Bayern und Rheinland-Pfalz haben sich auf einen weitgehenden Bestandsschutz für Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle oder Silagesickersaft (JGS-Anlagen) verständigt.
Laut dem Kompromiss sollen
JGS-Anlagen, die bei Inkraft-
treten der Anlagenverordnung
bereits errichtet sind, lediglich den Anforderungen entsprechen müssen, die nach den jeweils
geltenden landesrechtlichen
Regelungen zu beachten waren.
Das geht aus ihrem gemeinsamen Antrag zum Entwurf einer Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) hervor, der jetzt dem Bundesrat zugeleitet wurde. Danach sollen JGS-Anlagen, die bei Inkrafttreten der Anlagenverordnung bereits errichtet sind, lediglich den Anforderungen entsprechen müssen, die nach den jeweils geltenden landesrechtlichen Regelungen zu beachten waren.
Nur bei Verdacht auf erhebliche oder gefährliche Mängel soll die jeweilige Behörde eine Prüfung der Anlage durch einen Sachverständigen anordnen können. Gesonderte Vorschriften soll es für Bestandsanlagen mit einem Volumen von mehr als 1500 Kubikmeter geben. Zwar soll auch für diese größeren JGS-Anlagen nachträglich kein Leckageerkennungssystem vorgeschrieben werden. Allerdings soll die Dichtheit von Anlagen, bei denen eine Nachrüstung mit einem Leckageerkennungssystem aus technischen Gründen nicht möglich oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu erreichen ist, durch „geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen” nachgewiesen werden müssen.
Anforderungen an Neuanlagen höher
Klargestellt wird, dass behördliche
Anordnungen nicht dazu führen dürfen, dass eine Anlage stillgelegt oder
beseitigt wird. Für die größeren Anlagen soll eine Überwachungs- und
Dokumentationspflicht gelten. Neue einwandige JGS-Anlagen mit einem
Gesamtvolumen von mehr als 25 Kubikmetern sollen nach dem
bayerisch-rheinland-pfälzischen Antrag künftig mit einem
Leckageerkennungssystem ausgerüstet sein müssen. Bei Sammel- und
Lagereinrichtungen unter Ställen soll auf eine solche Einrichtung
verzichtet werden können, wenn Fugen und Dichtungen vor Inbetriebnahme
geprüft werden.
Besondere Anforderungen sieht der Antrag für neue Lagerstätten für
Festmist und Siliergut vor. Sie sollen künftig seitlich eingefasst
werden müssen und gegen das Eindringen von Niederschlagswasser auf dem
umgebenden Gelände geschützt sein. Zudem soll sichergestellt werden
müssen, dass Jauche und Silagesickersaft sowie mit Festmist oder
Siliergut verunreinigtes Niederschlagswasser vollständig aufgefangen und
ordnungsgemäß beseitigt wird.
Für bestehende Dung- und Silagelagerstätten mit einem Volumen von
wiederum mehr als 1500 Kubikmetern soll der Behörde ein
Ermessensspielraum für Maßnahmen eingeräumt werden, die Vorgaben zu
erfüllen.
Entscheidung im Bundesrat naht
Die Anlagenverordnung war bereits im Frühjahr 2014 vom Bundesrat beschlossen worden. Bei der Verordnung geht es um bundeseinheitliche Anforderungen an die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen. Dies läuft in weiten Teilen auf eine Verschärfung von Vorgaben hinaus, die bislang allenfalls auf Länderebene geregelt sind. JGS-Anlagen sind in die vom Bundesrat beschlossene AwSV bislang vollständig einbezogen; Ausnahmen für Bestandsanlagen sind nicht vorgesehen.
Dies hatte in Politik und Verbänden für erheblichen Ärger gesorgt. Vertreter aller politischen Parteien hatten vor einer massiven Beschleunigung des Strukturwandels gewarnt, sollten die Bestandsanlagen im Nachhinein strengen Anforderungen unterworfen werden.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hatte vor diesem Hintergrund seine Zustimmung zu der vom Bundesumweltministerium erarbeiteten Verordnung verweigert, die seither auf Eis liegt. Gleichzeitig hat der Minister die Anlagenverordnung mit der Neufassung des Düngerechts verknüpft. Eine Einigung über die Novelle der Düngeverordnung macht Schmidt von einer zufriedenstellenden Lösung für bestehende JGS-Anlagen in der AwSV abhängig.
Zum „Showdown” wird es aller Voraussicht nach Mitte Mai im Bundesrat kommen, wenn das Düngegesetz, die Düngeverordnung und die Anlagenverordnung abschließend im Bundesrat behandelt werden sollen.