Waldwirtschaft | 09. April 2015

Höhere Zuschüsse für Holzfeuerungen

Von Carsten Brüggemann
Die Nutzung von Bioenergie stagniert in Deutschland. Schuld sind die Änderung des „Erneuerbare-Energien-Gesetzes” (EEG) sowie die Verschärfung der Emissionsgrenzwerte durch die Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV). Ein Marktanreizprogramm soll Abhilfe schaffen.
Pufferspeicher können bei Biomassefeuerungen gefördert werden oder können den Zuschuss erhöhen.
Um die sinkende Nachfrage aufzuhalten, wurde das Marktanreizprogramm für erneuerbare Wärme (MAP) aufgestockt, das zum 1. April in Kraft getreten ist. Mit der Novelle wurden unter anderem die Fördersätze für Holzfeuerungen  im Leistungsbereich von 5 bis 100 kW für  Scheitholz, Holzhackschnitzel und Holzpellets  erhöht.
Handbeschickte Biomassefeuerungen können nun mit 2000 Euro je Anlage bezuschusst werden, wenn die staubförmigen Emissionen laut Nachweis des Herstellers unter 15 mg/m3 Rauchgas liegen und ein Mindestpufferspeichervolumen von 55 l/kW vorhanden ist.
Hackschnitzelfeuerungen mit automatischer Zündung können mit 3500 Euro je Anlage unterstützt werden, wenn ein Pufferspeicher mit mindestens 30 l/kW vorhanden ist.
Hier können auch kombinierte Kessel für Holzhackschnitzel und Scheitholz gefördert werden, wenn ein Mindestpufferspeichervolumen von 55 l/kW für den handbeschickten Teil der Anlage zur Verfügung steht.
Automatisch beschickte Anlagen mit automatischer Zündung für Holzpellets können 80 Euro je  kW an öffentlichen Mitteln bekommen.  Dabei gelten folgende  Mindestbeträge: Pelletöfen mit Wassertasche 2000 Euro, Pelletkessel 3000 Euro, Pelletkessel mit neu errichtetem Pufferspeicher (mindestens 30 l/kW) 3500 Euro. Auch für Kombikessel lassen sich staatliche Gelder einholen.
Die Nachrüstung von Brennwert- oder Filtertechnik kann in bestehenden Anlagen mit 750 Euro bezuschusst werden. Der Abscheidegrad von Filtern muss mindestens 50 % betragen; Fliehkraftabscheider (Zyklone) werden nicht gefördert.
Der Kesselwirkungsgrad, bei Pelletöfen der feuerungstechnische Wirkungsgrad, muss mindestens 89 % betragen, bei Pelletöfen mit Wassertaschen mindestens 90 %.
Gefördert werden Erneuerungen bestehender Heizsysteme im Gebäudebestand, die mindestens zwei Jahre alt sind und das alte Heizsystem ersetzen oder ergänzen.
Über die sogenannte Innovationsförderung können Brennwertgeräte oder Staubfilter in Neuanlagen sowohl in Alt- wie auch in Neubauten bezuschusst werden mit maximal  5250 Euro.
Ein sogenannter Kombinationsbonus von 500 Euro pro Anlagenkombination kann gewährt werden, wenn Biomassekessel an Wärmenetze angeschlossen werden oder mit Solarkollektoranlagen oder effizienten Wärmepumpen kombiniert werden.
Im Einzelfall kann es auch Zusatzgeld für Optimierungsmaßnahmen rund um die zu errichtende Anlage geben. Dies kann eine Schornsteinsanierung, ein hydraulischer Abgleich des Systems oder auch das Herrichten eines Heizraumes sein. Der Zuschuss kann bis zu 10 % der förderfähigen Investitionskosten oder  50 % der Basisförderung betragen.
Bereitstellung von Prozesswärme
Die Fördersätze für Holzfeuerungen im Leistungsbereich von 5 bis 100 kW für Scheitholz, Holzhackschnitzel und Holzpellets wurden erhöht.
Biomassefeuerungen bis 100 kW, die der Bereitstellung von Prozesswärme für Tierställe, der Pflanzenaufzucht oder auch der Holztrocknung dienen, können bis zu 30 % der Nettoinvestition oder maximal 40000 Euro bekommen. Bei der Antragstellung wird nach ein- und zweistufigen Verfahren unterschieden. Im einstufigen Verfahren, das vorwiegend für private Antragsteller gilt, kann ein Antrag bis zu neun Monate nach Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden. Das sogenannte zweistufige Verfahren, das auch für land- und forstwirtschaftliche Unternehmen gilt, ist vor Maßnahmenbeginn zu beantragen. Hier ist darauf hinzuweisen, dass das landwirtschaftliche Wohnhaus zum Privatvermögen gehört.
Listen der förderfähigen Fabrikate findet man auf der Internetseite des Programms unter www.bafa.de. Weitere Bestimmungen sind den umfangreicheren Förderrichtlinien zu entnehmen.
Infos und Anträge: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Frankfurter Straße 29−35, 65760 Eschborn, Telefon: 06196/9081625, www. bafa.de. Entsprechende Vorhaben können eventuell auch noch durch Kreditprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ergänzt werden. Das Programm Erneuerbare Energien „Premium” für Biomassefeuerungen mit Leistungen von mehr als 100 kW gilt weiter mit bisherigen Förderkonditionen,  www.kfw.de.  

FNR-Broschüre
Ziel der bestehenden Förderprogramme ist es, besonders umweltfreundliche Biomassefeuerungen zu unterstützen. Eine neue Broschüre der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) gibt wichtige Informationen zum umweltfreundlichen Betrieb von Feuerungen mit Holzhackschnitzeln, insbesondere  in Bezug auf die neuen Grenzwerte der 1.BImSchV. Kostenlos zu bestellen bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR), Hofplatz 1, 18276 Gülzow, http://www.fnr.de/, info@fnr.de.