Land und Leute | 09. April 2015

Stellung bezogen zur Hofabgabeklausel

Von mis
Aufgrund des Diskussionsabends im Badischen Winzerkeller zum Thema Abschaffung der Hofabgabeklausel und der damit einhergehenden Nichtbeachtung der Übernehmergeneration trafen sich vergangene Woche Jungwinzer und Junglandwirte aus BBL und BLHV zu einem Gespräch.
Empört darüber, nicht berücksichtigt worden zu sein: Junglandwirte und Jungwinzer im Gespräch.
Diskutiert wurde das Instrument Hofabgabeklausel (HAK) – ein Konsens konnte schnell gefunden werden. So stellte sich heraus, dass alle Anwesenden für die Beibehaltung der HAK plädieren. Im weiteren Verlauf des Abends wurden die Argumente der Gegenseite unter die Lupe genommen, Gegenargumente formuliert und das weitere Vorgehen besprochen. Die Argumente, die die Junglandwirte und Jungwinzer sammelten, werden hier zusammengefasst.
Flexibilität und Anpassung
Von jungen Menschen werden in allen Lebensbereichen Flexibilität und Anpassung an gegebene Situationen gefordert. Dies fordern die Jungen im Gegenzug nun auch von der abgebenden Generation: Wenn kein Hofnachfolger vorhanden ist, ist das doppelt tragisch. Der Hof, den man selbst so viele Jahre lang bewirtschaftet oder gar aufgebaut hat, kann nicht an die eigenen Kinder weitergegeben werden. Und wenn dann das Geld aus der Verbindung von Rente und Pacht nicht ausreicht, muss der Hof vielleicht sogar verkauft werden. Dieser Gedanke ist unschön, aber er sollte nach Ansicht der Junglandwirte gedacht werden. In keinem anderen Beruf sei es möglich, Rente zu beziehen und nach wie vor weiter zu arbeiten. Jeder andere Betrieb, jede andere Firma wird verkauft, wenn kein Nachfolger vorhanden ist. Interessenten seien vorhanden, daran werde es sicherlich nicht scheitern. Außerdem sollte man sich über seinen Lebensabend rechtzeitig Gedanken machen. Nicht erst, wenn das Offensichtliche unabwendbar ist.
Wenn die Hofabgabeklausel fällt, fehlen die Bundeszuschüsse zur Sozialversicherung, die im vergangenen Jahr 3,2 Milliarden Euro betrugen. Wer soll dieses Geld bezahlen, fragen sich die Jungen. Schon heute kommen auf 264 Altersgeldempfänger nur 100 Beitragszahler. Fast 70 Prozent der Rente werden staatlich finanziert, diese um zwei Drittel zu kürzen, kann in niemandes Interesse liegen. Ein weiteres Problem einer späten Abgabe stellt der Wegfall der Junglandwirteförderung dar. Um von dieser Gebrauch machen zu können, darf das Alter der Nachfolgegeneration 40 Jahre nicht überschreiten.
Viele der zukünftigen Übergeber haben mit ihren Eltern die gleichen Erfahrungen machen müssen. Sie waren jung und wild und voller Tatendrang, etwas Eigenes auf die Beine zu stellen.
Die Jungen machen lassen
Sie hätten gerne schon früher mehr Verantwortung übernommen, früher investiert und den Betrieb mit innovativen Ideen zukunftsfähig gestaltet. Die Jungen fragen sich: Wieso wird der gleiche Fehler erneut gemacht? Wieso traut man den kommenden Generationen so wenig zu? Wieso trägt man aktiv zum Höfesterben bei? Die jungen Winzer und Landwirte seien bereit und sehr gut ausgebildet, um sich den Aufgaben der Zukunft zu stellen. Man sollte sie machen lassen.