Betrieb und Wirtschaft | 04. März 2021

Land fördert wieder Stromspeicher

Von der BBZ-Redaktion
Das Stuttgarter Umweltministerium hat das Förderprogramm „Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher” erneut aufgelegt. Es können nun auch ergänzend Ladepunkte für Elektroautos gefördert werden.
Damit können Batteriespeicher, die in Verbindung mit einer neuen Photovoltaikanlage installiert werden, wieder gefördert werden. Insgesamt stehen in den Jahren 2021 und 2022 Fördermittel von zehn Millionen Euro zur Verfügung, wie das Ministerium am Montag mitteilte. Förderanträge können ab dem 1. April  bei der L-Bank gestellt werden.
Das Förderprogramm gewährt einen Zuschuss je Kilowattstunde (kWh) Speicherkapazität. Die Höhe des Förderbetrags hängt von der installierten Leistung der Photovoltaikanlage ab, die mit dem Batteriespeicher errichtet wird: Wird ein Speicher in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage mit einer Nennleistung bis zu 30 Kilowattpeak (kWp) eingebaut, wird ein Zuschuss von 200 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität gewährt. Liegt die installierte Leistung der mit dem Speicher errichteten Photovoltaikanlage darüber, erhöht sich der Zuschuss auf 300 Euro je Kilowattstunde Speicherkapazität.
Die Höhe der Speicher-Förderung hängt von der installierten Leistung der Photovoltaik-Anlage ab.
Wenn ein netzdienlicher Ladepunkt für Elektrofahrzeuge eingerichtet wird, wird ein einmaliger Bonus in Höhe von 500 Euro gewährt. Zudem werden
Fördervorhaben mit einer Photovoltaikanlage, deren installierte Leistung über 100 kWp beträgt, mit einem einmaligen Betrag in Höhe von 2500 Euro unterstützt.
Die Förderung kann darüber hinaus mit Mitteln anderer öffentlicher Förderprogramme, zum Beispiel auf Bundesebene, verknüpft werden.
Auch rückwirkend
Um die Vorhaben schnell umsetzen zu können und einen baldmöglichsten Anschluss der Anlagen an das Stromnetz zu ermöglichen, sieht das Programm einen „vorzeitigen Maßnahmenbeginn” vor. Das heißt bereits nach der Antragstellung können Aufträge vergeben werden und die Installation der Photovoltaikanlage und des Speichers kann erfolgen. Maßnahmen, die im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. März 2021 begonnen werden bzw. begonnen wurden, können gefördert werden, wenn der Antrag spätestens bis zum 1. Juli 2021 gestellt wird.
Informationen zum Förderprogramm gibt es auf  Internetseite des Ministeriums
(https://kurzelinks.de/ntjc), der Link zur  Website der L-Bank für die Antragstellung lautet https://kurzelinks.de/hg5y.