Politik | 29. Dezember 2020

IuZ-Antrag schnell stellen

Von Hubert God
Am Montag, 11. Januar, öffnet die Antragstellung für das Investitions- und Zukunftsprogramm (IuZ) auf der Homepage der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Der BLHV erwartet einen Ansturm auf den Investitionszuschuss.
Für die Fördermittel des Investitions- und Zukunftsprogramms (IuZ) gilt das Windhundprinzip. Interessenten ist deshalb anzuraten, die Förderung sofort am 11. Januar zu beantragen.
Das Investitions- und Zukunftsprogramm  ist im Vergleich mit der bisherigen Investitionsförderung im AFP weit weniger bürokratisch, bietet einen hohen Zuschuss von 40 Prozent und ist für alle Landwirte offen. Die Anschaffung bodennaher Ausbringgeräte und Schaffung von Lagerstätten werden aus Umweltgründen vorangetrieben und verschlingen viel Geld.
Am 11. Januar dabei sein
Wenn man sich dann noch anschaut, was alles gefördert wird, so kann man sich gut vorstellen, dass auf der Homepage der Landwirtschaftlichen Rentenbank am 11. Januar ein großer Ansturm auf das IuZ einsetzen wird.
Förderfähig sind:
  • Neue Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft zur Düngerausbringung, mechanischen Unkrautbekämpfung und zum Pflanzenschutz
  • (Mobile) Kleinanlagen zur Separierung von flüssigen Wirtschaftsdüngern
  • Lagerstätten von Wirtschaftsdünger, wenn diese nicht Bestandteil einer Stallbaumaßnahme sind:
  • Gülle-Lagerbehälter mit Abdeckung
  • Erdbecken zur Güllelagerung mit Abdeckung
  • Festmist-Lagerstätten (außer für Geflügelmist)Lagerstätten von Geflügelmist beziehungsweise Geflügeltrockenkot mit Überdachung
Weitere Hinweise finden Sie in den Programmbedingungen.
Es gibt eine lange Positivliste auf der Homepage der Landwirtschaftlichen Rentenbank (https://www.rentenbank.de/foerderangebote/bundesprogramme/landwirtschaft)
Geräte für Depot-Düngung
Beispielsweise wurden auf Initiative des BLHV mit Unterstützung des Landwirtschaftsministeriums in Stuttgart und des Deutschen Bauernverbandes auch Cultan-Düngegeräte für organische und mineralische Depot-Düngerformen im Teil A, Nummer 1, Buchstabe a) „Injektionsgeräte” der Anlage zur Förderrichtlinie als förderfähig eingestuft.
Es gibt bei der Zuteilung der Förderung keine regionalen Quoten. Vermutlich werden Landwirte vor allem in Intensiv-Tierhaltungsregionen schon am ersten Tag massiv Anträge stellen.
Nach dem Windhundprinzip könnten all jene Interessenten an der Förderung leer ausgehen, die noch etwas Zeit benötigen, um erst noch Angebote einzuholen, oder bei denen der Termin bei der Hausbank für den nötigen Programmkredit noch aussteht oder die erst einmal die Entwicklung abwarten wollen.
Interessenten ist deshalb anzuraten, die Förderung sofort am 11. Januar zu beantragen. Eine schnelle Antragstellung schadet nicht, selbst wenn sich im Nachhinein herausstellen sollten, dass die Nachfrage nach den Zuschüssen nicht ganz so stürmisch eingesetzt hat.