Politik | 08. April 2021

Hauk will bei der GAP landwirtschaftsnah umschichten

Von der Redaktion
Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk erwartet von den Beschlüssen der Agrarministerkonferenz der Länder (AMK) vom 26. März zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) positive Auswirkungen auf die Bäuerinnen und Bauern im Land.
Peter Hauk
Das sagte er am 31. März rückblickend auf die AMK. „Ich bin froh, dass wir im Rahmen der AMK zu einem Ergebnis gekommen sind, das sowohl für unsere Bäuerinnen und Bauern in Baden-Württemberg als auch für Umwelt und Klima zukunftsweisend ist”, so der Minister. Die landwirtschaftlichen Betriebe in Baden-Württemberg mit ihrer kleinteiligen und vielseitigen Agrarstruktur  werden dem Minister zufolge dabei in der 1. Säule besonders von der gestärkten Förderung der kleinen und mittleren Betriebe, von der verdoppelten Junglandwirteprämie und von der Wiedereinführung von gekoppelten Direktzahlungen zur Unterstützung der Weidetierhaltung profitieren.
„Durch die Steigerung der Umverteilungsprämie zur Förderung der kleinen und mittleren Betriebe, von jetzt 7,5 Prozent auf 12 Prozent ab dem Jahr 2023, würden die baden-württembergischen Betriebe deutlich stärker gefördert. Im Ergebnis mache das ein Plus von über 20 Millionen Euro ab 2023 für die  bäuerlichen Familienbetriebe in Baden-Württemberg aus.
Extensive Weidehaltung gestärkt
Durch die Wiedereinführung einer gekoppelten Unterstützung der Schaf-, Ziegen- und Mutterkuhhaltung würden in Baden-Württemberg jährlich voraussichtlich rund neun Millionen Euro  den landwirtschaftlichen Betrieben mit einer extensiven Weidetierhaltung zugute kommen, betonte der Minister. Es sei zudem gelungen, auch die Einkommenswirksamkeit der Direktzahlungen zu erhalten, um die vielen landwirtschaftlichen Familienbetriebe weiterhin zu unterstützen.
Mit den Eco-Schemes, den Öko-Regelungen, solle ermöglicht werden, dass ein Teil der Betriebseinkommen durch die Erbringung öffentlicher Leistungen erwirtschaftet wird. 25 Prozent der Direktzahlungen sind für solche freiwilligen Agrarumweltmaßnahmen vorgesehen. Hauk ist sich sicher, dass baden-württembergische Landwirte stark daran teilnehmen, da sie Erfahrungen mit freiwilligen Umweltprogrammen hätten. Der Minister geht auch darauf ein, dass künftig deutlich mehr Mittel von der 1. Säule in die 2. Säule umgeschichtet werden. Er rechnet für Baden-Württemberg eine jährliche Stärkung der 2. Säule von 40 bis auf 58 Millionen Euro vor. Im Jahr 2020 habe die  Umschichtung zum Vergleich bei rund 19 Millionen Euro gelegen.
„Diese Mittel werden wir in Baden-Württemberg landwirtschaftsnah einsetzen, damit die Landwirtinnen und Landwirte dabei unterstützt werden, die gesellschaftlichen Leistungen zu erfüllen”, so Hauk. Diese zusätzlichen Mittel würden in der 2. Säule benötigt, um den Ausbau des Ökologischen Landbaus zu fördern, weitere Maßnahmen zum Beispiel im Klimaschutz auszubauen und die Ziele im Biodiversitätsstärkungsgesetz zu erreichen.
DBV beklagt Sinken der Basisprämie
Eine erhebliche Reduzierung der Basisprämie käme bei Inkrafttreten der Beschlüsse der Agrarministerkonferenz (AMK) zur nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auf die landwirtschaftlichen Betriebe zu. Nach Berechnungen des Deutschen Bauernverbandes (DBV) leitet sich aus den Beschlüssen in der nächsten Förderperiode eine Basisprämie von rund 150 Euro/ha ab. Im Jahr 2020 belief sich dieser Wert auf 173,16 Euro; in diesem Jahr liegt er ebenfalls bei rund 173 Euro. Wie der stellvertretende DBV-Generalsekretär Udo Hemmerling am 1. April gegenüber Journalisten erläuterte, ergibt sich die künftige Basisprämie unter Anrechnung der vorgesehenen Abzüge durch die höhere Umschichtung von der Ersten in die Zweite Säule, die Bereitstellung von 25 Prozent der Direktzahlungsmittel für Eco-Schemes, die Junglandwirteprämie, die gekoppelte Weidetierprämie sowie die Umverteilung zugunsten der ersten 60 Hektare. Nach Angaben von Hemmerling leitet sich daraus für 2023 als erstes Jahr der neuen Förderperiode ein Wert von rund 156 Euro/ha ab, der dann bis 2027 auf knapp 148 Euro/ha sinkt.
Erhebliche Verteilungseffekte zwischen den Bundesländern ergeben sich dem stellvertretenden Generalsekretär zufolge durch die stärkere Förderung der ersten Hektare. Den größten Zufluss verzeichnet infolge der Umverteilung demnach Bayern mit insgesamt rund 61 Millionen (Mio.) Euro im Jahr, gefolgt von Baden-Württemberg mit knapp 24 Mio. Euro und Nordrhein-Westfalen mit gut 19 Mio. Euro.
Umgekehrt gehen den ostdeutschen Ländern in erheblichem Umfang Mittel verloren. Für Mecklenburg-Vorpommern sind das nach DBV-Berechnungen jährlich rund 31 Mio. Euro, für Brandenburg etwa 29 Mio. Euro und für Sachsen-Anhalt rund 26 Mio. Euro. (AgE)