Betrieb und Wirtschaft | 06. November 2020

Hilfen für Anbieter von Urlaub auf dem Bauernhof

Von der BBZ-Redaktion
Als Beherbergungsbetrieb und/oder Gastronomie müssen Anbieter von Urlaub auf dem Bauernhof den Betrieb auf behördliche Anweisung im November schließen und gelten somit als „direkt betroffenes Unternehmen”. Diese können von der sogenannten Novemberhilfe profitieren.
Die Landesregierung Baden-Württemberg wird eine Antragstellung vorbereiten. Konkret sollen Zuschüsse pro Woche der Schließungen in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 möglich sein. Bei Antragsberechtigten, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der Monatsumsatz im Oktober 2020 oder der monatliche Durchschnittsumsatz seit Gründung gewählt werden.