Waldwirtschaft | 29. September 2021

Jetzt anmelden: Runde Tische zur Privatwaldbetreuung

Von Nödl, BLHV
Im Oktober finden Gesprächsrunden der Landesforstverwaltung zur Betreuung der Privatwaldbesitzer statt. Wer Eigentümer ist, kann teilnehmen, muss sich aber vorher anmelden. Für Südbaden relevant sind die Termine am Regierungspräsidium Freiburg und in der Stadthalle Haslach.
Die Betreuung des Privatwaldes bleibt wichtig für die Zukunft der Waldflächen im Land.
An zwei „Runden Tischen” haben hiesige Waldbauern die Chance, von ihren Erfahrungen mit der neuen Privatwaldbetreuung zu berichten. Sie können aber auch Wünsche und Verbesserungsvorschläge vorbringen.
Die Ergebnisse sollen eine Arbeitsgrundlage für die Arbeitsgruppe Betreuung sein. Das Land Baden-Württemberg will auf diese Weise gemeinsam mit den Eigentümern die Privatwaldbetreuung verbessern.
Es gibt zwei Termine im BLHV-Gebiet:
  • 15. Oktober 2021 am Regierungspräsidium Freiburg, Schwarzwaldsaal, Bissierstraße 7. Ankommen ab 15.00 Uhr, Start um 15.30 Uhr, Ende etwa gegen 18.30 Uhr.
  • 22. Oktober 2021 in der Stadthalle Haslach,  Hauptstraße 1a, 77716 Haslach im Kinzigtal. Ankommen ab 15.00 Uhr, Start um 15.30 Uhr, Ende etwa gegen 18.30 Uhr. 
Anmeldung erforderlich
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz weist darauf hin, dass eine Anmeldung zur jeweiligen Veranstaltung erforderlich ist. Da die Teilnehmerzahl je Termin und Veranstaltungsort aus organisatorischen Gründen begrenzt ist, werden die Anmeldungen gemäß ihrem Eingangsdatum berücksichtigt. Anmelden kann man sich unter www.mlr-bw.de/rundertisch.
Privatwaldbesitzer sind ausdrücklich aufgefordert, dieses Angebot des Landes zum Austausch zahlreich zu nutzen.
Im Waldausschuss kamen massive Defizite zutage
Bei der letzten Sitzung des Waldausschusses des BLHV am 21. September waren gravierende Mängel und Fehler in der neu aufgestellten Privatwaldbetreuung der Landesforstverwaltung benannt worden.
Kritisiert wurde unter anderem der deutlich gestiegene bürokratische Aufwand für Waldeigentümer, wenn sie eine staatliche Betreuungsleistung in Anspruch nehmen wollen. Was früher „auf dem kurzen Dienstweg” mittels Telefonat erledigt werden konnte, erfordert neuerdings das Ausfüllen eines achtseitigen Vertragsformulars. Dieses sei keineswegs selbsterklärend, wurde bei der Sitzung des Waldausschusses reklamiert. Die Förster verbrächten wertvolle Arbeitszeit damit, den Waldbauern zu erklären, was die Klauseln des Vertrages im Einzelnen zu bedeuten haben und wie er richtig ausgefüllt wird.
Als gravierender Hemmschuh werden auch die obligatorischen fünf Jahre Laufzeit angesehen. Die Waldbesitzer wollen lieber eine fallweise Unterstützung, statt sich so lange binden zu müssen. Das gilt insbesondere für diejenigen Antragsteller, die mehr als 50 Hektar Wald ihr Eigen nennen. 
De-minimis-Bescheide
Als besonders aufwendig und hinderlich wird bei der geänderten Privatwaldbetreuung moniert, dass der Waldeigentümer bei Vertragsabschluss seine kompletten De-minimis-Bescheide der vergangenen Jahre vorlegen muss. Diese werden von verschiedenen Stellen über das Jahr verteilt zugestellt, was den Aufwand einer Bündelung und kurzfristigen Bereitstellung deutlich erhöht.