Tierhaltung | 23. Juli 2020

Initiative Tierwohl konkretisiert dritte Phase

Von AgE und der BBZ-Redaktion
Die Anforderungen für die dritte Programmphase der Initiative Tierwohl (ITW) wurden nun genau definiert. Sie startet am 1. Januar 2021 und bringt vor allem für die Schweinehalter Änderungen.
Raufutter muss künftig zusätzlich und separat angeboten werden – zum Beispiel wie hier in einer Raufe. Das ist eine der Änderungen für Schweinehalter, die an der Initiative Tierwohl teilnehmen.
Ab sofort können sich Schweine- und Geflügelhalter über die konkreten Anforderungen zur dritten Programmphase der ITW bei ihren Bündlern und auf der ITW-Internetseite informieren. Demnach gibt es für bereits teilnehmende Geflügel- und Schweinemäster Übergangsangebote. Bereits ab dem 15. September 2020 sei für einen Teil der Betriebe die Anmeldung für die nächste Programmphase möglich.
Während die Kriterien für die Geflügelhalter laut der ITW weitgehend bestehen bleiben, gibt es wichtige Änderungen für die Schweinehalter. Unter anderem müsse Raufutter zusätzlich und separat zum eigentlichen Futter angeboten werden. Es könne auf dem Boden, bodennah, in einer Raufe oder in anderer geeigneter Form zum Beispiel über den Trog vorgelegt werden. Damit immer wieder ein Anreiz vom Raufutter ausgeht, könne es in Intervallen gefüttert werden. Es müsse allerdings sichergestellt werden, dass es in der überwiegenden Zeit des Tages zur Verfügung steht.
Der ITW zufolge bieten bereits rund 25 Prozent der ITW-Schweinemäster ihren Tieren Raufutter an. Damit sich möglichst viele der aktuell teilnehmenden Schweinemäster auf die kommende Programmphase vorbereiten können, sei es möglich, das Kriterium „Raufutter” schon ab November 2020 zusätzlich umzusetzen und aus dem aktuellen Fonds ein erhöhtes Tierwohlentgelt zu erhalten.
Außerdem müssten Schweinehalter mindestens einmal pro Jahr an fachspezifischen Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Damit würden die Kriterien für Schweine- und Geflügelhalter einander angeglichen.
Geschlossene Lieferketten
Geflügel- und Schweinemäster erhielten in der neuen Programmphase einen von der Initiative definierten Tierwohl-Aufpreis. Ab Anfang 2021 solle die Zahl der Schweinemastbetriebe weiter gesteigert werden. Neue Schweinemäster erhielten den von der ITW festgelegten Aufpreis bis Ende 2021 zunächst aus einem Fonds und spätestens ab der zweiten Jahreshälfte 2021 direkt von den teilnehmenden Schlachtunternehmen beziehungsweise ihren Vermarktern.
Die Ferkelerzeuger beziehen der ITW zufolge während der dritten Programmphase ein Tierwohlentgelt aus einem „Übergangsfonds”, den die teilnehmenden Lebensmitteleinzelhändler mit etwa 30 Millionen Euro jährlich füllen werden. Ziel dieses Fonds sei die Entwicklung geschlossener ITW-Lieferketten in der Ferkelerzeugung. ITW-Ferkelaufzüchter dürften ihre ITW-Ferkel nur noch von ITW-Sauenhaltern beziehen.
Das neue Finanzierungsmodell folge dem marktwirtschaftlichen Prinzip, nämlich der Bezahlung für eine Leistung – in diesem Fall das Tierwohl-Plus im Stall. Hähnchen- und Putenmäster sollten ebenfalls ein Tierwohlentgelt erhalten. Die Details des neuen Finanzierungsmodells wurden dieses Jahr bereits in Ausgabe vier der BBZ vorgestellt.
Die ITW rät jedem interessierten Schweinehalter dazu, sich bei seinem Bündler frühzeitig über die Anforderungen, die Umsetzungstermine und den Anmeldezeitraum zu informieren. Einer Pressemitteilung der ITW zufolge können sich sowohl neue als auch bereits teilnehmende Schweinemastbetriebe ab dem 15. September 2020 für die nächste Programmphase anmelden – genauso wie bereits teilnehmende Ferkelerzeuger. Die Anmeldung für die neuen Ferkelerzeuger starte voraussichtlich im Februar 2021;  Geflügelhalter würden über ihre Vermarkter erfahren, ob und ab wann sie mitmachen können.
Weitere Informationen finden Tierhalter unter www.initiative-tierwohl.de oder www.zusammentun2021.de.