Mit großem Unmut haben insbesondere die Waldbesitzer auf den am 19. April vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) reagiert. Der Grund: Holzheizungen sollen ab 2024 im Neubau verboten werden.
Laut Entwurf für ein neues Gebäudeenergiegesetz sollen künftig Holzheizungen im Neubau verboten werden und Auflagen bei Bestandsgebäuden kommen.
Ab 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Gleichzeitig sollen künftig aber Holzheizungen im Neubau verboten werden und Auflagen bei Bestandsgebäuden kommen. Demzufolge müssten neue Holzheizungen mit einer Solar- oder Photovoltaikanlage und einem Pufferspeicher kombiniert werden.
Nach wie vor gilt das Gesetz nicht für Betriebsgebäude, die überwiegend zur Aufzucht oder zur Haltung von Tieren genutzt werden, sowie Unterglasanlagen und Kulturräume für die Aufzucht, Vermehrung und den Verkauf von Pflanzen.
„Massiver Angriff auf die Holzenergie”
Die „Arbeitsgemeinschaft Deutscher
Waldbesitzerverbände (AGDW) − Die Waldeigentümer” sehen in dem
Kabinettsbeschluss nichtsdestoweniger einen „massiven Angriff auf die
Holzenergie und damit auf die Zukunft der regionalen Energieversorgung
im ländlichen Raum”. Völlig überraschend – auch gegenüber dem bei der
Verbändeanhörung vorgelegten Entwurf – sei nun eine Staubfilterpflicht
vorgeschrieben, beklagte AGDW-Hauptgeschäftsführerin Irene Seling in
Berlin mit Blick auf die Auflagen für Anlagen in Bestandsbauten. Diese
Auflagen seien teuer und machten eine Holzheizung in der Regel
unattraktiv. „Mit der Diskriminierung der erneuerbaren Holzenergie
gefährdet die Bundesregierung die nachhaltige Waldpflege in
Deutschland”, warnte Seling.
Die AGDW-Hauptgeschäftsführerin wies darauf hin, dass derzeit
hierzulande zwei Drittel der erneuerbaren Wärme aus Holz stammten. Für
die Waldeigentümer sei die Vermarktung von nicht höherwertig
verwendbarem Restholz als Brennholz eine wichtige Einnahmequelle, um den
klimaresilienten Waldumbau zu finanzieren. „Wir rufen die Abgeordneten
des Deutschen Bundestages dazu auf, diesem Gesetz ihre Zustimmung zu
verweigern”, so Seling. Dem pflichtete auch der Deutsche Energieholz-
und Pellet-Verband (DEPV) bei. Die angedachte GEG-Novelle sei praxisfern
und werde so keine Akzeptanz bei Gebäudeeigentümern finden, erklärte
DEPV-Geschäftsführer Martin Bentele.
Scharfe Kritik kam auch von Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela
Kaniber. „Wer den klimafreundlichen Ökorohstoff Holz ausbremst, der
direkt vor unserer Haustür wächst, befindet sich in Sachen
Energiesicherheit und Klimaschutz auf einem absoluten Holzweg”, sagte
die CSU-Politikerin. Damit bremse der Bund den Klimaschutz aus und
behindere auch noch den „notwendigen Umbau der deutschen Wälder”. Die
CSU-Europaabgeordnete Marlene Mortler sprach gar von „Wahnsinn”.
Zuvor hatte schon das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) vor einem
Heizungsverbot für Biomasse im Neubau gewarnt. „Wir brauchen alle
erneuerbaren Energien, um die Wärmewende zu stemmen, und können uns
einen willkürlichen Ausschluss der Bioenergie nicht erlauben”, betonte
HBB-Leiterin Sandra Rosteck. Gerade in Quartierskonzepten zur
gemeinsamen Versorgung von Neu- und Bestandsbauten mache ein solches
Verbot keinen Sinn. Ein neu gebautes Wohnhaus, das sich in unmittelbarer
Nähe zu einem mit Biomasse betriebenen Gebäudenetz befinde, sollte an
das Netz angeschlossen werden dürfen, anstatt zwingend ein eigenes
Wärmesystem zu installieren.
Özdemir begrüßt den Entwurf
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir begrüßte indes den
Gesetzentwurf. Es sei für den Klimaschutz und für die sichere,
langfristige Energie- und Wärmeversorgung in Deutschland unabdingbar, in
eine dezentrale, nachhaltige Infrastruktur für das Heizen mit
erneuerbaren Energien zu investieren. „Dabei werden wir auf
zielgerichtete Förderung und die Sozialverträglichkeit der Maßnahmen im
ländlichen Raum setzen”, so der Landwirtschaftsminister in Berlin.
Özdemir zufolge hat das BMEL als das für ländliche Räume zuständige
Bundesministerium während der Ressortabstimmungen „die Besonderheiten
der ländlichen Räume” eingebracht. „Zwischen Land und Stadt bestehen
Unterschiede”, betonte der Grünen-Politiker.