Kurz nachdem das Bundesverfassungsgericht Teile des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) für verfassungswidrig erklärte, hat das Bundesumweltministerium einen Gesetzentwurf für eine KSG-Novelle vorgelegt. Auch die Landwirtschaft muss danach mehr fürs Klima tun.
Zugzwang durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Bereits in dieser
Woche wollte sich das Bundeskabinett mit einem neuen Entwurf für das Klimaschutzgesetz befassen.
Die Bundesregierung drückt in Sachen Klimaschutz aufs Tempo. Der Gesetzentwurf für die KSG-Novelle sollte schon in dieser Woche vom Bundeskabinett beschlossen werden.
Danach müsste die Landwirtschaft mit Blick auf den Emissionshaushalt noch mehr zur Minderung von CO2 beitragen als bisher. Mit einem zusätzlichen Minus von knapp sieben Prozent würde die Landwirtschaft bei der Nachschärfung des KSG noch vergleichsweise glimpflich davonkommen. So soll der Energiesektor ein Drittel mehr CO2 vermeiden als bisher geplant, die Industrie müsste demnach etwa 15 Prozent mehr einsparen, der Verkehrssektor ein gutes Zehntel.
Brisanz für die Land- und Forstwirtschaft könnte jedoch ein neuer Passus im KSG entwickeln, wonach der Beitrag natürlicher Ökosysteme zum Klimaschutz im Einklang mit der Erhaltung der biologischen Vielfalt kontinuierlich gestärkt werden muss. Was ein solches Senkenziel für die Landnutzung beziehungsweise noch mögliche Eingriffe in betroffenen Ökosystemen bedeutet, ist indes offen.
DBV will Korrekturen
Der Deutsche Bauernverband (DBV) hält ebenso wie
die Union zur Förderung von Öl- und Pro-teinpflanzen (UFOP) Korrekturen
am Gesetzentwurf für erforderlich. „Die Land- und Forstwirtschaft muss
in ihrer Rolle für die Ernährungssicherung und für den Klimaschutz
gleichermaßen gestärkt werden”, erklärte DBV-Präsident Joachim Rukwied.
Dazu gibt es aus seiner Sicht viele Chancen durch nachwachsende
Rohstoffe, Bioenergie und Kohlenstoffsenken. Die Vorschläge des
Umweltministeriums müssten in dieser Hinsicht noch nachgebessert werden.
„Klimaneutralität geht nur mit der Land- und Forstwirtschaft”,
unterstrich Rukwied.
Die landwirtschaftlichen Emissionen bestünden vor allem aus Lachgas und
Methan. Bei biogenem Methan sei wissenschaftlich anerkannt, dass es in
der Atmosphäre wesentlich kurzlebiger sei als CO2. Methan aus der
Tierhaltung werde innerhalb von etwa zwölf Jahren zu CO2 abgebaut.
Dieses CO2 sei zuvor über das Pflanzenwachstum aus der Atmosphäre
entnommen worden. Notwendig sei deshalb eine besondere Berücksichtigung
des biogenen Methans im Klimaschutzgesetz. Die Ziele für die Senkung
landwirtschaftlicher Emissionen müssten daher unter dem Vorbehalt der
Neubewertung von Methan als kurzlebigem Klimagas stehen, betonte
Rukwied.
Eine zusätzliche Senkung der landwirtschaftlichen Emissionen unter die
bisher für 2030 festgelegten Mengen ist nach Ansicht des DBV-Präsidenten
unangemessen. Ein spezielles Einsparziel im Bereich der Landnutzung und
Forstwirtschaft, wie vom Umweltministerium vorgeschlagen, hält er für
zu kurz gegriffen: „Um das Ziel der Klimaneutralität erreichen zu
können, brauchen wir einen gesamtwirtschaftlichen Ansatz für
Kohlenstoffsenken und deren Inwertsetzung.” Dazu könne die Land- und
Forstwirtschaft einen Beitrag leisten.