Politik | 23. November 2017

Kabinett beschließt knapp 50 Millionen Euro Frosthilfen

Von red
Das Landeskabinett hat Frosthilfen in Höhe von 49,44 Millionen Euro beschlossen. Sie sollen, noch ausstehende Zustimmung des Landtags vorausgesetzt, Anfang 2018 an die betroffenen Landwirte und Winzer ausbezahlt werden.
Das Stuttgarter Landwirtschaftsministerium (MLR) beziffert das zuwendungsfähige Schadensvolumen der Frostnächte vom 19. bis 22. April auf rund 120 Millionen Euro. Das Land habe bereits im Mai versprochen, die Betroffenen nicht im Stich zu lassen. „Dieses Versprechen halten wir”, sagte Landwirtschaftsminister Peter Hauk am Mittwoch  gegenüber der Presse in Stuttgart.
Laut Schadensbilanz des MLR (Tabelle) gingen rund 2500 Frosthilfe-Anträge von betroffenen Landwirten und Winzern ein.  Das höchste Schadensvolumen entfiel demnach auf die Bereiche Kern-, Stein- und Beerenobst mit rund 92 Millionen, gefolgt vom Weinbau mit rund 27 Millionen Euro. Regional am stärksten betroffen waren der Bodenseekreis mit 467 Anträgen und einem beantragten Schadensvolumen von 33 Millionen Euro, gefolgt vom Ortenaukreis mit 18,9 Millionen, dem Landkreis Heilbronn mit 11,5, dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald mit 10,8 und dem Kreis Ravensburg mit 9,6 Millionen Euro. Die angemeldeten Frostschäden liegen bei rund 90 Prozent der Anträge in einem Bereich von bis zu 100000 Euro. Bei rund zehn Prozent und damit 246 Anträgen liegen die Schäden über 100000 Euro. Davon bei 220 Anträgen im Bereich von 100000 bis 300000 Euro, bei 18 Anträgen im Bereich von 300000 bis 500000 Euro und bei acht Anträgen im Bereich von über 500000 Euro.  Wichtig für Baden-Württemberg und die Landwirte und Winzer sei es aber, so der Landwirtschaftsminister, nicht nur auf Entschädigungen zu setzen.
Es brauche langfristige Lösungen, wie mit dem Klimawandel in der Landwirtschaft umgegangen werden solle. Leider müsse man aber auch sagen, dass ein wirkungsvolles Risikomanagement massive Kosten verursache und bisher am Markt viel zu wenig erschwingliche Instrumente vorhanden seien, betont Hauk.
Folgende Maßnahmen hält das MLR für zwingend erforderlich:
  • die Einführung einer steuerfreien Risikorücklage für Landwirte auf Bundesebene,
  • die Anpassung der Förderpolitik und der Förderbedingungen für präventive Maßnahmen der landwirtschaftlichen Unternehmen gegen Witterungsrisiken (zum Beispiel Frostschutzberegnung),
  • ein Konzept für die Etablierung einer umfassenden Risikoabsicherung, zum Beispiel über eine Mehrgefahrenversicherung mit staatlicher Unterstützung.
Die Landesregierung werde sich auf Bundesebene für die Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung des landwirtschaftlichen Risikomanagements einsetzen, betonte Minister Hauk. Auch auf Landesebene würden entsprechende Lösungen, einerseits zum Risikomanagement, aber auch Maßnahmen gegen den Klimawandel und seine Auswirkungen, geprüft und erarbeitet.