Waldwirtschaft | 30. Januar 2015

Keine gemeinsame Sprache

Von Gernot Raiser
Die Differenzen zwischen Bundeskartellamt und dem baden-württembergischen Forstministerium schwelen weiter. Kernfrage der Kontroverse: Ist das Auszeichnen von Bäumen im Bestand zur Holzgewinnung kartellrechtlich relevant? Falls nein: Kann diese Tätigkeit flächendeckend von den Landesförstern auch für Kommunen wahrgenommen werden?
Kontrahenten: Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes (links), und Max Reger, Landesforstpräsident.
Eine von beiden Seiten bereits abgesegnete Kompromisslösung ist kürzlich überraschend gescheitert  (Bericht BBZ Nr. 5-2015, Seite 26). Am 30. Januar bezogen zwei prominente Vertreter der Streitparteien Position: Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes und Max Reger, Landesforstpräsident. Ort des Zusammentreffens war das traditionelle Freiburger Winterkolloquium Forst und Holz an der Universität Freiburg. Aus Sicht von Max Reger ist die schriftlich mitgeteilte Haltung des Bundeskartellamtes in dem Verfahren zu widersprüchlich. Dies biete nicht die Rechtssicherheit, die erforderlich sei, um eine Reform der Forststruktur des Landes überhaupt in Angriff zu nehmen. So habe man die Ende 2014 gefundene Einigung aufgekündigt. Andreas Mundt hält dagegen: „Ich glaube, dass der Kompromiss gut war. Die gemachten Zusagen sind zunächst aus der Welt. Wir werden deshalb einen Beschluss fassen müssen, ich hoffe aber, dass nicht alle Türen zugeschlagen sind.”
Die Badische Bauern Zeitung erläutert in der kommenden Ausgabe vom 7. Februar ausführlich die gegensätzlichen Positionen.