Mit dem Eckpunktepapier reagiert die Landesregierung auf das
von der Initiative ProBiene angestoßene Volksbegehren „Rettet die
Bienen”. Das Papier liegt den Initiatoren und Unterstützern des
Volksbegehrens vor. „Wir hoffen sehr, dass unser Vorschlag eine breite
Unterstützung findet”, sagte Umweltminister Franz Untersteller. „Erste
positive Signale haben wir von verschiedenen Seiten bereits erhalten.”
„Unsere Eckpunkte erfüllen nicht nur das Anliegen des Volksbegehrens,
die Artenvielfalt zu stärken, sie tragen auch dazu bei, die
konventionelle und ökologische Landwirtschaft im Land zukunftssicher zu
erhalten”, betonte Minister Hauk. „Wir sind zuversichtlich, dass unsere
Eckpunkte in den Reihen der Unterstützer des Volksbegehrens, bei den
betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben und darüber hinaus auch
insgesamt eine breite gesellschaftliche Akzeptanz finden werden.”
Hauk und Untersteller hoben hervor, dass sich weite Teile der Intention
des Volksbegehrens in dem Papier wiederfänden. „Wir teilen das Ziel,
die biologische Vielfalt zu schützen und auf diesem Weg, gemeinsam mit
der Landwirtschaft, an einer Weiterentwicklung zu arbeiten”, sagten die
Minister.
Insbesondere beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und deren
angestrebter Reduzierung seien aber Änderungen an den Vorschlägen des
Volksbegehrens nötig gewesen, um die Zukunft erheblicher Teile unserer
heimischen Landwirtschaft nicht zu gefährden. Das vorgeschlagene strikte
Pflanzenschutzmittelverbot im ökologischen und konventionellen Anbau in
allen Schutzgebieten – namentlich Landschaftsschutzgebieten, Natura
2000, Biotopen, Naturdenkmalen und Naturschutzgebieten – sei in ihrem
Vorschlag deshalb durch differenziertere Regelungen ersetzt worden.
Zu diesen differenzierten Regelungen steht im Eckpunktepapier erläuternd, dass künftig nur ein restriktiver Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln – nach den Regeln des Integrierten
Pflanzenschutzes – zulässig ist. Daneben seien landesspezifische
Vorgaben zum Integrierten Pflanzenschutz verpflichtend einzuhalten. Zu
diesen landesspezifischen Vorgaben zählen laut Eckpunktepapier:
-
die Verwendung einer Applikationstechnik mit hoher Abdriftminderung,
die Einhaltung einer weiten Fruchtfolge bei Auftreten von
Fruchtfolgeschädlingen,
- die konsequente Bestandsbeobachtung auf Schadorganismen,
- das Aufstellen von Gelbschalen zur Überwachung und Behandlung nach Prognosemodellen und Schadschwellen,
- die Verwendung von nützlingsschonenden Pflanzenschutzmitteln und
- das Anlegen von Spritzfenstern zur Beurteilung der Behandlungsnotwendigkeit,
- die Einhaltung der vorgegebenen Schadschwellen,
- die Umsetzung von kulturspezifischen Maßnahmen zur Förderung von Nützlingen.