Tierhaltung | 11. Dezember 2014

Antibiotika in der Mast bis spätestens 14. Januar 2015 melden

Von MLR
Mäster müssen in den kommenden Wochen den Einsatz von Antibiotika melden. Meldeschluss ist der 14. Januar 2015 für die Zeit vom 1. Juli bis zum 31.Dezember 2014. Darauf weist das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) in Stuttgart hin.
Mäster müssen jetzt den Einsatz von Antibiotika melden.
Der erste Erfassungszeitraum über Antibiotikaanwendungen endet mit Ablauf des Monats Dezember, teilt das MLR mit. Die Mitteilungen beziehen sich auf das zweite Kalenderhalbjahr 2014 – also die Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2014. Spätestens bis zum 14. Januar 2015 müssen Halter von Rindern, Schweinen, Puten und Hühnern, die zur Mast bestimmt sind, ihre Mitteilungen über die Anwendung von Antibiotika und Tierbewegungen machen.
Betroffen hiervon sind Betriebe, die im Kalenderhalbjahr durchschnittlich mehr als 20 Mastkälber ab dem Absetzen vom Muttertier bis zum Alter von acht Monaten, 20 Mastrinder ab einem Alter von acht Monaten, 250 Ferkel ab dem Absetzen vom Muttertier bis einschließlich 30 kg, 250 Mastschweine über 30 kg, 1000 Mastputen oder 10000 Masthühner jeweils ab dem Zeitpunkt des Schlüpfens halten.
Die erforderlichen Daten können elektronisch oder schriftlich mitgeteilt werden. Die elektronische Erfassung erfolgt in der Antibiotikadatenbank in HI Tier. Schriftliche Mitteilungen sind über den Landesverband Baden-Württemberg für Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht (LKV BW) möglich.
Die betroffenen Tierhalter müssen die Mitteilungen nicht persönlich vornehmen, sondern können damit einen Dritten, zum Beispiel ihren Tierarzt oder die QS-GmbH, beauftragen.
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat auf seiner Homepage einen Frage-Antwort-Katalog zur 16. AMG-Novelle veröffentlicht.
Ausführliche Handbücher zur Anmeldung und Durchführung von Mitteilungen an die Antibiotikadatenbank stehen auf der Homepage von HI Tier zur Verfügung. Tierhalter können sich bei Fragen auch an ihr Veterinäramt oder ihren Hoftierarzt wenden.