Waldwirtschaft | 09. Januar 2020

Landesbetrieb ForstBW am 1. Januar gestartet

Von MLR
Zum Jahresbeginn hat der neu gegründete Landesforstbetrieb ForstBW in Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts seinen Betrieb aufgenommen. Damit wurde eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag der beiden Regierungsfraktionen in Stuttgart erfüllt.
Die Bewirtschaftung der Wälder soll unter der Forstreform nicht leiden.
„ForstBW wird sich unter bekanntem Namen und Logo, aber mit neuer Verantwortung, effektiver Organisation und klar definierter Zuständigkeit um die Belange des Staatswaldes kümmern. Ich wünsche den rund 1800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Verantwortlichen viel Erfolg in ihrer jeweiligen neuen Aufgabe”, konstatierte Peter Hauk am 2. Januar in Stuttgart.
Vertrauen in den Neustart
Wie der Forstminister weiter erläuterte, vertraue das Land in Zeiten des Klimawandels und vielfach steigender Anforderungen an den Wald auf ein modernes und innovatives Staatsunternehmen.
Das Kerngeschäft von ForstBW sei die Pflege und die Bewirtschaftung von rund 320000 Hektar Staatswald in Baden-Württemberg. Zuständig sei die Anstalt zusätzlich für die forstliche Aus- und Fortbildung im Land sowie für die Waldpädagogik und deren ständige Weiterentwicklung.
Die Forsthoheit sowie Beratung und Betreuung der privaten und körperschaftlichen Waldbesitzenden im Land bleibt unverändert Aufgabe der Landesforstverwaltung mit den unteren Forstbehörden bei den Bürgermeisterämtern der Stadtkreise und den Landratsämtern.
Die Betriebsleitung von ForstBW ist in Tübingen-Bebenhausen angesiedelt und liegt damit zentral im Land. In 21 Forstbezirken mit jeweils zehn Forstrevieren sollen die anspruchsvollen Aufgaben einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung bewältigt werden.
Hintergründe
„Als wertvoller regionaler und nachwachsender Rohstoff wird Holz pfleglich geerntet. Der Staatswald wird in besonderer Weise für die Erholung der Bevölkerung zur Verfügung stehen und ebenso im Rahmen des Waldnaturschutzes Tier- und Pflanzenarten Lebensraum bieten”, betonte Forstminister Hauk in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender von ForstBW.
Der seitherige Landesforstpräsident Max Reger sei zum kommissarischen Vorstandsvorsitzenden, Felix Reining zu dessen Stellvertreter bestellt worden.
Der Landtag von Baden-Württemberg hatte diese Neuregelung des staatlichen Forstwesens im Land im Mai 2019 beschlossen. Damit reagierte er auf das Kartellrechtsverfahren zur gemeinsamen Rundholzvermarktung und auf Änderungen des Bundeswaldgesetzes sowie auf die im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien für den Staatswald vereinbarten Ziele.