Kartellmusterverfahren eingestellt
Zudem verwies der Kartellamtspräsident darauf, dass DMK selbst seine Lieferbedingungen verändert und die Kündigungsfrist von 24 auf zwölf Monate abgesenkt habe. Der neue europäische Rechtsrahmen gebe dem nationalen Gesetzgeber die Möglichkeit, für eine Änderung der Lieferbedingungen zu sorgen.
In dem im März 2017 vorgelegten Sachstandspapier zum Verwaltungsverfahren zu den Milchlieferbedingungen hatte die Behörde insbesondere die langen Laufzeiten und Kündigungsfristen der Lieferverträge zwischen Erzeugern und Molkereien kritisiert. Im Zusammenspiel mit weiteren besonderen Marktbedingungen wie Alleinbelieferungspflichten, der nachträglichen Preisfestsetzung und bestimmten Marktinformationssystemen könnten diese zu einer Abschottung des Marktes zum Nachteil der Erzeuger führen, so die damalige Einschätzung des Bundeskartellamts.
Aktuelle Marktentwicklungen deuten der Behörde zufolge jedoch auf eine mittlerweile stärkere wettbewerbliche Aktivität hin. So sei ein Volumen von mehr als 20 Prozent der von DMK verarbeiteten Rohmilchmenge gekündigt worden. Auch bei anderen Molkereien gebe es mehr Kündigungen als früher. Diese stellen laut Bundeskartellamt eine deutliche Veränderung gegenüber den früheren Marktverhältnissen dar, denn für das Jahr 2015 sei eine Wechselquote von nur einem Prozent ermittelt worden. Insoweit sei abzuwarten, ob die Kündigungen tatsächlich zu einem Wechsel führen und ob sie Ausdruck funktionsfähigen Wettbewerbs seien.