Immer mehr Fälle
In der „vektorarmen” kälteren Jahreszeit sind die Gnitzen, die die Erkrankung übertragen, weniger aktiv. Daher können die Tiere derzeit noch mit einer negativen Laboruntersuchung sowie einer „Repellentbehandlung” (Behandlung mit einem Vergrämungsmittel, das die Gnitzen fernhalten soll) aus dem Sperrgebiet verbracht werden.
Bei Schafen und Ziegen kann es bei einer Ansteckung mit dem BTV-8-Virus in Einzelfällen zu schwerwiegenden Krankheitsverläufen bis hin zum Verenden der betroffenen Tiere kommen. Daher sollten diese Tierbestände möglichst vollständig durch eine Impfung geschützt werden.
Neben der Impfung der Tiere gegen BTV-8 wird diese auch gegen BTV-4 empfohlen. In den letzten Jahren kam es in Nachbarstaaten neben BTV-8-Ausbrüchen auch zum Ausbruch der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 4 (BTV-4). Die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Serotyp ebenfalls nach Deutschland eingeschleppt wird, ist hoch.
Ausweitung von Sperrzonen in benachbarten Bundesländern geführt. Betroffen sind mittlerweile sämtliche Kreise in Süd- und Mittelhessen sowie einzelne Gemeinden in den nördlicher gelegenen Kreisen Waldeck-Frankenberg, Fulda und Schwalm-Eder. In Nordrhein-Westfalen gelten Restriktionen in der Region südlich des Ruhrgebiets bis hin zum östlichen Sauer- und Siegerland. Zudem wurden nun auch in Bayern wegen der Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg Sperrgebiete eingerichtet. Das betrifft westlich gelegene Landkreise in den Regierungsbezirken Unterfranken und Schwaben.