Minister Hauk betont: „Die kleinen und mittleren
Familienbetriebe, die bei uns einen Anteil von über 90 Prozent
ausmachen, werden deutlich stärker unterstützt. Diese Betriebe
profitieren besonders von der Förderung der ersten Hektare, für die
künftig 12 Prozent der Direktzahlungen eingesetzt werden.”
Baden-Württemberg konnte laut dem Landwirtschaftsministerium (MLR) auch
erreichen, dass die Umschichtung von Direktzahlungen der 1. Säule in
die 2. Säule zur stärkeren Förderung der ländlichen Entwicklung
angemessen gestaltet wird, ansteigend von zehn Prozent im kommenden Jahr
auf 15 Prozent bis 2026. „Diese Umschichtungsmittel werden vielen
Betrieben Baden-Württembergs zugutekommen, denn Fördergelder fließen vor
allem in die Bereiche Öko-Landbau, Agrarumwelt, Klima und Tierwohl”,
sagte Hauk. Ebenso erfreulich sei die Einführung der gekoppelten
Unterstützung der Schaf-, Ziegen- und Mutterkuhhaltung. Zudem habe
Baden-Württemberg sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass auch
mutterkuhhaltende Betriebe berücksichtigt werden.
Mit den Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die
Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) in Höhe von 706,5 Millionen Euro
und der Co-Finanzierung des Landes und des Bundes starten die 16
baden-württembergischen Agrarförderprogramme in die Förderperiode 2023
bis 2027, teilt das MLR mit.
„Mit dem Mittelrahmen von 1,53 Milliarden Euro setzen wir nicht nur die
nationale GAP-Strategie um. In der neuen GAP geht es um
Zukunftsfähigkeit und die gesellschaftliche Akzeptanz der Landwirtschaft
und der Stärkung des ländlichen Raums”, betonte Minister Hauk.
Mit den vielfältigen Förderprogrammen habe man eine gute Balance zwischen ambitionierten Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen
sowie Investitionsförderung und Risikomanagement und Unterstützung über
angepasste Weiterbildung und Beratung gefunden. Ebenso wolle man die
Betriebe verstärkt bei Investitionen zu Anpassungen in den Bereichen
Tierwohl und Emissionsminderung unterstützen und vorbeugende Maßnahmen
gegen Extremwetterereignisse fördern.
Baden-Württemberg setze neue Akzente in den regionalen
Förderprogrammen. So liege neben der Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit
der Betriebe und dem Ausbau von regionalen Wertschöpfungsketten ein
Fokus auf der Stärkung der umwelt- und klimabezogenen Maßnahmen in der
Land- und Forstwirtschaft.
„Vor allem die Förderung der Biodiversität im Einklang mit dem
Biodiversitätsstärkungsgesetz des Landes und die Reduktion des
chemisch-synthetischen Pflanzenschutzes sollen erreicht werden”, betonte
Hauk. Zudem habe sich Baden-Württemberg das Ziel gesetzt, den
Ökolandbau bis 2030 auf 30 bis 40 Prozent in der Fläche auszuweiten.