Betrieb und Wirtschaft | 27. März 2020

Wer versorgt meine Tiere, wenn ich in Qarantäne muss?

Von Michael Nödl, BLHV-Justitiar
Wenn ein Landwirt mit Verdacht oder bestätigter Corona-Infektion in Quarantäne muss, kann das Gesundheitsamt trotzdem die Arbeiten auf dem Hof zulassen.
Das Bundeskabinett hat auf dringende Bitte der Bauernverbände die Land- und Ernährungswirtschaft als systemrelevante Infrastruktur anerkannt. Somit ist es etwa hinsichtlich Quarantänemaßnahmen und Betriebsschließungen möglich, dass diese Infrastruktur unter Berücksichtigung des notwendigen Gesundheitsschutzes aufrecht erhalten bleibt.
Soll heißen: wenn ein Landwirt in Quarantäne muss, hat es das örtliche Gesundheitsamt in der Hand, die Betreuung der Tiere und ggf. auch die Bestellung der Felder zuzulassen, wenn der Kontakt zu Dritten ausgeschlossen ist.