Politik | 16. Mai 2019

Impulse für Ernteversicherung

Von red
Baden-Württemberg und Bayern wollen beim Thema vorankommen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium setzt sich für den ermäßigten Versicherungssteuersatz auch bei Dürre ein.
Der Klimawandel sorgt für mehr Absicherungsbedarf.
Der baden-württembergische Landwirtschaftsminister Peter Hauk möchte mit einem ab 2020 vorgesehenen Pilotvorhaben zur Unterstützung von Mehrgefahrenversicherungen im Obst- und Weinbau für das Land und den Berufsstand Erfahrungen in der Umsetzung der Förderung von Versicherungen gegen Frost, Sturm und Starkregen sammeln.
Das Projekt werde aktuell mit dem Finanzministerium abgestimmt. Im Fokus der  Überlegungen stehen vorbeugende Maßnahmen, Verbesserungen im Steuerrecht wie die Senkung der Versicherungssteuer für Versicherungen gegen Dürre und die Bildung von Risikoausgleichsrücklagen sowie die staatliche Unterstützung von Mehrgefahrenversicherungen. Das geplante Pilotvorhaben soll Hauk zufolge hier wichtige Erkenntnisse liefern.
Eine Bundesratsinitiative zur staatlichen Unterstützung von Mehrgefahrenversicherungen hat Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber angekündigt. Erfahrungen aus anderen Ländern hätten gezeigt, dass eine breite Absicherung von Risiken wie etwa Dürre nur dann zu erreichen sei, wenn die Versicherungsprämien bezahlbar blieben.
Unterstützung von Mehrgefahrenversicherungen
Kaniber fordert, Mittel über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes”  beizusteuern. So würden der Bund 60 % und die Länder 40 % der Kosten tragen. Sie favorisiert unter dieser Voraussetzung ein Modell wie Österreich, wo die Landwirte die Hälfte der Versicherungsprämie für die Mehrgefahrenversicherung ohne Hagel zahlen; den Rest teilen sich Bund und Land.
Kaniber verwies auf einen bayerischen Kabinettsbeschluss, nach dem es ab dem 1. Juli keine Ad-hoc-Zahlungen für versicherbare Schäden mehr geben solle. Die Bürger hätten kein Verständnis für immer neue Hilfszahlungen nach Katastrophen, so Kaniber.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium drängt auf eine Ausweitung des bereits für Elementarschäden geltenden ermäßigten Versicherungssteuersatzes von 0,3 Promille der Versicherungssumme auf das Risiko Dürre. Die seit längerem bestehende Forderung hat Agrarstaatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens jetzt in einem Schreiben an das  Bundesfinanzministerium noch einmal bekräftigt.  Eine zeitnahe Änderung des Versicherungssteuergesetzes sei daher erforderlich.