Politik | 26. April 2023

Holzheizungsverbot schockt Waldeigentümer

Von AgE
Mit großem Unmut haben insbesondere die Waldbesitzer auf den am 19. April vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) reagiert. Der Grund: Holzheizungen sollen ab 2024 im Neubau verboten werden.
Laut Entwurf für ein neues Gebäudeenergiegesetz sollen künftig Holzheizungen im Neubau verboten werden und Auflagen bei Bestandsgebäuden kommen.
Ab 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Gleichzeitig sollen künftig aber Holzheizungen im Neubau verboten werden und Auflagen bei Bestandsgebäuden kommen. Demzufolge müssten neue Holzheizungen mit einer Solar- oder Photovoltaikanlage und einem Pufferspeicher kombiniert werden.
Nach wie vor gilt das Gesetz nicht für Betriebsgebäude, die überwiegend zur Aufzucht oder zur Haltung von Tieren genutzt werden, sowie Unterglasanlagen und Kulturräume für die Aufzucht, Vermehrung und den Verkauf von Pflanzen.
„Massiver Angriff auf die Holzenergie”
Die „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) − Die Waldeigentümer” sehen in dem Kabinettsbeschluss nichtsdestoweniger einen „massiven Angriff auf die Holzenergie und damit auf die Zukunft der regionalen Energieversorgung im ländlichen Raum”. Völlig überraschend – auch gegenüber dem bei der Verbändeanhörung vorgelegten Entwurf – sei nun eine Staubfilterpflicht vorgeschrieben, beklagte AGDW-Hauptgeschäftsführerin Irene Seling in Berlin mit Blick auf die Auflagen für Anlagen in Bestandsbauten. Diese Auflagen seien teuer und machten eine Holzheizung in der Regel unattraktiv. „Mit der Diskriminierung der erneuerbaren Holzenergie gefährdet die Bundesregierung die nachhaltige Waldpflege in Deutschland”, warnte Seling.
Die AGDW-Hauptgeschäftsführerin wies darauf hin, dass derzeit hierzulande zwei Drittel der erneuerbaren Wärme aus Holz stammten. Für die Waldeigentümer sei die Vermarktung von nicht höherwertig verwendbarem Restholz als Brennholz eine wichtige Einnahmequelle, um den klimaresilienten Waldumbau zu finanzieren. „Wir rufen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages dazu auf, diesem Gesetz ihre Zustimmung zu verweigern”, so Seling. Dem pflichtete auch der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) bei. Die angedachte GEG-Novelle sei praxisfern und werde so keine Akzeptanz bei Gebäudeeigentümern finden, erklärte DEPV-Geschäftsführer Martin Bentele.
Scharfe Kritik kam auch von Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber. „Wer den klimafreundlichen Ökorohstoff Holz ausbremst, der direkt vor unserer Haustür wächst, befindet sich in Sachen Energiesicherheit und Klimaschutz auf einem absoluten Holzweg”, sagte die CSU-Politikerin. Damit bremse der Bund den Klimaschutz aus und behindere auch noch den „notwendigen Umbau der deutschen Wälder”. Die CSU-Europaabgeordnete Marlene Mortler sprach gar von „Wahnsinn”.
Zuvor hatte schon das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) vor einem Heizungsverbot für Biomasse im Neubau gewarnt. „Wir brauchen alle erneuerbaren Energien, um die Wärmewende zu stemmen, und können uns einen willkürlichen Ausschluss der Bioenergie nicht erlauben”, betonte HBB-Leiterin Sandra Rosteck. Gerade in Quartierskonzepten zur gemeinsamen Versorgung von Neu- und Bestandsbauten mache ein solches Verbot keinen Sinn. Ein neu gebautes Wohnhaus, das sich in unmittelbarer Nähe zu einem mit Biomasse betriebenen Gebäudenetz befinde, sollte an das Netz angeschlossen werden dürfen, anstatt zwingend ein eigenes Wärmesystem zu installieren.
Özdemir begrüßt den Entwurf
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir begrüßte indes den Gesetzentwurf. Es sei für den Klimaschutz und für die sichere, langfristige Energie- und Wärmeversorgung in Deutschland unabdingbar, in eine dezentrale, nachhaltige Infrastruktur für das Heizen mit erneuerbaren Energien zu investieren. „Dabei werden wir auf zielgerichtete Förderung und die Sozialverträglichkeit der Maßnahmen im ländlichen Raum setzen”, so der Landwirtschaftsminister in Berlin.
Özdemir zufolge hat das BMEL als das für ländliche Räume zuständige Bundesministerium während der Ressortabstimmungen „die Besonderheiten der ländlichen Räume” eingebracht. „Zwischen Land und Stadt bestehen Unterschiede”, betonte der Grünen-Politiker.