Ab kommendem Jahrgang enthält die neue Ausbildungsverordnung für den Beruf Hauswirtschaft den Schwerpunkt „ländlich-agrarische Dienstleistungen”.
Hauswirtschaft beinhaltet von der Speisenzubereitung bis zur Textilpflege zahlreiche Kenntnisse.
Ab dem 1. August 2020 gilt für den Beruf Hauswirtschaft die neue Ausbildungsverordnung. „Mit der Neuregelung eröffnen sich neue Chancen und Gestaltungsoptionen für die duale Ausbildung in den Betrieben und im Berufsschulunterricht”, erklärt Werner Schwarz, Vizepräsident und Vorsitzender des Bildungsausschusses des Deutschen Bauernverbandes. Schwarz sieht es als Erfolg, dass in der Ausbildung ein eigener Schwerpunkt „ländlich-agrarische Dienstleistungen” geschaffen wurde. Die Nachfrage nach hauswirtschaftlichen Fachkräften steige sowohl vor dem Hintergrund demografischer Veränderungen, als auch in den landwirtschaftlichen Betrieben, die zum Beispiel Agrartourismus, Direktvermarktung, ländliche Gastronomie und andere agrarische Dienstleistungen anbieten. Als Betriebe können sie zukünftig entsprechende berufliche Kompetenzen stärker in die Berufsausbildung einbeziehen und angehende Fachkräfte noch gezielter für den zunehmend differenzierten Arbeitsmarkt ausbilden. Aus Sicht der Agrarwirtschaft kann die inhaltlich aktualisierte, strukturell angepasste und im Prüfungsbereich umgestaltete duale Berufsausbildung der Hauswirtschaft neue Impulse in die Ausbildungspraxis bringen. In der Umsetzung sind neben den Ausbildungsbetrieben auch die Berufsschulen und die regional zuständigen Stellen für die Berufsbildung (unter anderem Kammern, Ämter, Ministerien) mit ihrer Ausbildungsberatung und den Prüfungsausschüssen besonders gefordert. „Interessierte Betriebe und ausbildende Einrichtungen sollten die Umsetzung der novellierten Berufsausbildung jetzt konsequent und systematisch angehen, damit sich wieder deutlich mehr junge Menschen für diesen Beruf, der viel zu bieten hat, entscheiden”, rät Schwarz.
Der Deutsche Bauernverband erklärte: Die Neuregelung der Berufsausbildung im Bereich Hauswirtschaft ist mit der Veröffentlichung der novellierten Ausbildungsverordnung im Bundesgesetzblatt abgeschlossen.
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