Politik | 24. November 2022

Hauk: Gerade noch rechtzeitig

Von MLR/red
Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk zeigt sich erleichtert, dass die EU-Kommission den GAP-Strategieplan für Deutschland jetzt genehmigt hat. Er mache endlich den Weg frei für die Umsetzung der baden-württembergischen Förderprogramme.
16 Förderprogramme der Zweiten Säule gibt es in Baden-Württemberg ab 2023.
„Leider hat der Bund den GAP-Strategieplan erst sehr spät eingereicht. Die Genehmigung kommt aber gerade noch rechtzeitig, sodass wir bereits Anfang Dezember 2022 mit den Antragsverfahren beispielsweise zum Agrarumweltprogramm FAKT für 2023 starten können”, sagte Landwirtschaftsminister Peter Hauk am Dienstag  in Stuttgart, anlässlich der Genehmigung des GAP-Strategieplans durch die Europäische Kommission.
Baden-Württemberg habe bei der Erarbeitung des GAP-Strategieplans weiterhin die Möglichkeit, maßgeschneiderte Förderprogramme nach regionalen und nachhaltigen Erfordernissen anzubieten. Ebenfalls sei es gelungen, wichtige baden-württembergische Standpunkte in der neuen GAP durchzusetzen.
Kleine Betriebe stärker unterstützt
Minister Hauk betont: „Die kleinen und mittleren Familienbetriebe, die bei uns einen Anteil von über 90 Prozent ausmachen, werden deutlich stärker unterstützt. Diese Betriebe profitieren besonders von der Förderung der ersten Hektare, für die künftig 12 Prozent der Direktzahlungen eingesetzt werden.”
Baden-Württemberg konnte laut dem Landwirtschaftsministerium (MLR) auch erreichen, dass die Umschichtung von Direktzahlungen der 1. Säule in die 2. Säule zur stärkeren Förderung der ländlichen Entwicklung angemessen gestaltet wird, ansteigend von zehn Prozent im kommenden Jahr auf 15 Prozent bis 2026. „Diese Umschichtungsmittel werden vielen Betrieben Baden-Württembergs zugutekommen, denn Fördergelder fließen vor allem in die Bereiche Öko-Landbau, Agrarumwelt, Klima und Tierwohl”, sagte Hauk. Ebenso erfreulich sei die Einführung der gekoppelten Unterstützung der Schaf-, Ziegen- und Mutterkuhhaltung. Zudem habe Baden-Württemberg sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass auch mutterkuhhaltende Betriebe berücksichtigt werden.
Mit den Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) in Höhe von 706,5 Millionen Euro und der Co-Finanzierung des Landes und des Bundes starten die 16 baden-württembergischen Agrarförderprogramme in die Förderperiode 2023 bis  2027, teilt das MLR mit.
„Mit dem Mittelrahmen von 1,53 Milliarden Euro setzen wir nicht nur die nationale GAP-Strategie um.  In der neuen GAP geht es um Zukunftsfähigkeit und die gesellschaftliche Akzeptanz der Landwirtschaft und der Stärkung des ländlichen Raums”, betonte Minister Hauk.
Mit den vielfältigen Förderprogrammen habe man eine gute Balance zwischen ambitionierten Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sowie Investitionsförderung und Risikomanagement und Unterstützung über angepasste Weiterbildung und Beratung gefunden. Ebenso wolle man die Betriebe verstärkt bei Investitionen zu Anpassungen in den Bereichen Tierwohl und Emissionsminderung unterstützen und vorbeugende Maßnahmen gegen Extremwetterereignisse fördern.
Baden-Württemberg setze neue Akzente in den regionalen Förderprogrammen. So liege neben der Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe und dem Ausbau von regionalen Wertschöpfungsketten ein Fokus auf der Stärkung der umwelt- und klimabezogenen Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft.
„Vor allem die Förderung der Biodiversität im Einklang mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz des Landes und die Reduktion des chemisch-synthetischen Pflanzenschutzes sollen erreicht werden”, betonte Hauk. Zudem habe sich Baden-Württemberg das Ziel gesetzt, den Ökolandbau bis 2030 auf 30 bis 40 Prozent in der Fläche auszuweiten.
Ertragsversicherung integriert
Die Förderung der Ertragsversicherung im Obst- und Weinbau, die als Förderprogramm in den GAP-Strategieplan integriert wird, soll die Anpassung an den Klimawandel für Obst- und Weinbaubetriebe gewährleisten. Für eine zukunftsfähige Nutztierhaltung werden Änderungen im Agrarinvestitions-Förderprogramm sowie neue Maßnahmen zur Förderung des Tierwohls im Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) vorgesehen, so das MLR. Für die Stärkung des Wissensaustauschs werden neue Maßnahmen in der Weiterbildung angeboten. Ebenso sollen mit den Fördermaßnahmen die Klimaresilienz und der Naturschutz für die  Wälder gestärkt werden. Mit dem Regionalentwicklungsprogramm LEADER, der Naturparkförderung und innovativen Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum (IMF) werden die erfolgreichen Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums fortgesetzt, betont das MLR.
„Baden-Württemberg ermöglicht damit optimale Perspektiven für eine zukunftssichere, moderne und nachhaltige Land- und Forstwirtschaft. Wir geben allen landwirtschaftlichen Betrieben passgenaue Förderinstrumente an die Hand und stärken diese bei der Erbringung wertvoller gesellschaftlicher Aufgaben”, sagte Hauk.
Förderprogramme im Land
Die Förderprogramme der Zweiten Säule in Baden-Württemberg ab 2023, laut  Stuttgarter Landwirtschaftsministerium:
  1. Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT II)  
  2. Landschaftspflegerichtlinie (LPR)
  3. Ausgleichszulage Landwirtschaft (AZL)
  4. Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW)    
  5. Umweltzulage Wald (UZW)
  6. Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) inkl. Junglandwirteförderung
  7. Diversifizierung
  8. Förderung von Investitionen in kleine landwirtschaftliche Betriebe
  9. Marktstrukturverbesserung
  10. Förderung von Ertragsversicherungen im Obst- und Weinbau
  11. Beratung landwirtschaftlicher Betriebe
  12. Zusammenarbeit / Europäische Innovationspartnerschaft (EIP)
  13. Weiterbildungsoffensive in der Landwirtschaft und im Ländlichen Raum
  14. Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum (IMF)
  15. Naturparke in Baden-Württemberg (NPBW)
  16. Regionalentwicklungsprogramm LEADER
Weitere Informationen zu der neuen GAP-Förderperiode  unter www.gap-bw.de