Politik | 22. September 2022

Neues Klimaschutzgesetz auf dem Weg

Von der Redaktion
Der baden-württembergische Ministerrat hat am 20. September die zweite Weiterentwicklung des landeseigenen Klimaschutzgesetzes (KSG) beschlossen und zur sechswöchigen Verbändeanhörung freigegeben.
 „Der zurückliegende Sommer mit großer Trockenheit und 24Tagen über 30 Grad hat gezeigt, dass wir unsere Anstrengungen für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel deutlich verschärfen müssen”, sagten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Klimaschutzministerin Thekla Walker gemeinsam in Stuttgart.
 Kretschmann hob hervor, dass man sich bereits im vergangenen Jahr ambitionierte Ziele gesetzt habe: Gesetzlich im Klimaschutzgesetz verankert, wolle man die Treibhausgase um mindestens 65 Prozent bis 2030 reduzieren und Klimaneutralität bis spätestens 2040 erreichen. Dies sei nur der erste Schritt gewesen, um den Klimaschutz im Land weiter zu stärken: „Mit den vorgesehenen Änderungen zu einem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz soll das novellierte KSG neben dem Klimaschutz auch den verstärkten Anforderungen an die Anpassung an den Klimawandel gerecht werden”, so Kretschmann.  „Wir hatten schon das modernste und umfassendste Klimaschutzgesetz in ganz Deutschland mit einer Menge von wirksamen Maßnahmen wie der kommunalen Wärmeplanung und der PV-Pflicht für alle Neubauten und bei grundlegenden Dachsanierungen.” Und jetzt sei die Landesregierung noch einen Schritt weitergegangen, fügte Walker hinzu, wie zum Beispiel mit der rechtlich verbindlichen Einführung von Sektorzielen, um in Industrie, Gebäude, Landwirtschaft oder Verkehr konkrete Mengen von Treibhausgasen einzusparen.  Sie hoffe, dass die Novelle des Klimaschutzgesetzes noch in diesem Jahr in den Landtag eingebracht werden könne.
Die wesentlichen Neuerungen im Klimaschutzgesetz
  • Gesetzliche Verankerung von Sektorzielen für Treibhausgas-Minderung. Als Referenz dienen die Emissionen des Jahres 1990. Bis 2030 sollen im Agrarbereich  39 Prozent der Emissionen eingespart werden. Die Energiewirtschaft soll ihren Ausstoß um 75 Prozent senken, die Industrie um 62 Prozent und der Verkehr um 55 Prozent. Bei Gebäuden sollen 49 Prozent der Emissionen eingespart werden, bei der Abfallwirtschaft 88 Prozent.
  • Einführung eines Schattenpreises für CO2 in der Landesverwaltung  
  • Klimavorbehalt bei Förderprogrammen des Landes
  • PV-Pflicht auf landeseigenen Gebäuden
  • Ermächtigungsgrundlage für Kommunen zum Anschluss und zur Benutzung von erneuerbaren Energien
  • Änderung des Denkmalschutzgesetzes (um den Ausbau von erneuerbaren Energien zu erleichtern)
  • 10-Prozent-Prozessschutz im Staatswald