2 sieht der Vorschlag eine Regulierung angelehnt an die derzeitigen Vorschriften vor. Abhängig  von der jeweils angewandten Methode werden jedoch verschiedene Erleichterungen bei der Risikobewertung und der Kennzeichnung vorgeschlagen, wobei die Rückverfolgbarkeit weiterhin gewährleistet sein muss. Neben der Kennzeichnung als genetisch veränderter Organismus (GVO) soll auf freiwilliger Basis ermöglicht werden, den Zweck der zugrundeliegenden Veränderung anzugeben.
Für Pflanzen in der zweiten Kategorie will die Kommission regulatorische Anreize schaffen, mit denen erwünschte Merkmale gefördert werden sollen. Damit soll insbesondere auf die Nachhaltigkeitsziele abgestellt werden. Bei Pflanzen dieser Kategorie sollen außerdem die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, die Koexistenz der gentechnikfreien Produktion abzusichern.
Nach Einschätzung der Kommission wird der neue Rechtsrahmen den Wandel hin zu einer nachhaltigeren Lebensmittelproduktion befördern.
Nicht berührt werden durch den Kommissionsvorschlag Fragen des Patentrechts. Den im Vorfeld von zahlreichen Interessengruppen diesbezüglich geäußerten Bedenken will Brüssel begegnen, indem die Auswirkungen der neuen Gesetzgebung genau überwacht werden sollen. 2026 soll der erste Bericht vorliegen und als Basis für den weiteren Kurs dienen.