Betrieb und Wirtschaft | 11. Januar 2018

Kartellmusterverfahren eingestellt

Von Agra-Europe
Das Bundeskartellamt hat am 9. Januar das gegen die Molkereigenossenschaft Deutsches Milchkontor (DMK) als größtes deutsches Milchunternehmen geführte Musterverfahren wegen der Lieferbedingungen bei der Rohmilcherfassung eingestellt.
Aktuelle Marktentwicklungen deuten laut Bundeskartellamt auf eine mittlerweile stärkere wettbewerbliche Aktivität im Milchsektor hin.
„Wir haben uns intensiv mit den Lieferbedingungen zwischen Landwirten und Molkereien befasst”, erklärte Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt. Im vergangenen Jahr seien in einem umfassenden Bericht verschiedene Hemmnisse für den Wettbewerb dargelegt und damit erste Änderungen angestoßen worden. Seitdem hätten deutlich mehr Landwirte ihre Molkerei gewechselt und es würden branchenweit neue Vertragsmodelle diskutiert, stellte Mundt fest.
Zudem verwies der Kartellamtspräsident darauf, dass DMK selbst seine Lieferbedingungen verändert und die Kündigungsfrist von 24 auf zwölf Monate abgesenkt habe. Der neue europäische Rechtsrahmen gebe dem nationalen Gesetzgeber die Möglichkeit, für eine Änderung der Lieferbedingungen zu sorgen.
In dem im März 2017 vorgelegten Sachstandspapier zum Verwaltungsverfahren zu den Milchlieferbedingungen hatte die Behörde insbesondere die langen Laufzeiten und Kündigungsfristen der Lieferverträge zwischen Erzeugern und Molkereien kritisiert. Im Zusammenspiel mit weiteren besonderen Marktbedingungen wie Alleinbelieferungspflichten, der nachträglichen Preisfestsetzung und bestimmten Marktinformationssystemen könnten diese zu einer Abschottung des Marktes zum Nachteil der Erzeuger führen, so die damalige Einschätzung des Bundeskartellamts.
Aktuelle Marktentwicklungen deuten der Behörde zufolge jedoch auf eine mittlerweile stärkere wettbewerbliche Aktivität hin. So sei ein Volumen von mehr als 20 Prozent der von DMK verarbeiteten Rohmilchmenge gekündigt worden. Auch bei anderen Molkereien gebe es mehr Kündigungen als früher. Diese stellen laut Bundeskartellamt eine deutliche Veränderung gegenüber den früheren Marktverhältnissen dar, denn für das Jahr 2015 sei eine Wechselquote von nur einem Prozent ermittelt worden. Insoweit sei abzuwarten, ob die Kündigungen tatsächlich zu einem Wechsel führen und ob sie Ausdruck funktionsfähigen Wettbewerbs seien.