Pflanzenbau | 16. Februar 2023

Höchste Zeit, Gelbschalen aufzustellen

Von Dr. Peter Knuth, RP Tübingen
Mit Gelbschalen kann man den Zuflug des Großen Rapsstängelrüsslers sowie des Gefleckten Kohltriebrüsslers sehr gut überwachen. Entscheidend ist, ob die Bekämpfungsrichtwerte der beiden Schädlinge überschritten werden.
Gelbschalen müssen schon bei winterlichem Wetter aufgestellt werden.
Die beiden Rüsselkäfer-Arten unterscheiden sich deutlich hinsichtlich ihrer Schadwirkung. Darum ist es wichtig, beide Arten beim Auszählen auch unterscheiden zu können. 
Richtiges Aufstellen von Gelbschalen
Rechtsim Bild: Eine digitale Gelbschale, links daneben eine herkömmliche.
Kriterien, die beim Aufstellen von Gelbschalen beachtet werden sollten:
  • Gelbschalen im Februar ab Tagestemperaturen von 10 °C aufstellen.
  • Nicht direkt am Feldrand positionieren, die Fangzahlen am Feldrand stellen oftmals nicht die tatsächliche Situation im Feld dar.
  • Das Material altert mit der Zeit, die gelbe Farbe wird dann stumpf und verliert an Attraktivität für die Käfer. Solche Fallen sollten ausgetauscht werden.
  • Verschmutzte Gelbschalen – beispielsweise nach stärkeren Regenfällen – müssen gereinigt werden.
  • Der Zuflug auf ein Rapsfeld ist schlagspezifisch und kann von Feld zu Feld sehr unterschiedlich sein. Daher gehört auf jede Rapsfläche mindestens eine Gelbschale.
  • Die Gelbschalen nicht zu voll machen und etwas Spülmittel zugeben. Dadurch wird die Oberflächenspannung des Wassers reduziert und die Käfer können nicht mehr herauskrabbeln.
  • Zum Schutz von Bienen und Hummeln sollten die Fallen mit einem Gitter bedeckt sein.
  • Auf die Bestandeshöhe achten und die Gelbschalen entsprechend so anpassen, dass sie immer in „Augenhöhe” mit dem Raps stehen, also nicht zu hoch und nicht zu niedrig positioniert sind.
Fänge richtig beurteilen
Großer Rapsstängelrüssler (links) und Gefleckter Kohltriebrüssler.
Für ein sicheres Erkennen der Tiere empfiehlt es sich, die nassen Käfer aus der Gelbschale zu entnehmen und auf ein trockenes weißes Tuch zu legen. Bei trockenen Käfern sind die Merkmale  – siehe  Foto – besser zu erkennen.
  • Der Große Rapsstängelrüssler hat eine einheitlich schwarz-graue Färbung, einschließlich der Füße.
  • Der Gefleckte Kohltriebrüssler dagegen ist deutlich heller, unregelmäßig gefleckt, hat einen hellen Fleck auf dem Rücken und rötliche Füße.
Da die Stängelschädlinge bereits während der ersten sonnigen Tage bei Tagestemperaturen über 10 °C in die Bestände einfliegen, müssen die Gelbschalen gleich ausgangs des Winters, bevor die kritischen Temperaturen erreicht werden, im Feld aufgestellt sein und bei ansteigenden Temperaturen möglichst täglich auch kontrolliert werden.
Was zu beachten ist
Die milden Temperaturen zum Jahreswechsel haben dazu geführt, dass in Gelbschalen, die bereits zu diesem frühen Zeitpunkt im Feld aufgestellt waren, Stängelschädlinge gefangen wurden. So wurden zum Beispiel im Kreis Backnang unmittelbar nach Neujahr in einer Gelbschale bereits zwölf Rapsstängelrüssler gefangen. Ob dieses frühe Auftreten der Schädlinge zu Schäden in den Beständen führen wird, kann man nicht vorhersehen – solche frühen Fänge wurden bislang nicht beobachtet. Der Zuflug erfolgt in der Regel nicht gleichmäßig über das Rapsfeld verteilt, sondern kann erheblich je nach Windrichtung oder Lage der im Vorjahr geschädigten Rapsfeldern variieren. Besser ist es daher auf jeden Fall, pro Schlag mehr als eine Gelbschale aufzustellen. Auch wenn bereits im Februar bei entsprechenden Temperaturen der Zuflug auf die Rapsfelder beginnt, sollten die Kontrollen der Gelbschalen den März über fortgeführt werden, weil es nach dem ersten Ansturm auf die Rapsfelder nochmal zu einer zweiten oder sogar dritten Welle im März kommen kann. Dies kann unter Umständen sogar eine weitere Behandlung notwendig machen.
Nach den Bestimmungen des Biodiversitätsstärkungsgesetzes ist die Verwendung von Gelbschalen zwingend vorgeschrieben in Landschaftsschutz- und Natura-2000-Gebieten sowie auf intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen in Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten, in gesetzlich geschützten Biotopen und bei Naturdenkmalen. Die Überwachung der Rapsschädlinge mit Gelbschalen, die Berücksichtigung der Bekämpfungsrichtwerte und das Anlegen von Spritzfenstern zur Erfolgskontrolle sind für die genannten Schutzgebiete zwingend vorgeschrieben. Hierbei ist zu beachten:
  • Bis zwei Hektar Schlaggröße oder Bewirtschaftungseinheit ist mindestens eine Gelbschale etwa 20 Meter vom Feldrand entfernt aufzustellen.
  • Bis zehn Hektar eine weitere Gelbschale,
  •  darüber hinaus in Zehn-Hektar-Schritten jeweils eine weitere Gelbschale. Bei dreißig Hektar drei Gelbschalen.