Initiative Tierwohl konkretisiert dritte Phase
Während die Kriterien für die Geflügelhalter laut der ITW weitgehend bestehen bleiben, gibt es wichtige Änderungen für die Schweinehalter. Unter anderem müsse Raufutter zusätzlich und separat zum eigentlichen Futter angeboten werden. Es könne auf dem Boden, bodennah, in einer Raufe oder in anderer geeigneter Form zum Beispiel über den Trog vorgelegt werden. Damit immer wieder ein Anreiz vom Raufutter ausgeht, könne es in Intervallen gefüttert werden. Es müsse allerdings sichergestellt werden, dass es in der überwiegenden Zeit des Tages zur Verfügung steht.
Der ITW zufolge bieten bereits rund 25 Prozent der ITW-Schweinemäster ihren Tieren Raufutter an. Damit sich möglichst viele der aktuell teilnehmenden Schweinemäster auf die kommende Programmphase vorbereiten können, sei es möglich, das Kriterium „Raufutter” schon ab November 2020 zusätzlich umzusetzen und aus dem aktuellen Fonds ein erhöhtes Tierwohlentgelt zu erhalten.
Außerdem müssten Schweinehalter mindestens einmal pro Jahr an fachspezifischen Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Damit würden die Kriterien für Schweine- und Geflügelhalter einander angeglichen.
Die Ferkelerzeuger beziehen der ITW zufolge während der dritten Programmphase ein Tierwohlentgelt aus einem „Übergangsfonds”, den die teilnehmenden Lebensmitteleinzelhändler mit etwa 30 Millionen Euro jährlich füllen werden. Ziel dieses Fonds sei die Entwicklung geschlossener ITW-Lieferketten in der Ferkelerzeugung. ITW-Ferkelaufzüchter dürften ihre ITW-Ferkel nur noch von ITW-Sauenhaltern beziehen.
Das neue Finanzierungsmodell folge dem marktwirtschaftlichen Prinzip, nämlich der Bezahlung für eine Leistung – in diesem Fall das Tierwohl-Plus im Stall. Hähnchen- und Putenmäster sollten ebenfalls ein Tierwohlentgelt erhalten. Die Details des neuen Finanzierungsmodells wurden dieses Jahr bereits in Ausgabe vier der BBZ vorgestellt.
Die ITW rät jedem interessierten Schweinehalter dazu, sich bei seinem Bündler frühzeitig über die Anforderungen, die Umsetzungstermine und den Anmeldezeitraum zu informieren. Einer Pressemitteilung der ITW zufolge können sich sowohl neue als auch bereits teilnehmende Schweinemastbetriebe ab dem 15. September 2020 für die nächste Programmphase anmelden – genauso wie bereits teilnehmende Ferkelerzeuger. Die Anmeldung für die neuen Ferkelerzeuger starte voraussichtlich im Februar 2021; Geflügelhalter würden über ihre Vermarkter erfahren, ob und ab wann sie mitmachen können.
Weitere Informationen finden Tierhalter unter www.initiative-tierwohl.de oder www.zusammentun2021.de.