Baden-Württemberg und Bayern wollen beim Thema vorankommen. Das
Bundeslandwirtschaftsministerium setzt sich für den ermäßigten Versicherungssteuersatz auch bei Dürre ein.
Der Klimawandel sorgt für mehr Absicherungsbedarf.
Der baden-württembergische Landwirtschaftsminister Peter Hauk möchte mit einem ab 2020 vorgesehenen Pilotvorhaben zur Unterstützung von Mehrgefahrenversicherungen im Obst- und Weinbau für das Land und den Berufsstand Erfahrungen in der Umsetzung der Förderung von Versicherungen gegen Frost, Sturm und Starkregen sammeln.
Das Projekt werde aktuell mit dem
Finanzministerium abgestimmt. Im Fokus der Überlegungen stehen
vorbeugende Maßnahmen, Verbesserungen im Steuerrecht wie die Senkung der
Versicherungssteuer für Versicherungen gegen Dürre und die Bildung von
Risikoausgleichsrücklagen sowie die staatliche Unterstützung von
Mehrgefahrenversicherungen. Das geplante Pilotvorhaben soll Hauk
zufolge hier wichtige Erkenntnisse liefern.
Eine Bundesratsinitiative zur staatlichen Unterstützung von
Mehrgefahrenversicherungen hat Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber
angekündigt. Erfahrungen aus anderen Ländern hätten gezeigt, dass eine
breite Absicherung von Risiken wie etwa Dürre nur dann zu erreichen sei,
wenn die Versicherungsprämien bezahlbar blieben.
Unterstützung von Mehrgefahrenversicherungen
Kaniber fordert,
Mittel über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und
des Küstenschutzes” beizusteuern. So würden der Bund 60 % und die
Länder 40 % der Kosten tragen. Sie favorisiert unter dieser
Voraussetzung ein Modell wie Österreich, wo die Landwirte die Hälfte der
Versicherungsprämie für die Mehrgefahrenversicherung ohne Hagel zahlen;
den Rest teilen sich Bund und Land.
Kaniber verwies auf einen
bayerischen Kabinettsbeschluss, nach dem es ab dem 1. Juli keine
Ad-hoc-Zahlungen für versicherbare Schäden mehr geben solle. Die Bürger
hätten kein Verständnis für immer neue Hilfszahlungen nach Katastrophen,
so Kaniber.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium drängt auf eine Ausweitung des
bereits für Elementarschäden geltenden ermäßigten
Versicherungssteuersatzes von 0,3 Promille der Versicherungssumme auf
das Risiko Dürre. Die seit längerem bestehende Forderung hat
Agrarstaatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens jetzt in einem Schreiben an
das Bundesfinanzministerium noch einmal bekräftigt. Eine zeitnahe
Änderung des Versicherungssteuergesetzes sei daher erforderlich.