Investitionsförderung bleibt wichtig
Die Ausgestaltung des AFP werde dem Ziel nicht gerecht, im klein strukturierten Baden-Württemberg bei steigendem Wettbewerb auf den Märkten den Anschluss an die Konkurrenz zu halten, bemängelt Wenk. Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg (LBV) begründet das mit den hohen Auflagen, zahlreichen Obergrenzen sowie der bürokratischen Antragstellung und Abwicklung. Diese Bedingungen schmälerten den Fördereffekt. Das zeige sich in der gesunkenen Zahl von Förderfällen. Diese seien nur zum Teil der schlechten wirtschaftlichen Lage geschuldet.
Die Bauernverbände fordern ausreichend Mittel, damit sich investitionswillige Betriebe „im Interesse des gesamten ländlichen Raumes” weiterentwickeln können. Jeder Stallneubau sei „auch ein Beitrag für mehr Tierwohl”, verweisen sie auf die wachsenden Anforderungen an die artgerechte Haltung.
- Anpassung der Förderobergrenze von 0,75 Millionen Euro in Baden-Württemberg an die jeweils im Planungsausschuss für Agrarstruktur (PLANAK) geltende Obergrenze von derzeit zwei Millionen Euro.
- Erhöhung des Regelfördersatzes von 20 auf 25 Prozent. Die ausschließliche Förderung von Maßnahmen, insbesondere im Stallbau, welche über die gesetzlichen Standards hinausgehen, wird abgelehnt.
- Flexible Auslegung der Zuwendungskriterien Rentabilität, Stabilität und Liquidität.
- Erhöhung der Prosperitätsgrenze von 100000 (Verheiratete 120000) auf mindestens 120000 (150000) Euro je Jahr.
- Abschaffung der Obergrenze für Tierplätze, die seit November 2011 gilt. Solche Obergrenzen seien unnötig, weil bereits das Bau- und Immissionsschutzrecht die Flächenbindung der Nutztierhaltung regeln.
- Förderung von Hallen für Lagerzwecke.
- Junglandwirteförderung wieder einführen.
- „Kleines AFP” im Rahmen der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) ausbauen.
- Einführung einer Task-Force, um den Verwaltungs- und Kontrollaufwand zu senken.
Die Wertschöpfung in der Region sei wichtig, um den ländlichen Raum zu beleben. Dabei legt Karcher großen Wert auf die Unterstützung der Frauen in den ländlichen Gebieten. Die Landfrauen wünschen sich, mit der Diversifizierung regelmäßig zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Baden-Württemberg sei „schon immer das Land der Diversifizierung”.
Handlungsbedarf bei der Förderung sieht Karcher unter anderem in der Beratung, im Baurecht, zum Beispiel in der Bettenzahl, und in der Grenze zur
Gewerblichkeit, wie in der Hofgastronomie. Zudem plädierte sie dafür, auch „neue, kreative Ideen im Tourismus” zu unterstützen, beispielsweise „Schlafen im Weinfass” oder „Übernachten im Weinberghäusle”. Unerlässlich sei zudem der Breitbandausbau gerade im ländlichen Raum.
Uli Natterer von der Fachgruppe Gemüseanbau im Gartenbauverband Baden-Württemberg-Hessen sprach sich unter anderem für die Förderung von Beregnungsanlagen im AFP aus.
Dr. Frieder Thomas, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) Baden-Württemberg, und Martin Weiß von der Erzeugerberatung Bioland Baden-Württemberg nahmen ebenfalls an der Anhörung als Experten teil. Zudem waren zahlreiche Praktiker gekommen, die sich rege an der Diskussion beteiligten.
Im AFP entfallen die meisten Vorhaben auf Milchviehhaltung. Danach folgen mit Abstand Investitionen in der Schweinehaltung und in Sonderkulturen. Bei der Diversifizierung liegen die Förderschwerpunkte in land- und hauswirtschaftlichen Dienstleistungen, Tourismus und Vermarktung. Beim AFP ist im Obst- und Gartenbau sowie in der Geflügelhaltung, bei der Diversifizierung im Tourismus eine Zunahme der Fördervorhaben zu beobachten.
Laut Hauck sind „noch ausreichend Mittel” vorhanden. Die Auswahl weiterer bewilligungsreifer Anträge steht am 6. Oktober und 14. Dezember 2016 an.