Höhere Zuschüsse für Holzfeuerungen
Handbeschickte Biomassefeuerungen können nun mit 2000 Euro je Anlage bezuschusst werden, wenn die staubförmigen Emissionen laut Nachweis des Herstellers unter 15 mg/m3 Rauchgas liegen und ein Mindestpufferspeichervolumen von 55 l/kW vorhanden ist.
Hackschnitzelfeuerungen mit automatischer Zündung können mit 3500 Euro je Anlage unterstützt werden, wenn ein Pufferspeicher mit mindestens 30 l/kW vorhanden ist.
Hier können auch kombinierte Kessel für Holzhackschnitzel und Scheitholz gefördert werden, wenn ein Mindestpufferspeichervolumen von 55 l/kW für den handbeschickten Teil der Anlage zur Verfügung steht.
Automatisch beschickte Anlagen mit automatischer Zündung für Holzpellets können 80 Euro je kW an öffentlichen Mitteln bekommen. Dabei gelten folgende Mindestbeträge: Pelletöfen mit Wassertasche 2000 Euro, Pelletkessel 3000 Euro, Pelletkessel mit neu errichtetem Pufferspeicher (mindestens 30 l/kW) 3500 Euro. Auch für Kombikessel lassen sich staatliche Gelder einholen.
Die Nachrüstung von Brennwert- oder Filtertechnik kann in bestehenden Anlagen mit 750 Euro bezuschusst werden. Der Abscheidegrad von Filtern muss mindestens 50 % betragen; Fliehkraftabscheider (Zyklone) werden nicht gefördert.
Der Kesselwirkungsgrad, bei Pelletöfen der feuerungstechnische Wirkungsgrad, muss mindestens 89 % betragen, bei Pelletöfen mit Wassertaschen mindestens 90 %.
Gefördert werden Erneuerungen bestehender Heizsysteme im Gebäudebestand, die mindestens zwei Jahre alt sind und das alte Heizsystem ersetzen oder ergänzen.
Über die sogenannte Innovationsförderung können Brennwertgeräte oder Staubfilter in Neuanlagen sowohl in Alt- wie auch in Neubauten bezuschusst werden mit maximal 5250 Euro.
Ein sogenannter Kombinationsbonus von 500 Euro pro Anlagenkombination kann gewährt werden, wenn Biomassekessel an Wärmenetze angeschlossen werden oder mit Solarkollektoranlagen oder effizienten Wärmepumpen kombiniert werden.
Im Einzelfall kann es auch Zusatzgeld für Optimierungsmaßnahmen rund um die zu errichtende Anlage geben. Dies kann eine Schornsteinsanierung, ein hydraulischer Abgleich des Systems oder auch das Herrichten eines Heizraumes sein. Der Zuschuss kann bis zu 10 % der förderfähigen Investitionskosten oder 50 % der Basisförderung betragen.
Listen der förderfähigen Fabrikate findet man auf der Internetseite des Programms unter www.bafa.de. Weitere Bestimmungen sind den umfangreicheren Förderrichtlinien zu entnehmen.
Infos und Anträge: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Frankfurter Straße 29−35, 65760 Eschborn, Telefon: 06196/9081625, www. bafa.de. Entsprechende Vorhaben können eventuell auch noch durch Kreditprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ergänzt werden. Das Programm Erneuerbare Energien „Premium” für Biomassefeuerungen mit Leistungen von mehr als 100 kW gilt weiter mit bisherigen Förderkonditionen, www.kfw.de.