Politik | 24. März 2020

Landesregierung bringt „Soforthilfe Corona” auf den Weg

Die Landesregierung hat aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die baden-württembergische Wirtschaft ein branchenübergreifendes Soforthilfeprogramm aufgesetzt. Ab Mittwoch können Unternehmen und Selbständige, die unmittelbar durch die Corona-Krise wirtschaftlich geschädigt sind, finanzielle Soforthilfen beantragen.
Ministerpräsident Kretschmann: "Der Ernst der Lage ist uns allen bewusst."
Insgesamt stünden rund fünf Milliarden für Wirtschaftshilfen bereit, davon vier Milliarden für die Soforthilfen, so Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne).
„Wir lassen in dieser Ausnahmesituation niemanden allein”, erklärte Wirtschafts- und Arbeitsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut. „In einem ersten Schritt geht es jetzt darum, dass offene Rechnungen weiter bezahlt oder Mieten weiter überwiesen werden können.”
Das Soforthilfeprogramm ist Teil eines umfassenden Hilfsprogramms, zu dem auch ein Beteiligungsfonds, ein Krisenberatungsprogramm und die Bürgschaftsprogramme zählen. Mit der Förderung im Rahmen des Soforthilfeprogramms soll die wirtschaftliche Existenz von Soloselbstständigen, gewerblichen Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörigen der Freien Berufe gesichert werden. Die Förderung erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, zunächst für drei Monate, in Höhe von bis zu
  • 9.000 Euro für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten,
  • 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten,
  • 30.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.
„Unser Programm und das Bundesprogramm werden aufeinander abgestimmt, um alle Betroffenen schnell und wirksam zu unterstützen. Ich bin überzeugt, dass wir durch die Landes- und Bundesmittel diese Krisensituation branchenübergreifend meistern können”, so Kretschmann. Hoffmeister-Kraut ergänzte: „Es ist uns ein großes Anliegen, die Antragstellung, Bewilligung und Auszahlung so unkompliziert und schnell wie möglich abzuwickeln. Bereits ab Mittwoch können Anträge elektronisch gestellt werden.”
Die inhaltliche Vorprüfung aller Anträge übernehmen die örtlichen Kammern von Handel und Industrie sowie Handwerk – auch für die Angehörigen der Freien Berufe. Sie leiten die Anträge an die L-Bank weiter, die die Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse vornimmt.
 
Beteiligungsfonds
Aktuell arbeitet das Wirtschaftsministerium ein Konzept für einen Beteiligungsfonds aus. Mit diesem will es das Eigenkapital gesunder, angesichts der Krise aber in Not geratener, systemrelevanter Unternehmen stärken, damit diese wieder liquide und kreditwürdig werden und auch langfristig die Krise überstehen können. Die Etablierung eines solchen Fonds, insbesondere wegen der rechtlichen und bankrechtrechtlichen Voraussetzungen wie auch der besonderen Rechnungslegungsvorschriften, werde sicherlich noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.
Krisen-Beratungsprogramm und Bürgschaftsprogramme
Mit einem Beratungsprogramm speziell zu dieser Krisensituation wird insbesondere Mittelständlern und Selbstständigen eine zusätzliche Hilfeleistung geboten. Die Beratung wird online zur Verfügung stehen und sich um Liquiditätsplanung, die Corona-Soforthilfen und weitergehende Hilfsmaßnahmen drehen.
„Wir sind mit den bewährten Programmen der L-Bank und der Bürgschaftsbank sowie den zusätzlichen Maßnahmen, die wir in die Wege geleitet haben, sehr gut gerüstet. Die Förderinstrumente können zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen jederzeit genutzt werden. Wir sind auch auf den sprunghaften Anstieg der Antragszahlen vorbereitet”, so Ministerpräsident Kretschmann. Corona-bedingte Anträge würden bevorzugt bearbeitet.
Zusätzlich kann ab sofort die Bürgschaftsquote für Unternehmen, die von der Corona-Krise in besonderer Weise betroffen sind, auf bis zu 80 Prozent erhöht werden. Der Bürgschaftsrahmen für Landesbürgschaften im Haushalt werde außerdem von 200 Millionen auf eine Milliarde Euro verfünffacht. Bürgschaftsbanken können künftig Bürgschaften bis zu 250.000 Euro in eigener Kompetenz entscheiden, um damit ein noch schnelleres Krisenmanagement zu ermöglichen. Die Bürgschaftsbank kann künftig bis zu einer Summe von 2,5 Millionen Euro verbürgen, anstatt wie bisher 1,25 Millionen Euro. Das führe zu einer Beschleunigung der Prozesse.

Die Antragsformulare sind ab Mittwoch, 25. März 2020 auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau verfügbar. Informationen gibt es hier bereits jetzt.